Bauordnung
Die Mitarbeiter/innen der Bauordnung nehmen als Untere Bauaufsichtsbehörde für die Stadt Flensburg folgende Aufgaben wahr:
- Bearbeitung von Bauanträgen und Vorbescheidsanträgen
- Aufnahme von Bauanzeigen im Rahmen der Baufreistellung nach § 62 (bis 31.08.2022 - § 68) der Landesbauordnung (LBO Schleswig-Holstein)
- Beratung und Information der am Bau beteiligten Personen in bau- und brandschutzrechtlichen Fragen (auch in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr - Vorbeugender Brandschutz - )
- Beratung und Information der am Bau beteiligten Personen in bauplanungsrechtlichen Fragen
- Auskünfte über rechtskräftige Bebauungspläne der Stadt Flensburg
- Überprüfung und Überwachung von baulichen Anlagen besonderer Art oder Nutzung (z.B. im Rahmen von wiederkehrenden Prüfungen)
- Erlass und Vollziehung von Bauordnungsverfügungen (z.B. Baueinstellungen, Nutzungsuntersagungen, Baubeseitigungen, Versiegelungen)
- Eintragung von Baulasten und Führung des Baulastenverzeichnisses
- Führung des Bauaktenarchives
Akteneinsichten erfolgen über unsere Registratur. Bitte vereinbaren Sie hierfür vorab, gerne auch telefonisch einen Termin.
Die Ansprechpartner*Innen hierfür sowie der gesamten Abteilung Bauordnung entnehmen Sie bitte dem nachfolgenden Link:
Zuständigkeiten und Ansprechpartner (PDF, 501 kB)
Bauordnung
Abteilungsnummer: Abteilung 630
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Anschrift: Am Pferdewasser 14, 24937 Flensburg
Registratur, Akteneinsichten
Bauberatung, Baugenehmigungen
Baukontrollen
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- Telefon: bauordnung@flensburg.de
Abgeschlossenheitserklärungen, Baulasten, Ordnungswidrigkeiten, Stellplatzablösungsverträge, Vorkaufsrechte
Planungsberatung, Bebauungsplanauskunft
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Anschrift: Am Pferdewasser 14, 24937 Flensburg
Verwaltung
Hinweis:
Am 05.07.2024 ist eine neue Landesbauordnung in Kraft getreten. Aus diesem Grund verändern sich zahlreiche Vordrucke rund um das Baurecht in Schleswig-Holstein. Den Link zu den Vordrucken finden Sie unten rechts.