Wohnpflegeaufsicht
Wir überwachen...
- die dem Träger gegenüber den Bewohnerinnen und Bewohnern obliegenden Pflichten
- die Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte der Bewohnerinnen und Bewohner
- die erforderliche persönliche und fachliche Eignung der Beschäftigten in den Einrichtungen
- die baulichen Mindestausstattungen der Einrichtungen
Weitere Aufgaben...
- Beratungs- und Beschwerdeinstanz bei Mängeln in der Erbringung der vorgesehenen Leistungen
- Sicherung der Qualität des Wohnens und der Betreuung nach dem allgemein anerkannten Stand der fachlichen Erkenntnisse
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Bericht nach dem Selbstbestimmungsstärkungsgesetz (SbStG) der kreisfreien Stadt Flensburg von 2019 bis 2020 (PDF, 3.9 MB)