Einbürgerung

Das Bürgerbüro steht Ihnen für alle Fragen rund um die Einbürgerung gerne zur Verfügung.

Sie erreichen uns telefonisch (0461 85-1891) zu folgenden Zeiten:

  • Montag:            10:00 - 12:00 Uhr
  • Donnerstag:    14:00 - 16:00 Uhr

Anfragen können Sie auch per E-Mail unter  einbuergerung@flensburg.de an uns richten.

Antragstellung - Wie gehe ich vor?

Aufgrund der hohen Nachfrage zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit mussten wir die individuelle Beratung vor Antragstellung leider einstellen und die bereits vereinbarten Termine absagen. 

Schritt 1: Quick-Check-Up

Bevor Sie einen Antrag einreichen, prüfen Sie bitte eigenständig anhand des Quick-Check-Up, ob eine Antragstellung bereits erfolgsversprechend sein kann. 

Schritt 2: je nach Ergebnis des Quick-Check-Up

Positiv?

Bei positivem Quick-Check-Up können Sie jetzt Ihren Einbürgerungsantrag schriftlich stellen.

      Anlage 1 zum Einbürgerungsantrag
      Anlage 2 zum Einbürgerungsantrag
      Anlage 3 zum Einbürgerungsantrag
      Anlage 4 zum Einbürgerungsantrag

Negativ?

  • Bei negativem Quick-Check-Up: Wir raten Ihnen grundsätzlich von einer Antragstellung ab!
  • Wir bitten Sie, per Email an
    einbuergerung@flensburg.de nach Ausnahmetatbeständen zu fragen.

Regeln im Staatsangehörigkeitsrecht 

Seit dem 27.Juni 2024 gelten die neuen Regeln im Staatsangehörigkeitsrecht. 
Genauere Informationen erhalten Sie hier.

Weitere Informationen zu Staatsangehörigkeitsrecht, Einbürgerungstest und Sprachprüfung

Text des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG)
Informationen zum Einbürgerungstest
Informationen zum Deutschtest/Zertifikat B1 GER
Informationen der Volkshochschulen zum Deutschtest/Zertifikat B1 GER

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie kann ich meinen Antrag einreichen?

Die Unterlagen können Sie entweder auf dem Postweg, per E-Mail oder zu den Öffnungszeiten des Bürgerbüros am Informationstresen einreichen.
Bitte denken Sie daran, dass Sie ausschließlich Kopien einreichen und keine Originaldokumente.

Wie ist der Bearbeitungsstand meines Antrages?

Wir bitten Sie, von Nachfragen zu Ihrem Antrag abzusehen. Aufgrund des hohen Antragsaufkommens kann es bei zusätzlichen Anfragen zu weiteren Verzögerungen kommen. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Wie lange dauert die Bearbeitung meines Antrages?

Die Bearbeitungszeit beträgt mindestens 12 Monate. Nur wenn Sie alle benötigten Unterlagen (Liste der benötigten Unterlagen) vollständig eingereicht haben, können wir Ihren Antrag abschließend bearbeiten. Nachforderungen verzögern den Prozess. Gründe für die längere Bearbeitungszeit sind die Komplexität der zu prüfenden Unterlagen und hohe Antragszahlen.

Was sollte ich tun, wenn ich während der Bearbeitung meines Antrages umziehe?

Wir bitten Sie, uns Ihre Meldebescheinigung zuzusenden, sobald Sie nicht mehr in Flensburg wohnen. Wir werden Ihren Einbürgerungsantrag dann an die für Sie zuständige Einbürgerungsbehörde weiterleiten. Ein neuer Einbürgerungsantrag ist nicht erforderlich.

Muss ich meine bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben?

Sie können Ihre bisherige Staatsangehörigkeit nach deutschem Recht behalten. Es kann aber sein, dass Sie nach dem Recht des Landes Ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit diese automatisch verlieren, wenn Sie sich in Deutschland einbürgern lassen.

Wann muss ich die Einbürgerungsgebühr bezahlen?

Nach Abschluss Ihres Einbürgerungsverfahrens erhalten Sie einen Gebührenbescheid.