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Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern


Wir bieten Ratsuchenden aus Flensburg und dem nördlichen Kreisgebiet Schleswig-Flensburg Beratung zu folgenden Themen:

  • Beratung für Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei Erziehungsfragen und Sorgen um die Entwicklung ihre Kinder (bis 21 Jahre)
  • Beratung in Familienkonflikten, sowohl zwischen Elternpaaren als auch zwischen den Generationen also zwischen Kindern/Jugendlichen und ihren Eltern aber auch in anderen Konstellationen
  • Trennungs- und Scheidungsberatung sowie Sorge- und Umgangsrechtsberatung auch im familiengerichtlichen Kontext
  • Beratung für Kinder und Jugendliche, die mit ihren Eltern, ihren Freunden, in Schule/Beruf oder in Bezug auf sich selbst und ihre Gefühle Fragen oder Probleme haben

Die Beratung ist freiwillig, kostenlos und unterliegt der Schweigepflicht. Das heißt, niemand erfährt von uns, wer sich bei uns angemeldet hat und was in den Beratungsgesprächen besprochen wird.
Für Beratungen in anderen Sprachen nutzen wir einen Videodolmetscherdienst.

Die Anmeldung zur Beratung ist telefonisch, per E-Mail oder persönlich möglich.


Informationsfilm über die Beratungsstelle

Video in arabischer Sprache

Video in englischer Sprache

Video in türkischer Sprache

Video in ukrainischer Sprache

Das Team der Beratungsstelle

  • Katrin Marten-Steenstrup - Diplom-Psychologin, Systemische Therapeutin, Leitung
  • Céline Kohlmorgen - Diplom-Sozialpädagogin, Systemische Therapeutin i. WB
  • Kathrin Schüning - Diplom-Sozialpädagogin, Mediatorin
  • Irmgard Pünder - Diplom-Psychologin, Systemische Therapeutin
  • Susanne Mielke - Diplom-Sozialpädagogin, Systemische Therapeutin
  • Sandra Dahlinger - Teamassistentin, Anmeldung

Konzeption der Beratungsstelle

Gruppenangebot für Kinder getrennter Eltern

  • Deine Eltern haben sich getrennt oder trennen sich gerade?
  • Vielleicht streiten sie sogar heftig?
  • Bei euch zu Hause geht`s drunter und drüber und du stehst mittendrin oder zwischen deinen Eltern?
  • Jetzt stehen in deinem Leben grundlegende Veränderungen an, dabei hast Du es gar nicht gewollt und schon gar nicht selbst entschieden?
  • In Dir entstehen Gefühle wie Trauer, Angst, Wut? Vielleicht auch ein Chaos?
  • Außerdem hast Du 1000 Fragen?

So oder ähnlich geht es vielen Kindern, wenn ihre Eltern sich trennen. Kinder sind von der Trennung ihrer Eltern unmittelbar und teilweise tief betroffen. In dieser besonderen Lebenssituation können kompetente Ansprechpartner*innen außerhalb der eigenen Familie guttun und entlasten. In einer angeleiteten Gruppe mit anderen Kindern über Gedanken und Gefühle zur Trennung der Eltern zu sprechen, kann auf Dauer helfen, besser mit der neuen Familiensituation klarzukommen.

Ziele der Gruppe

  • Die Kinder im Rahmen der Trennung ihrer Eltern begleiten
  • Die eigenen Gefühle, Gedanken und Bedürfnisse bezüglich der Trennung ausdrücken und sortieren zu können.
  • Den Selbstwert und das Selbstwirksamkeitserleben der Kinder stärken
  • Die Erfahrung vermitteln, dass die Kinder mit der Situation nicht allein sind

Inhalte

Die Gruppe ist ein präventives Angebot. Die Anliegen der Kinder stehen im Mittelpunkt. Üblicherweise entsteht ein Austausch zwischen den Kindern über ihr Erleben des Trennungsverlaufs und der neuen Familiensituation. Es kann z.B. um das Hin- und Hergerissen-Sein zwischen den Eltern, um die konkrete Situation des Wechsels vom einen zum anderen Elternteil oder um die Unterschiede bei Mutter und Vater gehen. Die Kinder werden unterstützt, ihr Erleben und ihre Gefühle in Worte zu fassen und dadurch mehr Klarheit zu erlangen. Ihre Themen werden sowohl im Gespräch als auch mit kreativen Methoden (z.B. mit Malen, Collagen, Rollenspiel) erarbeitet und mit Spielen und Spaß verbunden.

Durchführung

  • Die Gruppe findet fortlaufend 14 täglich donnerstags von 16.00 -17.30 statt.
  • Eingeladen sind bis zu 10 Kinder (m/w/d) im Alter von 8 – 12 Jahren.
  • Die Gruppe ist ein freiwilliges Angebot und die Kinder entscheiden wie oft sie an der Gruppe teilnehmen möchten.
  • Geleitet wird die Gruppe von zwei Fachkräften der Beratungsstelle.
  • Die Gesprächsinhalte der Gruppe werden vertraulich behandelt.
  • Die Gruppe ist kostenfrei.
  • Bei Interesse melden Sie sich bitte im Sekretariat der Beratungsstelle.

Begleiteter Umgang

Der Begleitete Umgang ist eine Hilfe für Kinder von strittigen getrennten Eltern, um den Kontakt zu dem Elternteil aufrecht zu erhalten, der nicht mit dem Kind zusammenlebt. Der Begleitete Umgang kann notwendig werden, wenn es Eltern nicht gelingt, den Umgang selbständig zu regeln. Er kann von den Eltern, vom Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamtes oder vom Familiengericht in die Wege geleitet werden.

Ziel
Ziel des Begleiteten Umgangs ist es, die Beziehung des Kindes zu dem Elternteil aufrecht zu erhalten oder wiederherzustellen, mit dem es nicht in häuslicher Gemeinschaft lebt. Gleichermaßen ist es das Ziel, die Eltern darin zu unterstützen, den Umgang zukünftig selbst zu gestalten.

Durchführung
Beide Eltern müssen sich in der Beratungsstelle zum Begleiteten Umgang anmelden. Er wird von zwei Fachkräften angeboten und findet in den Räumlichkeiten der Beratungsstelle statt.

Der Begleitete Umgang beginnt mit Elterngesprächen, um die familiäre Situation zu verstehen und eine gemeinsame Vereinbarung für die Umgänge zu besprechen. Anschließend gibt es einen Kennenlerntermin zwischen dem Kind und den Fachkräften.

Im nächsten Schritt beginnen die Umgangstermine zwischen dem Kind und dem umgangsberechtigten Elternteil, in der Regel 14-tägig. Anfangs ist eine Fachkraft bei den Umgangsterminen anwesend. Wenn möglich, zieht sie sich im Verlauf schrittweise aus den Umgangsterminen zurück. Während des gesamten Begleiteten Umgangs ist der Fokus darauf gerichtet, dass das Kind sich wohl und sicher fühlt. Zentraler Bezugspunkt im Begleiteten Umgang ist das Wohl und der Wille des Kindes.

Parallel zu dem Umgangskontakten finden gemeinsame Elterngespräche statt. Sie sind fester Bestandteil der Hilfe. Hier werden die Umgänge und das Wohlbefinden des Kindes reflektiert. Ferner werden Konflikte zwischen den Eltern angesprochen und möglichst abgebaut. Es geht darum, eine funktionierende Umgangsvereinbarung zwischen ihnen zu entwickeln, damit sie den Umgang perspektivisch selbständig durchführen können.

Bescheinigung
Auf Anfrage bekommen beide Eltern eine Bescheinigung ausgestellt. Sie gibt Auskunft über das Anmeldedatum beider Eltern, über die stattgefundenen Termine und über die Fortsetzung oder Beendigung des Begleiteten Umgangs. Die Eltern können sie dem ASD oder dem Familiengericht vorlegen.
Die Fachkräfte geben jedoch keine Stellungnahme über den inhaltlichen Verlauf des Begleiteten Umgangs ab.