Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.

Mehr Informationen zum Datenschutz

Das Bürgerbüro steht Ihnen für alle Fragen rund um die Einbürgerung gerne zur Verfügung.

Vereinbaren Sie hierfür einen Beratungstermin mit uns.
Sie erreichen uns telefonisch (0461 85-1891) zu folgenden Zeiten:

  • Dientag:          13:00 - 16:00 Uhr
  • Donnerstag:  08:00 - 10:00 Uhr

Terminanfragen können Sie auch per E-Mail unter buergerbuero@flensburg.de an uns richten.

Wir informieren Sie über erforderliche Aufenthaltszeiten, Sprachkenntnisse und weitere wichtige Voraussetzungen.

Sie erhalten bei uns alle nötigen Formulare und weitere Hinweise (z.B. zur Frage, ob Sie Ihre bestehende Staatsangehörigkeit aufgeben müssen oder nicht).

Hinweis:

Aufgrund der Vielzahl der in den Jahren 2014 bis 2017 hier aufgenommenen geflüchteten Menschen, von denen viele den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit anstreben, ist  mit einer verlängerten Bearbeitungszeit der Anträge zu rechnen.

Wir bitten von Anfragen abzusehen, wenn Sie als anerkannter Flüchtling oder Asylberechtigter noch keine sechs Jahre rechtmäßig in Deutschland leben. Entscheidend für die Berechnung der Aufenthaltszeiten ist das Datum der Asylantragstellung (erstes Interview beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge).

Gerne nutzen Sie die nachfolgend genannten Links und erfahren noch mehr über unser Staatsangehörigkeitsrecht, den Einbürgerungstest und die Sprachprüfung!

Text des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG)
Informationen zum Einbürgerungstest
Informationen zum Deutschtest/Zertifikat B1 GER
Informationen der Volkshochschule Flensburg zum Deutschtest/Zertifikat B1 GER