Miete: Welche Kosten werden übernommen?

Wird Ihre Wohnung vom Jobcenter oder Sozialamt bezahlt? Dann gibt es feste Regeln wie teuer die Wohnung sein kann. Dies wird oft "angemessene Kosten der Unterkunft (KdU)" genannt. Die Kosten sind nach Personen aufgeteilt:  In Flensburg gelten folgende Kosten und Wohnfläche als angemessen (Stand: August 2026)

  • 1 Person: Kosten: 486 €, bei bis zu 50 qm² 
  • 2 Personen: Kosten: 540 €, bei 2 Wohnräumen oder bis zu 60 qm²
  • 3 Personen: Kosten: 661 €, bei 3 Wohnräumen oder bis zu 75 qm² 
  • 4 Personen: Kosten: 772 €, bei 4 Wohnräumen oder bis zu 90 qm²
  • 5 Personen: Kosten: 929 €, bei 5 Wohnräumen oder bis zu 105 qm²
  • jede weitere Person weitere 89 €, 1 weiterer Raum oder weitere 10 qm².

Wie setzen sich die Kosten zusammen?

Eine Miete setzt sich aus verschiedenen Kosten zusammen:
  • Kaltmiete: Dies ist nur der Preis für die Wohnung. Es sind noch keine Kosten wie Heizung, warmes Wasser oder Müllabfuhr eingeschlossen. Achten Sie bei Mietangeboten genau welche Kosten angezeigt werden.
  • Betriebskosten/Nebenkosten: Dies sind Kosten wie Müllabfuhr, Wasser, manchmal auch Treppenhausreinigung. Die Betriebskosten müssen mindestens 1,50€ pro Quadratmeter betragen. Sie müssen im Mietangebot extra aufgelistet sein.   
  • Angemessene Kosten der Unterkunft: Dies sind Kaltmiete und Betriebskosten/Nebenkosten zusammen. Mit diesen Kosten schauen Sie in die Tabelle. 
  • Heizkosten: Die Heizkosten werden extra übernommen. Sie sind also nicht Teil der Tabelle/Kosten für die angemessene Unterkunft. Wenn Sie übermäßige Heizkosten haben, müssen Sie Geld dazu zahlen. 

Rechenbeispiel: Sie sind drei Personen und haben ein Mietangebot für eine Wohnung mit 70qm² bekommen. Die Kaltmiete beträgt 500€, die Nebenkosten 150€. Zusammen ergibt dies 650 € pro Monat. Damit werden die Kosten als angemessen angesehen.  

Weitere Kosten, die Sie selbst zahlen müssen:

  • Stromkosten
  • Internet

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Schicken Sie das Miet-Angebot an Ihre Sachbearbeitung im Jobcenter, Sozialamt oder den Bereich Asylbewerberleistungen. Der Bereich muss das Angebot prüfen und bewilligen. Erst danach können Sie den Mietvertrag unterschrieben.

Das Jobcenter Flensburg gibt weitere Informationen zum Wohnen in Flensburg. Tipp: Sie können Anträge und Anliegen auch online und jederzeit an das Jobcenter schicken. Nutzen Sie dafür das Jobcenter.digital.