Gemeinsames Sorgerecht

Zum gemeinsamen Sorgerecht

  • Wir führen eine Erstbeurkundung zum gemeinsamen Sorgerecht durch.
  • Wir vermitteln Sie zu intensiveren Fragen des Sorgerechts an den Sozialpädagogischen Dienst.
  • Wir nehmen die Urkunde über das gemeinsame Sorgerecht auf.

Notwendige Unterlagen

  • Ausweise beider Elternteile
  • Vaterschaftserkennung
  • Vor der Geburt: Kopie aus dem Mutterpass (Seite mit dem voraussichtlichen Entbindungstermin)
  • Nach der Geburt: Geburtsurkunde, bzw. Auszug aus dem Geburtsregister
  • Familienstände beider Elternteile
Zur Vorbereitung reichen Sie bitte die Unterlagen in Kopie, gerne per E-Mail an beistandschaft@flensburg.de, ein.

Zuständigkeit 

Die Zuständigkeit ergibt sich aus dem ersten Buchstaben vom Nachnamen des Kindes. Den richtigen Ansprechpartner finden Sie in der Randspalte.