Finanzielle Hilfen
Zum 1. Januar 2007 trat das Gesetz zum Elterngeld und zur Elternteilzeit (Bundeseltern- geld- und Elternzeitgesetz - BEEG) in Kraft.
Die Landesregierung Schleswig-Holstein hat zur Umsetzung des Gesetzes ein Landesfamilienbüro beim Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein gegründet. Das Landesfamilienbüro unterstützt durch Beratung, Information und Vermittlung von Kontakten. Es ist auch bei der Antragstellung behilflich.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bietet auf seinen Seiten einen Onlinerechner, mit dem Sie die Höhe des Elterngeldes selbst ermitteln können.