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Online-Zugangsgesetz

Wenn es um die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen geht, spielen die rund 11.000 Kommunen in Deutschland eine zentrale Rolle. Das liegt daran, dass im föderal strukturierten Deutschland die Kommunen für die Umsetzung einer Vielzahl der Leistungen der "öffentlichen Hand" zuständig sind. Durch viele kommunale Leistungen und Angebote besteht eine besondere Nähe zu den Bürgerinnen und Bürgern wie Unternehmen.

Die Interaktion zwischen Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen mit der Verwaltung soll in Zukunft deutlich schneller, effizienter und nutzerfreundlicher werden. Das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz – OZG) verpflichtet daher Bund, Länder und Kommunen, bis Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen über Verwaltungsportale auch digital anzubieten.

Flensburg ist, wie jede andere Kommune, demnach von der OZG-Umsetzung stark betroffen. Weil die Kommnalverwaltungen für den Großteil der Verwaltungsleistungen im Vollzug zuständig sind, müssen die OZG-Leistungen auch von diesen digitalisiert werden.

Das OZG verpflichtet (auch) die Stadt Flensburg, ihre Verwaltungsleistungen online anzubieten. Aber nicht jede Kommune muss jede Leistung eigenständig selbst digitalisieren, sondern wird im Sinne des "Einer für Alle"-Prinzips bereits entwickelte Lösungen nachnutzen. Die Koordinierung der OZG-Umsetzung für die Stadt Flensburg fällt in das Programm "digitale agenda FLENSBURG", das von der Stabsstelle für E-Government und Digitalisierung verantwortet wird.

Der schleswig-holsteinische Digitalisierungsminister Dirk Schrödter würdigt im Juni 2023 die Stadt Flensburg im Zuge dieser Aufgabe als OZG-Cloud Rollout Champions. Flensburg sei ein Vorreiter des digitalen Wandels. "Die kommunale Verwaltung spielt eine zentrale Rolle bei der Erreichung des Ziels medienbruchfreier voll digitalisierter Prozesse", sagte Schrödter und lobte dabei die Aktivitäten Flensburgs, die angesichts der zur Verfügung gestellten Online-Dienste einen Spitzenplatz einnimmt.