Hafenärztlicher Dienst
Die Gesundheitsdienste sorgen für die Gesundheitskontrolle einlaufender Schiffe, der hafenärztliche Dienst ist dabei zuständig für:
- Vollzug der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) zur Verhütung der Einschleppung von Infektionskrankheiten
- Prüfung der Seegesundheitserklärung (Maritime Declaration of Health) einlaufender Schiffe und Erteilung der Freien Verkehrserlaubnis (Free Pratique)
- Ärztliche Beratung der Schiffsleitungen, der medizinisch tätigen Schiffsoffiziere und der übrigen Besatzungsmitglieder zu Fragen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes, der Hygiene und der Krankenfürsorge
- Ausstellung von Schiffshygienebescheinigungen gemäß Artikel 39 IGV (Bescheinigungen über die Schiffshygienekontrolle - Ship Sanitation Control Certificate (SSCC) und über die Befreiung von der Schiffshygienekontrolle - Ship Sanitation Control Exemption Certificate (SSCEC))
- Überprüfungen und Beratungen zur Trinkwasserhygiene
- Einleitung und Kontrolle von Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen
- Überwachungsaufgaben nach dem Betäubungsmittelgesetz
- Ausstellung von Rezepten für die Schiffsapotheke
- Beratung zu Geschlechtskrankheiten und Vermittlung zu behandelnden Ärzten
Seegesundheitserklärung
Aus dem Ausland einlaufende Schiffe sind nach den Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) verpflichtet eine Seegesundheitserklärung bei den Gesundheitsdiensten vorzulegen. Diese Erklärung ist auf elektronischem Wege über das National Single Window (NSW) einzureichen.
Falls die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen für die elektronische Datenübertragung zeitweise nicht erfüllt sein sollten, erhalten Sie für die konventionelle Datenübertragung das Formular zum Download hier:
Seegesundheitserklärung (PDF, 71 kB)