Jahresmeldung über Aalbesatz abgeben
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Aale in Gewässer einsetzen (Besatz), müssen Sie jeden Besatzvorgang in einer Jahresmeldung angeben. Hierbei geben Sie die Besatzgewässer sowie das Gesamtgewicht an.
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht von der Stadt Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
Verfahrensablauf
Wenn Sie die Jahresmeldung online einreichen möchten:
- Sie müssen sich nicht registrieren oder einen Account erstellen.
- Sie füllen die Pflichtfelder des Onlinedienstes aus.
- Sie erhalten eine Bestätigungsmail an die von Ihnen angegebene Mailadresse.
Wenn Sie die Jahresmeldung postalisch einreichen möchten:
- Sie fassen mit der Mustervorlage Ihren Aalbesatz zusammen und prüfen ihre Angaben auf Vollständigkeit.
- Sie senden dieses dann an die obere Fischereibehörde.
- Sie sind verpflichtet die Dokumente bis zu fünf Jahre aufzubewahren.
- Die obere Fischereibehörde nimmt Ihre Aufzeichnungen entgegen und prüft diese.
- Ggf. werden Fragen mit Ihnen direkt geklärt. Die Jahresmeldung wird dann von der Behörde im Fischereiregister eingetragen.
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An wen muss ich mich wenden?
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume
Abteilung 3
Hamburger Chaussee 25
24220 Flintbek
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Zuständige Stelle
Obere Fischereibehörde Schleswig-Holstein
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Voraussetzungen
Keine
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Rechtsgrundlage
- VERORDNUNG (EG) Nr. 1100/2007
- § 30 Absatz 1, Nummer 13-14 Landesfischereigesetz Schleswig-Holstein (LFischG SH)
- § 4 Absatz 1 Landesverordnung über die Ausübung der Aalfischerei (Aalverordnung - AalVO)
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Anträge / Formulare
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Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Ver-braucherschutz (MLLEV)
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Fachlich freigegeben am
14.01.2021Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht von der Stadt Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.