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Bildungsleistungen

Bildungsleistungen gibt es für Schüler:innen unter 25 Jahren, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten. Gleiches gilt für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung (Kita, Kindertagespflege) besuchen. Sie umfassen:

Ausflüge

Es werden nur die Ausflugskosten übernommen, nicht das evtl. zusätzliche Taschengeld oder sonstige Extrakosten. Die Ausflüge müssen mit der Schule, der Kindertageseinrichtung oder dem Hort (Kinder, die einen Hort besuchen dürfen noch nicht 14 Jahre alt sein) unternommen werden.

Die entstehenden Kosten müssen von der Schule oder Kindertageseinrichtung rechtzeitig bestätigt werden.

Einen passenden Vordruck finden Sie 

Bestätigung_mehrtägige_Fahrten_Ausflüge (PDF, 225 kB)

Legen Sie die Bestätigung der Kosten bitte beim Jobcenter Flensburg oder bei der Stadt Flensburg vor. (siehe Zuständigkeiten)

Die Kosten werden grundsätzlich direkt an die Schule oder die Kindertageseinrichtung überwiesen.

Schulmaterial (sogenannter „Schulbedarf")

Für jedes Schulkind werden jedes Jahr 70 Euro am 1. August und 30 Euro am 1. Februar ausgezahlt. Hiervon sollte Schulmaterial bezahlt werden (zum Beispiel Hefte und Stifte).

  • Nur Wohngeld- und Kinderzuschlagsberechtigte müssen diese Leistung beantragen.

  • Der Zuschuss wird jeweils auf das Bankkonto der Eltern überwiesen.

Schülermonatskarte

Ist der Fußweg von zu Hause bis zur Schule weiter als 2 Kilometer (bis zum Ende der 4. Klasse) beziehungsweise weiter als 4 Kilometer (ab der 5. Klasse) entfernt, dann ist eine Beteiligung an den Kosten für eine Schülermonatskarte möglich.

Die Entfernungen werden in Flensburg mit google maps gemessen („zu Fuß") und im Zweifelsfall mit dem amtlichen Stadtplan abgeglichen.

  • Die Aufwendungen werden monatlich auf das Bankkonto der Eltern überwiesen.

Nachhilfe (sogenannte „Lernförderung")

Sind die Leistungen in einem Schulfach schwach ausreichend oder schlechter?

Reichen die (kostenlosen) Angebote der Schule für eine Verbesserung nicht aus?
Besteht eine vorübergehende Leistungsschwäche in einzelnen Fächern, dann kann zusätzlich eine außerschulische Lernförderung im Sinne der Leistungen für Bildung und Teilhabe möglich sein.

Bitte beachten Sie, dass in folgenden Fällen keine Förderung aus dem Bildungspaket möglich ist:

- Die schlechten Noten beruhen auf unentschuldigtem Fehlen oder mangelnder Mitarbeit des Schülers (z. B. keine Anfertigung der Hausaufgaben). Eine Änderung des Verhaltens ist nicht absehbar.

- Das Lernziel kann objektiv nicht mehr erreicht werden. Es ist nach den schulrechtlichen Bestimmungen ein Wechsel der Schulart oder eine Wiederholung der Klasse angezeigt.

-
Eine Lese-, Rechtschreib- oder Rechenschwäche liegt vor.

-
Es soll eine bessere Schulartempfehlung erreicht werden (z. B. Übertritt auf ein Gymnasium).

- Verbesserung von Noten in Fächern mit mindestens ausreichender Leistung.

- Teilnahme an einer Hausaufgabenbetreuung.

Die Schule muss den Bedarf an Nachhilfe dem Jobcenter Flensburg oder der Stadt Flensburg (siehe Zuständigkeiten) rechtzeitig bestätigen, damit die Kosten für Nachhilfe für eine begrenzte Zeit übernommen werden können.

  • der Zuschuss beträgt – je nach Qualifikation der Nachhilfekraft – maximal 25,00 € pro Unterrichtsstunde (45 Minuten). Die Eltern entscheiden, wo das Kind den Nachhilfeunterricht besucht – schulnahe Angebote haben hierbei jedoch Vorrang.
  • bei Bedarf sollte mit der/dem Klassenlehrer/in Kontakt aufgenommen werden. Die Schule muss den Lernförderbedarf bestätigen.

Den passenden Vordruck finden Sie hier.

 

 

Mittagessen (sogenannte „gemeinschaftliche Mittagsverpflegung")

Gemeinschaftlich bedeutet, dass das Mittagessen in Verantwortung der Schule oder Kindertageseinrichtung angeboten wird, gemeinschaftlich ausgegeben und auch gemeinschaftlich eingenommen wird. Wenn Schüler einer Schule in einer Tageseinrichtung das Mittagessen zu sich nehmen, ist der Abschluss eines Kooperationsvertrages der Schule mit der Tageseinrichtung erforderlich.

Belegte Brötchen und kleinere Mahlzeiten, die an Kiosken auf dem Schulgelände verkauft werden, erfüllen diese Voraussetzungen nicht. Es können keine Kosten für ein Frühstück übernommen werden. Sollte an der Schule oder Kindertageseinrichtung kein Essen angeboten werden, kann eine Leistung nicht beansprucht werden.

Sie erhalten einen Gutschein. Dieser Gutschein ist jeweils zu Beginn des Gültigkeitszeitraums in der Schule, Kindertageseinrichtung oder bei den Tageseltern vorzulegen. Die Kosten werden dann von der Schule, der Kindertageseinrichtung oder den Tageseltern mit dem Jobcenter Flensburg bzw. der Stadt Flensburg abgerechnet.