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Wohnpflegeaufsicht

Wir überwachen...

  • die dem Träger gegenüber den Bewohnerinnen und Bewohnern obliegenden Pflichten
  • die Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte der Bewohnerinnen und Bewohner
  • die erforderliche persönliche und fachliche Eignung der Beschäftigten in den Einrichtungen
  • die baulichen Mindestausstattungen der Einrichtungen

Weitere Aufgaben...

  • Beratungs- und Beschwerdeinstanz bei Mängeln in der Erbringung der vorgesehenen Leistungen
  • Sicherung der Qualität des Wohnens und der Betreuung nach dem allgemein anerkannten Stand der fachlichen Erkenntnisse

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Bericht nach dem Selbstbestimmungsstärkungsgesetz (SbStG) der kreisfreien Stadt Flensburg von 2019 bis 2020 (PDF, 3.9 MB)

Bericht über die Zusammenarbeit der Stadt Flensburg mit den gem. § 19 Abs. 1 u. 3 des Selbstbestimmungsstärkungsgesetzes (SbStG) genannten Behörden und Stellen für den Zeitraum vom 01.01.2021 bis 31.12.2021 und prospektiv für 2022 (PDF, 134 kB)