Das Bürgerbüro steht Ihnen für alle Fragen rund um die Einbürgerung gerne zur Verfügung.
Sie erreichen uns telefonisch (0461 85-1891) zu folgenden Zeiten:
- Montag: 10:00 - 12:00 Uhr
- Donnerstag: 14:00 - 16:00 Uhr
Anfragen können Sie auch per E-Mail unter einbuergerung@flensburg.de an uns richten.
Antragstellung:
Aufgrund der hohen Nachfrage zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit mussten wir die individuelle Beratung vor Antragstellung leider einstellen und die bereits vereinbarten Termine absagen.
Wie geht es jetzt für Sie weiter?
Im 1. Schritt prüfen Sie bitte eigenständig anhand des Quick-Check-Up, ob eine Antragstellung bereits erfolgsversprechend sein kann.
Sofern der Quick-Check-Up positiv ist, können Sie bereits jetzt Ihren Einbürgerungsantrag schriftlich stellen. Die dafür benötigten Unterlagen entnehmen Sie bitte Schritt 2.
Den Antrag und die erforderlich Anlagen aus Schritt 2 finden Sie rechts unter der Rubrik "Links".
Bei einem negativen Quick-Check-Up raten wir Ihnen grundsätzlich von einer Antragstellung ab bzw. bitten Sie per Email (einbuergerung@flensburg.de) nach Ausnahmetatbeständen zu fragen.
Seit dem 27.Juni 2024 gelten die neuen Regeln im Staatsangehörigkeitsrecht.
Genauere Informationen erhalten Sie hier.
Gerne nutzen Sie die nachfolgend genannten Links und erfahren noch mehr über unser Staatsangehörigkeitsrecht, den Einbürgerungstest und die Sprachprüfung!
Text des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG)
Informationen zum Einbürgerungstest
Informationen zum Deutschtest/Zertifikat B1 GER
Informationen der Volkshochschulen zum Deutschtest/Zertifikat B1 GER