Bauordnung
Die Mitarbeiter/innen der Bauordnung nehmen als Untere Bauaufsichtsbehörde für die Stadt Flensburg folgende Au fgaben wahr:
- Bearbeitung von Bauanträgen und Vorbescheidsanträgen
- Aufnahme von Bauanzeigen im Rahmen der Baufreistellung nach § 62 (bis 31.08.2022 - § 68) der Landesbauordnung (LBO Schleswig-Holstein)
- Beratung und Information der am Bau beteiligten Personen in bau- und brandschutzrechtlichen Fragen (auch in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr - Vorbeugender Brandschutz - )
- Beratung und Information der am Bau beteiligten Personen in bauplanungsrechtlichen Fragen
- Auskünfte über rechtskräftige Bebauungspläne der Stadt Flensburg
- Überprüfung und Überwachung von baulichen Anlagen besonderer Art oder Nutzung (z.B. im Rahmen von wiederkehrenden Prüfungen)
- Erlass und Vollziehung von Bauordnungsverfügungen (z.B. Baueinstellungen, Nutzungsuntersagungen, Baubeseitigungen, Versiegelungen)
- Eintragung von Baulasten und Führung des Baulastenverzeichnisses
- Führung des Bauaktenarchives
Akteneinsichten erfolgen über unsere Registratur. Bitte vereinbaren Sie hierfür vorab, gerne auch telefonisch einen Termin.
Die Ansprechpartner*Innen hierfür sowie der gesamten Abteilung Bauordnung entnehmen Sie bitte dem nachfolgenden Link:
Hinweis aus aktuellem Anlass:
Am 29.09.2026 kam es zu einem Absturz eines Gebäudeteils in der Apenrader Straße.
Glücklicherweise wurde bei diesem Ereignis niemand verletzt. Dennoch hat sich dadurch gezeigt, dass ein sensibler Umgang mit Augenmaß bei Vorliegen derartiger Gebäudeschäden wichtig sein kann. An dieser Stelle möchten wir Ihnen einige Hinweise zum Umgang mit Rissen an Gebäuden zur Verfügung stellen:
Nutzungsänderung für Ferienwohnungen
Sollten Sie die Einrichtung einer Ferienwohnung in Flensburg beabsichtigen, finden Sie in der folgenden Broschüre einige Informationen.