Wohnpflegeaufsicht
Wir überwachen...
- die dem Träger gegenüber den Bewohnerinnen und Bewohnern obliegenden Pflichten
- die Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte der Bewohnerinnen und Bewohner
- die erforderliche persönliche und fachliche Eignung der Beschäftigten in den Einrichtungen
- die baulichen Mindestausstattungen der Einrichtungen
Weitere Aufgaben...
- Beratungs- und Beschwerdeinstanz bei Mängeln in der Erbringung der vorgesehenen Leistungen
- Sicherung der Qualität des Wohnens und der Betreuung nach dem allgemein anerkannten Stand der fachlichen Erkenntnisse
- Bericht nach dem Selbstbestimmungsstärkungsgesetz (SbStG) der kreisfreien Stadt Flensburg von 2019 bis 2020: Datei in neuem Fenster öffnen (PDF, 3.9 MB)
- Bericht über die Zusammenarbeit der Stadt Flensburg mit den gem. § 19 Abs. 1 u. 3 des Selbstbestimmungsstärkungsgesetzes (SbStG) genannten Behörden und Stellen für den Zeitraum vom 01.01.2021 bis 31.12.2021 und prospektiv für 2022: Datei in neuem Fenster öffnen (PDF, 134 kB)