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Verkehr & Mobilität


Der letzte umfassende gesamtverkehrliche Rahmenplan für die Stadt Flensburg ist der Generalverkehrsplan (GVP) bzw. das „Verkehrskonzept 90“ aus dem Jahr 1990. Im Jahre 2003 wurde von der Stadtverwaltung ein qualitativ angelegtes gesamtstädtisches Mobilitätsprogramm aufgestellt. Statt einer Bevorzugung einzelner Verkehrsarten erfolgt hier eine gleichberechtigte Betrachtung aller Mobilitätsbereiche.

Mittlerweile haben sich die städtebaulichen und demografischen Rahmenbedingungen und Anforderungen ebenso gewandelt wie die Mobilität selbst und wie die politischen Schwerpunkte und Zielsetzungen. Methodische Ansätze der Verkehrsentwicklungsplanung haben sich weiter entwickelt. Neue rechtliche Vorgaben verlangen zum Beispiel, künftig auch die Auswirkungen insbesondere des Kfz-Verkehrs auf die Stadt- und Umweltverträglichkeit zu überprüfen.

Rund 25 Jahre nach dem „Verkehrskonzept 90“ ist eine Neujustierung des verkehrlichen Leitbildes und der Gesamtverkehrsplanung notwendig.

Deutlich an Gewicht gewonnen hat die Aufgabe, Mobilität als Bestandteil der Stadt- und Lebensqualität für alle Menschen zu gestalten. Neu sind insbesondere die Anforderungen an eine umweltfreundliche Mobilität als maßgeblichen Beitrag zur Erreichung der ambitionierten Klimaschutzziele der Stadt Flensburg.

Masterplan Mobilität

Der Masterplan Mobilität soll als Gesamtverkehrsplan alle Systemkomponenten konzeptionell vor dem Hintergrund der ambitionierten Klimaschutzziele der Stadt Flensburg und der Erhöhung der Lebensqualität umsetzungsorientiert verbinden. Er soll wesentliche Fragestellungen bezüglich einer nachhaltigen, klimafreundlichen und Lebensqualität steigernden Mobilität beantworten und so als integrierte und strategisch-konzeptionelle Planung für die zukünftige Entwicklung des Verkehrs und der Mobilität fungieren.

Bericht Masterplan Mobilität (PDF, 8.4 MB)

Flensburg MaMo_Maßnahmenkatalog (PDF, 27.7 MB)

Erstellung Masterplan Mobilität

Neben dem aktuellen Regionalen Nahverkehrsplan verfolgen auch die Klimaschutzkonzepte der Stadt Flensburg – das Inte­grierte Klimaschutzkonzept und der Masterplan 100% Klimaschutz – ehrgeizige Ziele hinsichtlich der Verkehrsmittelwahl und der Kfz-Verkehrsleistung. Zur Zielerreichung soll auch die Ausarbeitung eines Masterplans Mobilität beitragen.

Lebensqualität und Klimaschutz benennen zwei Stränge, denen sich eine Gesamtverkehrsplanung für Flensburg neu zu widmen hat. Es wird davon ausgegangen, dass sich die beiden Stränge im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung gegenseitig befruchten. Insbesondere wird angenommen, dass mit einer Attrakti­vierung einer umweltfreundlichen Mobilität, und hier explizit der Verkehrsmittel des Umweltverbundes, ein zentraler Beitrag zur Verwirklichung der verkehrsbezogenen Teilziele des Klimaschutzes und auch der Klimaschutzziele insgesamt erreicht werden kann. Der Verkehr ist nicht nur ein zentraler CO2-Emittent, sondern bildet zugleich ein direkt oder indirekt steuer- und gestaltbares kommunales Handlungsfeld, in dem insofern wichtige Impulse für den Klimaschutz in Flensburg gesetzt werden können.

Titel des Vorhabens: „KSI: Masterplan Mobilität Flensburg“

Laufzeit: 01.03.2017 – 30.11.2018

Förderkennzeichen: 03K03907

Nationale Klimaschutzinitiative:

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzinitiativen ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

Inhalt

Mit dem Masterplan Mobilität werden für die Stadt Flensburg mittels eines integrativen Ansatzes alle Komponenten des Verkehrssystems vor dem Hintergrund einer nachhaltigen Mobilität im gesamtstädtischen Zusammenhang neu gedacht und bewertet werden. Dies beinhaltet eine lückenlose Teilkonzeptionierung, die Überarbeitung bzw. Weiterentwicklung der inhaltlichen Konzeption der einzelnen Komponenten, die Berücksichtigung von Konflikten und Synergien und die Stärkung der Intermodalität.

Der Masterplan Mobilität fügt sich als Fachplanung unterhalb des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) ein und bildet so die Schnittstelle zwischen Stadtentwicklung und Verkehrsentwicklung. Weiterhin wurde er unter Berücksichtigung und Einbeziehung aller relevanten Fachplanungen (u.a. integriertes Klimaschutzkonzept, Lärmaktionsplanung, RNVP, Radverkehrskonzept, Mobilitätsprogramm) erstellt und hat folgende übergeordnete Aspekte berücksichtigt:

  • Sicherung und Förderung einer nachhaltigen, klimaverträglichen Mobilität auch in einem stärkeren Zusammenspiel von Stadt- und Verkehrsentwicklungsplanung,
  • besondere Förderung der Nahmobilität und der Verkehrsmittel im sogenannten „Umweltverbund“ mit besonderem planerischen Nachholbedarf für den Fußverkehr, mit dem Ziel, den Modal Split zugunsten des Umweltverbundes zu verändern;
  • Berücksichtigung neuer Mobilitätsformen und Mobilitätsangebote,
  • effiziente Auslastung und Bewirtschaftung der vorhandenen Verkehrsinfrastruktur einschließlich Anpassung an den anzustrebenden Modal Split,
  • verstärkte Vernetzung und Integration der Verkehrsträger und Verkehrsmittel („intermodale Vernetzung“),
  • Unterstützung von Infrastruktur- und Angebotsmaßnahmen durch ein intelligentes Verkehrs- und Mobilitätsmanagement,
  • Berücksichtigung der für Flensburg relevanten regionalen Verkehrsverflechtungen (Schwerpunkt Pendlerströme),
  • Stärkung und Rückgewinnung der Qualitäten des öffentlichen Raumes auch als Beitrag einer nachhaltigen Stadtentwicklung
  • Implementierung/Berücksichtigung des Gender-Diversity-Ansatzes

Definiert wurden kurz- mittel- und langfristige Handlungserfordernisse und Perspektiven. Planungshorizont ist das Jahr 2030 mit Ausblicken auf das Jahr 2050.

Im folgenden finden Sie den Bericht zum Masterplan Mobilität als auch den beschlossenen Maßnahmenkatalog.

Flensburg MaMo_Maßnahmenkatalog (PDF, 27.7 MB)

Bericht Masterplan Mobilität (PDF, 8.4 MB)

Beteiligung / Termine

Die Erstellung des Masterplan Mobilität ist abgeschlossen.

Nach einem intensiven Analyse- Planungsprozess liegt jetzt die Endfassung des Masterplan Mobilität der Stadt Flensburg vor. Die Arbeiten des Gutachterteams aus SHP-Ingenieure, Hannover und urbanus, Lübeck wurden durch ein umfangreiches Beteiligungsverfahren begleitet. Aus der öffentlichen Zukunftswerkstatt, den Workshops, dem Bürgerforum sowie verschiedenen Abstimmungen mit der Stadtverwaltung, der AG Mobilität, Vertretern der Wirtschaft, den Verkehrsunternehmen und weiteren Interesssenvertretungen wurden zahlreiche Vorschläge und Anregungen aufgenommen.

Nach der Beteiligungsphase und der Standortbestimmung zur Flensburger Verkehrssituation haben die Verkehrsgutachter gemeinsam mit der Stadtverwaltung und der projektbegleitenden AG Mobilität Zielsetzungen und einen strategischen Handlungsrahmen für die langfristige Ausrichtung des städtischen Verkehrssystems ausgearbeitet. In einem zweiten Schritt wurden dann konkrete Konzepte und Maßnahmenvorschläge entwickelt, die nach dem im November gefassten Beschluss des Masterplans Mobilität schrittweise umgesetzt werden sollen. Die Gestaltung eines attraktiven Radverkehrssystems ist dabei ebenso ein Thema wie der öffentliche Personennahverkehr, Verkehrsberuhigung, das Parken in der Innenstadt und ein Mobilitätsmanagement.

 

Bisherige Termine:

Lenkungsgruppe: 15.05.2017, 05.10.2017

AG Mobilität: 22.06.2017, 12.10.2017, 27.06.2018

Öffentlichkeit: 31.05.2017, 22.06.2017, 13.07.2017, 08.06.2018

Jugendbefragung: 07/2017-09/2017

Senioren und Menschen mit Behinderung: 29.11.2017

Expertenworkshops: 12.06.2017 (ÖPNV), 01.11.2017 (Wirtschaft)

Politik: 10.01.2018 (Sondersitzung), Einzeltermine mit den Fraktionen, 12.09.2018

 



Die Umsetzung des Masterplans Mobilität wurde im Jahr 2019 begonnen und wird seit August 2020 verstärkt durch zusätzliches Personal voran gebracht. Die Personalstellen wurden und werden gefördert vom Bundesministerium im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI).

Titel des Vorhabens
KSI: Klimaschutzmanager*innen für die Umsetzung des Masterplans Mobilität in Flensburg

Laufzeit
01.08.2020 – 31.07.2022

01.08.2022 - 30.09.2023 (Anschlussvorhaben)

Förderkennzeichen
03K13734

67K13734-1 (Anschlussvorhaben)

Durchführung
Stadt Flensburg



Aktuelle Maßnahmen des Masterplans

Verkehrsführung Rathausstraße/ ZOB

Einer der wesentlichen Mobilitätspunkte im Flensburger Stadtgebiet ist der ZOB mit den angrenzenden Straßen Süderhofenden, Norderhofenden und Rathausstraße. Durch die zentrale Lage hat dieser Bereich eine hohe verkehrliche Bedeutung und die Interessen der unterschiedlichen Verkehrsträger überlagern sich.

Oberverwaltungsgerichtsbeschluss (30.03.2022)

Stadt legt Beschwerde gegen den Gerichtsbeschluss ein

Im Rahmen der Verbesserung der Verkehrssicherheit hat die Stadt Flensburg Maßnahmen an der ZOB-Kreuzung ergriffen, um den dort vorhandenen Gefahrenpunkt zu entschärfen.

In diesem Zusammenhang erging am 21.10.2021 eine verkehrsrechtliche Anordnung der Stadt Flensburg, die ein ganzes Bündel von ineinandergreifenden Maßnahmen beinhaltete. Hierzu gehören die Einschränkung der Rathausstr. auf Anlieger-/Linien und Radverkehr, die Umkehrung der Fahrtrichtung im Nebenarm der Straße Süderhofenden und die Aufhebung der Einbahnstraßenregelung im Südergraben. Verbunden damit ist ein Rückbau der Lichtsignalanlagen im Bereich der Kreuzung der Rathausstraße mit den Süderhofenden für die Fußgängerquerung und eine Anpassung an die Schaltzeiten für den Fahrzeugverkehr.

Widerspruch und (noch nicht rechtskräftiger) Gerichtsbeschluss 

Gegen diese Anordnung wurde Widerspruch eingelegt und beim Verwaltungsgericht einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gestellt. Diesem Antrag hat das Gericht mit (noch nicht rechtskräftigem) Beschluss vom 10.01.2021 entsprochen und angeordnet, dass die Verkehrszeichen, die die Durchfahrt für die Rathausstraße untersagen, zu entfernen bzw. unkenntlich zu machen sind.

Das Verwaltungsgericht begründet seine Entscheidung einzig damit, dass die Voraussetzungen des § 45 STVO nicht vorliegen würden. Der Charakter der Anordnung als einer Maßnahme der Gefahrenabwehr wird nicht in Frage gestellt. Das Gericht teilt einzig die Einschätzung der Verkehrsbehörde zur Gefährdungslage im Bereich der ZOB-Kreuzung nicht.

Die Antragsteller haben die Stadt schriftlich aufgefordert, diese Maßnahmen bis zum 17.01.2022 24.00 Uhr zu treffen. Anderenfalls wurde ein Antrag auf Zwangsvollstreckung angedroht.

Beschwerde der Stadt innerhalb der Frist - 17.01.2022

Mit Schreiben vom 17.01.2022 hat die Stadt erklärt, dass die Schilder nicht abgehängt würden, da damit eine erhebliche Verkehrsgefährdung eintreten würde und daher die gesamte Anordnung rückgängig gemacht werden müsse. Mit der Freigabe der Rathausstraße für den Durchgangsverkehr allein durch Wegnahme der Beschilderung würde eine äußerst unübersichtliche, gefährliche und die Kapazität der angrenzenden Lichtsignalanlagen stark einschränkende Situation hervorgerufen. Ohne Neueinstellung der Lichtsignalanlagen sollte diese Maßnahme daher nicht umgesetzt werden. Die dem Gericht vorliegenden Verkehrszeichenpläne verdeutlichen wie komplex die Planung und Umsetzung der Maßnahme war, die gleiche Komplexität fordert die Aufhebung dieser Anordnung. Die bloße Entfernung von Schildern würde ein so großes Sicherheitsdefizit darstellen, dass die Verantwortung für den Betrieb der Verkehrsanlage nach fachlicher Einschätzung durch die Verkehrsbehörde nicht zu tragen ist.

Die Beschwerdefristen gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts, die zwei Wochen nach Zustellung beträgt und die die innerhalb eines Monats zu begründen ist, laufen noch. Des Weiteren kann gegen die einzelnen Anordnungen jederzeit ein Antrag nach § 80 VII VwGO auf Aufhebung oder Änderung gestellt werden. Beim Oberverwaltungsgericht kann außerdem ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt werden.

Stadtrat Stephan Kleinschmidt zur Lage

Stadtrat und Dezernent Stephan Kleinschmidt: „Die Stadt vertritt weiter die Auffassung, dass die verkehrsbehördliche Anordnung der richtige Weg ist, um den Gefahrenpunkt ZOB-Kreuzung zu entschärfen und wir sind uns unserer juristischen Möglichkeiten bewusst. Wir würden uns jedoch freuen, wenn wir in der Auseinandersetzung zur wesentlichen Frage der Verkehrssicherheit zurückkehren könnten, die sich nicht mit einfachen Maßnahmen in der Rathausstraße beantworten lassen.“

Stadt nimmt Stellung zum Gerichtsbeschluss

Ende Oktober 2021 hat die Stadt Flensburg im Rahmen der Gefahrenabwehr den Verkehr an der ZOB-Kreuzung neu geordnet und daraus resultierend die Rathausstraße für den Durchgangsverkehr gesperrt. Seit Durchführung der Maßnahme durch die Verkehrsbehörde, sowie notwendigen begleitenden Maßnahmen ist die Durchfahrt nun nur noch für Anlieger sowie den ÖPNV und den Radverkehr gestattet.

Gegen diese Einschränkung wurde bei der Stadt Widerspruch erhoben und ein Antrag beim Verwaltungsgericht im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung dieses Widerspruchs eingereicht mit dem Ziel, die Wirksamkeit der Sperrung zunächst aussetzen zu lassen. Diesem Antrag ist das Gericht nun in einem Beschluss vom 10.01.2022 gefolgt. Das Gericht schätzt die Gefährdungslage im Bereich der Rathausstraße und ZOB-Kreuzung nicht als so gefährlich ein, als dass dies die vorgesehenen Maßnahmen rechtfertigen würde.

Die Stadt Flensburg hat auf der Grundlage eines verkehrsrechtlichen Gutachtens gehandelt und ist aus verkehrsbehördlichen Gründen nach wie vor von der Notwendigkeit der Maßnahme überzeugt und wird deshalb fristgerecht Beschwerde gegen den Beschluss einlegen. Gleichzeitig wird die Stadt einen Antrag zur Aussetzung der Vollziehbarkeit des Beschlusses stellen und die Anordnungen aufrecht halten.  

Die Maßnahme in der Rathausstraße ist zur Entschärfung des Gefahrenpunktes an der ZOB Kreuzung notwendig, da hier durch das Zusammentreffen von verschiedenen Verkehrsteilnehmern, insbesondere auch ÖPNV und Einsatzfahrzeugen der Polizei kritische Situationen entstehen können.

Gerichtsbeschluss (10.01.2022)

Umsetzung: Was passiert in der Rathausstraße? (10.2021)

Was verändert sich eigentlich alles?

  • Die Fahrtrichtung der Einbahnstraße Süderhofenden wird umgekehrt.
  • Südergraben durchgehend im Zweirichtungsverkehr
  • Einfahrtverbot in die Rathausstraße
  • Die Ampel in der Rathausstraße wird zur Bedarfsampel. Die Ampeln an der Ecke Rathausstraße / Süderhofenden werden jeweils durch einen Zebrastreifen ersetzt.

Wer darf noch in der Rathausstraße fahren?

  • Anlieger - dazu zählen auch Liefer- und Parkverkehr
  • Linienbusverkehr
  • Fahrräder

Warum die Änderung?

  • Gefahrenstelle an der Kreuzung Rathausstraße / ZOB entspannen
  • Erreichbarkeit und somit Nutzbarkeit des Parkhauses City verbessern
  • Durchgangsverkehr durch die Innenstadt im Sinne einer nachhaltigen Mobilität reduzieren
  • Lärmbelastung der Anlieger in Rathausstraße und Nordergraben reduzieren
  • Aufwertung der Rathausstraße
  • Reduzierung der Barrierewirkung zwischen Holm und Große Straße

Was sind alternative Wege?

  • Für innenstadtnahe Ziele können KFZ-Fahrer*innen nördlich die Toosbüystraße / Duburger Straße und südlich die Friedrich-Ebert-Straße / Schützenkuhle nutzen.
  • Für innenstadtferne Ziele sollte der Tangentenring genutzt werden.

Wann kommt es zur Umsetzung?

  • Die Verkehrsberuhigung ist für die letzte Oktober-Woche vorgesehen. Witterungsbedingt kann es zu Verzögerung kommen. Bitte beachten Sie die Beschilderung.

Was kommt danach?

  • Im Rahmen des Sanierungsgebiet westliche Altstadt wird die Rathausstraße neu gestaltet und umgebaut werden

Haben Sie Fragen oder Anregungen?

Dann richten Sie diese gerne an verkehrsplanung@flensburg.de oder informieren Sie sich unter der auf der rechten Seite verlinkten Seite.

Öffentlichkeitsbeteiligung (24. Juni 2020)

Am 24.06.2020 fand eine Online-Beteiligung statt. Sollte Ihnen eine Teilnahme nicht möglich gewesen sein, haben Sie zeitnah die Möglichkeit die Videoaufzeichnung der Beteiligung (mit Vortrag) auf dem Youtube-Kanal der Stadt Flensburg zu einer beliebigen Zeit zu verfolgen.

Parallel können Sie Fragen und Anregungen via Mail oder Anruf unter den folgenden Kontaktdaten an die Verkehrsplanung richten.

Bearbeitung durch: Frau Elén Helas, Tel.: 0461 85 26 36, Mail: Helas.Elen@Flensburg.de

Ausgangslage und Verkehrsgutachten (Mai 2020)

Einer der wesentlichen Mobilitätspunkte im Flensburger Stadtgebiet ist der ZOB mit den angrenzenden Straßen Süderhofenden, Norderhofenden und Rathausstraße. Durch die zentrale Lage hat dieser Bereich eine hohe verkehrliche Bedeutung und die Interessen der unterschiedlichen Verkehrsträger überlagern sich.

Vor dem Hintergrund der Ziele des Masterplans Mobilität sollte im Rahmen eines Verkehrsgutachtens untersucht werden wie die Nutzung der vorhandenen Stellplätze im Parkhaus an der Kreuzung Süderhofenden/ Rathausstraße optimiert werden kann.

Es ist beabsichtigt hochwertige, öffentliche Fläche vom ruhenden Verkehr zu befreien und der Allgemeinheit für eine vielfältige Nutzung zur Verfügung zu stellen. Um dieses Ziel zu erreichen müssen zunächst vorhandene Potentiale/ Alternativen genutzt werden bzw. nutzbar gemacht werden.

Sehr problematisch stellte sich die Zufahrtssituation zum Parkhaus am Knoten Süderhofenden/ Rathausstraße dar. Durch lange Wartezeiten bei der Ein- und Ausfahrt ist die Akzeptanz dieser sehr zentral gelegenen Stellplätze leider gering. Auch die Situation für den Fußverkehr, den Radverkehr, die Betriebsabläufe im Busverkehr und die Einsatzplanung der angrenzenden Polizeidienststelle ist an dieser Stelle kritisch. Im Prozess der Erstellung des Verkehrsgutachtens zeigte sich wie gravierend die Probleme sind und dass sie sich zukünftig, vor dem Hintergrund der Erweiterung des Angebotes im ÖPNV und der Erweiterung der Polizeidienststelle, noch zuspitzen werden. Es wurde daher versucht eine Lösungsvariante zu entwickeln, welche diesen hohen verkehrlichen Ansprüchen genügt.

Im Bericht (zum Download als PDF siehe unten) können Sie sich über die Analyse der Bestandssituation, den Prozess der Variantenuntersuchung und die Empfehlung des Verkehrsgutachters informieren.

Verkehrsgutachten Süderhofenden/ZOB (PDF, 4.1 MB)

Präsentation Verkehrsführung ZOB 24.06.2020 (PDF, 3.4 MB)

Dokumentation Beteiligung und Fragen (PDF, 416 kB)

Maßnahme 015: Verkehrsberuhigung der Norderstraße

Die Norderstraße hat sich in den vergangenen Jahren zu einer beliebten Wohn- und Geschäfststraße entwickelt. Insbesondere aufgrund der vielen Ateliers und Cafés, aber auch der Vielseitigkeit der größtenteils inhabergeführten Läden erfreut sich die Norderstraße vieler Besucher*innen. Nicht zuletzt ist sie berühmt für die hängende Schuhe und die Katzengemälde.

In einem auf drei Monate befristeten Leuchtturmprojekt wurden im Jahr 2018 zur Aufwertung des öffentlichen Raums Parklets (u.a. auch in der Norderstraße) aufgestellt. Es zeigte sich, dass die Menschen diese sehr gut annehmen und sich über die Rückgewinnung ihres Stadtraums freuen. In Folge dessen wurde das Parklet in der Norderstraße auch 2019 am selben Ort wieder aufgebaut.

Hoher Parkdruck und schlecht mit dem Fahrrad zu befahren

Die vorhandenen Geschäfte, die Nähe zur Fußgängerzone sowie die Zunahme des Motorisierungsgrades im Allgemeinen sorgt in der Norderstraße für eine Erhöhung des Parkdrucks. Darunter leiden insbesondere Fußgänger*innen, weil sowohl tagsüber aber vor allem abends und nachts auf den Gehwegen geparkt wird.Gerade in den Abendstunden erreicht das verbotene Parken Dimensionen, die im Hinblick u.a. auf den Brandschutz (Erreichbarkeit durch Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr und des Rettungsdienstes) eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit darstellen. Das historische Kopfsteinpflaster wurde in den 1990er Jahren im Rahmen der Sanierung eingebracht, ist aber für Radfahrer*innen schlecht befahrbar. Deshalb weichen sie auf die Gehwege aus und schränken Fußgänger*innen zusätzlich ein.

Verkehrliche Umgestaltung unter Beteiligung der Öffentlichkeit

Diese negativen Aspekte sollen im Rahmen der Masterplan-Maßnahme Nr. 15: "Verkehrsberuhigung der Norderstraße" und gestützt durch den Beschluss des SUPA von April 2019 bearbeitet werden. Mit einer Untersuchung von drei Optimierungsvarianten soll ein Kompromiss zwischen Wohnen, Aufenthalt und angemessenem Verkehrsaufkommen gefunden werden. Da viele Anwohner und Gewerbetreibende ein hohes Interesse an der Entwicklung in der Norderstraße haben, ist die umfangreiche Einbindung der Öffentlichkeit und auch der Politik sehr wichtig im Entwicklungsprozess der Varianten. Der Auftrag wurde an das Büro Planersocietät aus Dortmund vergeben.

Maßnahmenblatt 15 Verkehrsberuhigung Norderstraße (PDF, 129 kB)

Um die Bedürfnisse der Nutzer*innen der Norderstraße zu erfahren, wurden Anfang November 2019 zunächst zehn Gespräche mit unterschiedlichen Akteuren der Norderstraße geführt - darunter diverse Gewerbetreibende, Phänomenta, Dansk Centralbibliothek, Südschleswigscher Verein / Dänische Minderheit (SSF), Dänische Jugendorganisation (SdU) Südschleswig und das Forum Hafenquartier. Hierbei wurden die diversen Anforderungen und Stimmungen gegenüber einer Umgestaltung aufgenommen.

Auf Basis dieser ersten Eindrücke hat das Planungsbüro eine Route für zwei Planungsspaziergängen entwickelt, die am 27.11.2019 durchgeführt wurden. An sechs verschiedenen Standorten entlang der Norderstraße wurden verschiedene Problemfelder (u.a. Parken für Kfz in der Norderstraße und im Parkhaus Segelmacherstraße, Fahrradparken, Nutzung der Seitenräume, Kopfsteinpflaster, etc.) diskutiert. Insgesamt nahmen an den beiden Spaziergängen rund 60 Personen teil. Vielen Dank an alle für Ihre Anregungen!

Die Dokumentation zum Planungsworkshop finden Sie hier:

Dokumentation Planungsspaziergang 27.11.2019 (PDF, 995 kB)

Planungsworkshop am 19. Februar 2020

Aus den Ergebnissen der Grundlagenermittlung bezüglich ruhendem Verkehr und fließendem Verkehr sowie den Anregungen aus den Akteursgespräche und den Planungsspaziergängen erstellte das Planungsbüro drei Varianten, die im Februar 2020 in einem Planungsworkshop mit der Öffentlichkeit und der Politik diskutiert wurden. Die Dokumentation des Planungsworkshops steht hier zur Verfügung:

Dokumentation Planungsworkshop Norderstraße 19.02.2020 (PDF, 1.2 MB)

Das abschließende Gutachten wurde im Juni 2020 im zuständige Ausschuss (SUPA) vorgestellt und steht hier zum download bereit:

Gutachten Verkehrsberuhigung Norderstraße Juni 2020 (PDF, 5.9 MB)

Die Entscheidung über die Umsetzung trifft der SUPA im 3. Quartal 2020.

Maßnahme 020: Einrichtung von Fahrradstraßen

Fahrradstraßen erfüllen den Zweck, den Radverkehr zu bündeln und einen deutlichen Qualitätsgewinn für Radfahrende zu erzielen. Denn auf Fahrradstraßen fährt es sich sicherer, schneller, angenehmer und geselliger. Gründe dafür sind die Regeln, die mit der Fahrradstraße einhergehen und sowohl Autofahrende als auch Radfahrende betreffen.

Für Autofahrende gilt:

  • sind nur berechtigt die Fahrradstraße zu befahren, wenn Zusatzschilder „Anlieger frei“ oder „Kfz frei“ vorhanden sind (gilt auch für Lastwagen, Motorräder etc.)
  • Geschwindigkeit an Radfahrer anpassen
  • maximal jedoch 30 km/h
  • Überholen nur bei ausreichendem Abstand von mindestens 1,5m
  • besondere Rücksichtnahme

Für Radfahrende gilt:

  • dürfen nebeneinander fahren
  • geben das Tempo vor
  • maximal jedoch 30 km/h
  • Kinder unter acht Jahren müssen trotzdem den Gehweg benutzen
  • Kinder zwischen acht und zehn Jahren dürfen den Gehweg benutzen

Die Fahrradstraßen orientieren sich am Velorouten-Konzept und anderen stark von Radfahrenden genutzten Straßen. Somit ist der Weg in die Innenstadt oder in andere Stadtteile noch schneller und der Umstieg vom Auto auf das Fahrrad noch attraktiver. Außerdem wird mit Hilfe dieser Maßnahme ein weiterer Schritt in Richtung Gleichberechtigung der Verkehrsteilnehmer vollzogen.

Voraussetzungen für die Einrichtung einer Fahrradstraße ist ein maximales Verkehrsaufkommen von 400 Kfz/h. Hauptverkehrsstraßen sind demnach ausgeschlossen. Außerdem sollten die Straßen eine gewisse Breite vorweisen, damit Unfälle mit Parkenden oder Überholenden möglichst vermieden werden. Bezüglich der Vorfahrt gilt, sofern nicht durch entsprechende Schilder oder abgesenkte Bordsteine geregelt, der Grundsatz „Rechts vor Links“.

In Flensburg ist die Viktoriastraße bisher die einzige Fahrradstraße. Ihr kommt eine besondere Bedeutung in Hinblick auf das Projekt Radeln zum Campus zu. Durch den Einsatz von gesägtem Natursteinpflaster konnte qualitativ hochwertiges Radfahren mit dem historischen Stadtbild Flensburgs in Einklang gebracht werden. Weitere potenzielle Fahrradstraßen sind im Masterplan Mobilität in der Beschreibung der Maßnahme 020 zu finden. Diese werden nach und nach geprüft und entsprechend umgesetzt.

Fahrradstraße Viktoriastraße

Maßnahme 032/033: Ausbau von Radabstellmöglichkeiten

Für das Erreichen einer nachhaltigen Mobilität in Flensburg ist der Radverkehr nicht wegzudenken. Neben dem Ausbau der Radinfrastruktur bedarf es ebenfalls der Schaffung ausreichender und qualitativ hochwertiger Abstellmöglichkeiten für Fahrräder, Elektrofahrräder und die zunehmend beliebter werdenden Lastenfahrräder. Insgesamt besteht im öffentlichen Raum Flensburgs ein Mangel an hochwertige Fahrradabstellanlagen. Daraus resultierend werden viele Fahrräder wild abgestellt und sorgen neben einem ungeordneten Stadtbild teilweise auch für die Versperrung von Fußwegen.

Qualitative Abstellanlagen können die Nutzungsbereitschaft steigern

Die in der Vergangenheit viel genutzten Vorderradhalter („Felgenkiller“) sollen sukzessive durch Anlehnbügel und sichere Einstellmöglichkeiten ersetzt werden. Anlehnbügel bieten einen sicheren Halt des Fahrrads und ermöglichen zudem das Verschließen des Rahmens mit dem Bügel, wodurch der Diebstahl deutlich erschwert wird. Des Weiteren wird die Ergänzung und der Neubau von Überdachungen für Abstellanlagen angestrebt, um eine lange Haltbarkeit der Fahrräder und eine angenehme Weiterfahrt trotz des Flensburger Wetters zu ermöglichen. Die Schaffung qualitativ hochwertiger Fahrradabstellanlagen kann motivierend wirken, dass Fahrrad zu nutzen und wird den Ansprüchen der bereits Radfahrenden gerecht.

Flächendeckender Ausbau an wichtigen Standorten

Im öffentlichen Raum sollen die Fahrradabstellanlagen daher aufgewertet und ausgebaut werden. Der Fokus richtet sich vorerst auf die Innenstadt, den Bahnhof, Schulen, Arbeitsstätten und Nahversorgungszentren. Am Bahnhof und am ZOB konnten bereits zahlreiche Radeinstellungen realisiert werden, zum Teil auch überdacht. Die Auslastung an diesen Standorten und die Nutzung der Bügel in der Innenstadt zeigen jedoch einen weit höheren Bedarf.

Auch Sie können helfen!

Sollten Ihnen Standorte in ihrem Stadtteil auffallen, die sich für die Schaffung von Fahrradabstellmöglichkeiten eignen oder gut ergänzen lassen, wenden Sie sich gerne mit entsprechendem Vorschlag an Ihr Stadtteilforum. Diese können von dort gebündelt an uns weitergegeben werden. Anschließend werden wir vorgeschlagene Standorte auf die Umsetzbarkeit prüfen und gegebenenfalls in die zukünftige Planung mit aufnehmen. Bitte beachten Sie bei der Standortauswahl folgende Hinweise:

Hinweise für die Standortauswahl von Anlehnbügeln für Fahrräder (PDF, 369 kB)

Maßnahme 063, 064, 070: Parkraumkonzept

Beteiligung:

Das Thema Parken, Parkgebühren und Anwohnerparken ist in allen Städten konfliktbelastet. Aufgrund der Überlagerung unterschiedlichster Ansprüche und Bedürfnisse stehen sich unvereinbare Forderungen gegenüber. Mit der Erstellung eines Parkraumkonzeptes für Flensburg wollen wir den Zielen des Masterplan Mobilität Rechnung tragen und bewusst in einen offenen Austausch mit allen Betroffenen und Interessierten gehen. Die Anregungen, Wünsche und Meinungen werden in die Konzepterstellung einfließen und unter Abwägung aller Belange berücksichtigung finden.

Im Prozess der Konzepterstellung ist auch eine umfangreiche Beteiligung von Stakeholdern, Betroffenen und der Politik geplant. Wir würden uns über eine rege Teilnahme freuen.

Die Ergebnisse der Befragung/ Beteiligung werden unter dem entsprechenden Punkt unter "Informationen zur Konzepterstellung" veröffentlicht.

Information zur Konzepterstellung:

Die Erstellung eines neuen Parkraumkonzeptes beinhaltet die Untersuchung und Bewertung des vorhandenen Parkraumangebotes, die Darstellung des vorhandenen und prognostizierten Bedarfs, die Recherche zu Parkgebühren und die Erstellung eines Bewirtschaftungskonzeptes für die Stadt Flensburg (differenziert nach öffentlichem Parken und Bewohnerparken) inklusive Gebietsabgrenzungen für Parkzonen/ Bewohnerparkzonen. Weiterhin sollen die Möglichkeit von Park-and-Go und Park-and-Ride- Angeboten detailliert untersucht und schließlich Vorschläge zum Einsatz eines Bewirtschaftungssystems ggf. in Kombination mit der Möglichkeit der Informationsvermittlung über freie Parkstände erstellt werden. Hierzu gehören auch technische Informations- und Abwicklungsmöglichkeiten zur mobilen Bezahlung.

>> 02.12.2020: politischer Beschluss

In Vorbereitung auf die Vergabe und Erstellung des Parkraumkonzeptes wurde ein politischer Beschluss gefasst welcher die Konzepterstellung an sich und folgende Inhalte zur zukünftigen Bewirtschaftung umfasst:

  • Die Parkgebühren sollen mit abnehmender Distanz zum Zentrum steigen
  • Parken im öffentlichen Raum soll nicht günstiger sein als das Parken auf Privatflächen
  • Das Bewohnerparken soll kostenpflichtig werden

Der Beschluss wurde mit einer großen Mehrheit im Planungsausschuss (SUPA) der Stadt Flensburg gefasst.

>> 01.-30.06.2021 Online-Befragung

Ein erster Beteiligungsschritt war in der Vorbereitungsphase eine Online-Befragung der breiten Öffentlichkeit.

Die Textfasung der Auswertung finden Sie hier:

Ergebnisse der Online-Befragung

>> Parken am Wohnort

Grundsätzlich geben rund 54 % der Anwohner*innen an, dass es in ihrem Wohnquartier nur wenige bis nahezu keine öffentlichen Stellplätze gibt. Hierbei ergibt sich mit Blick auf die einzelnen Stadtteile jedoch ein differenziertes Bild. Insbesondere in den innerstädtisch gelegenen Stadtteilen Altstadt (69 %), Neustadt (68 %) und in Jürgensby (66 %) sehen die Anwohner*innen ein geringes Angebot an öffentlichen Stellplätzen. Dem Gegenüber stehen Stadtteile wie weniger zentral gelegene Stadtteile wie Engelsby und Weiche. Hier geben lediglich 37 % bzw. 28 % der Teilnehmenden an, dass nur wenige bis nahezu keine öffentliche Stellplätze zur Verfügung stehen.

Zudem lässt sich bilanzieren, dass rund 30 % aller Teilnehmenden in der Regel keine Zeit benötigen, um einen Stellplatz zu finden. Zusätzlich geben knapp über 60 % der Teilnehmenden an, dass sie in weniger als fünf Minuten einen öffentlichen Stellplatz finden. Allerdings bedarf es zum besseren Verständnis der Parksuchdauer im öffentlichen Raum auch hier einer Differenzierung zwischen den einzelnen Stadtteilen. So geben in der Altstadt über 33 % an, dass sie mehr als zehn Minuten nach einem Stellplatz suchen müssen. In Neustadt sind dies immerhin noch 19 % der Teilnehmenden, in Jürgensby 17 %.


Des Weiteren wurde im Rahmen der Umfrage die Zustimmung zu denkbaren Mobilitätsmaßnahmen, welche zur Entspannung der allgemeinen Parkraumsituation beitragen können, abgefragt. Im Ergebnis zeigt sich, dass der Ausbau des ÖPNV, bei gleichzeitigem Verzicht auf den eigenen Pkw, die Maßnahme mit der größten Zustimmung ist. 38 % der Befragten sind der Meinung, dass hierdurch eine Verbesserung der Parkraumsituation erzielt werden kann. Immerhin 32 % der Befragten unterstützen den Bau von Quartiersgaragen.

Darauf aufbauend wurden die Bewohner*innen hinsichtlich ihrer Bereitschaft, für einen garantierten Stellplatz zu zahlen, befragt. Neben Stellplätzen im öffentlichen Straßenraum sind hierbei auch jene Stellplätze in sogenannten Quartiersgaragen dazuzuzählen. Grundsätzlich lässt sich festhalten, dass insbesondere in den Stadtteilen mit einem subjektiv gefühlt schlechtem öffentlichen Stellplatzangebot (s. o.) die Bereitschaft höher ist. Jeder Zweite (z. B. Altstadt 52 %, Neustadt 50 %) ist in diesen Bereichen bereit für einen garantierten, aber kostenpflichtigen Stellplatz zu bezahlen. Auch in anderen zentrumsnahen Stadtteilen (z. B. Sandberg, Friesischer Berg und Jürgensby) bewegt sich diese Bereitschaft bei über 40 %. Mit zunehmender Distanz zum Zentrum nimmt diese Bereitschaft jedoch ab. Im Allgemeinen lässt sich feststellen, dass die Zahlungsbereitschaft für einen garantierten Stellplatz insbesondere in den Außenbezirken (z. B. Tarup und Weiche), bei welchen kein subjektiver Parkdruck festgestellt wurde, abnimmt.

Vertiefende Fragen hinsichtlich der Höhe der Zahlungsbereitschaft unter denjenigen, welche für einen garantierten Stellplatz zu zahlen bereit sind, haben ergeben, dass diese im Mittel bei 35 € pro Monat liegt. Dies entspricht einer jährlichen Gebühr von 420 € und liegt somit bei weitem über den derzeitigen Kosten für einen Bewohnerparkausweis (jährlich 30,70 €). Insgesamt lässt sich ferner feststellen, dass 76 % der generell Zahlungsbereiten einen monatlichen Betrag zwischen 20 € und 50 € (jährlich 240 € bis 600 €) akzeptieren würden. Zusätzlich haben die Teilnehmenden angegeben, dass ein solcher Stellplatz im Mittel maximal 300 m vom eigenen Wohnort entfernt sein darf.

>> Parken in der Innenstadt (Anwohner*innen)

Als häufigsten Grund für einen regelmäßigen Besuch der Innenstadt Flensburgs wurde von den Anwohner*innen die Durchführung von Alltagseinkäufen (Lebensmittel, Drogerie etc.) sowie von Shoppingtouren (Kleidung, Elektronikartikel etc) genannt. Rund ein Drittel der Befragten sucht die Innenstadt aufgrund des Weges von / zum Arbeitsplatz auf. Besuche von Kultureinrichtungen spielen in unregelmäßigen Abständen eine Rolle; nur für wenige Teilnehmenden ist dagegen das Aufsuchen einer Bildungseinrichtung Grund eines regelmäßige Innenstadtbesuchs.

Die durchschnittliche Aufenthaltszeit beträgt für rund 53 % der Befragten 1-2 Stunden. Obwohl zwar ein Drittel der Befragten angegeben hat, dass sie aufgrund der eigenen Beschäftigung die Innenstadt besuchen, halten sich nur rund 8 % durchschnittlich länger als vier Stunden im Bereich der Innenstadt auf.

Die Abfrage nach dem bevorzugten Verkehrsmittel für einen Innenstadtbesuch ergab eine Gleichverteilung hinsichtlich MIV (Pkw), Fuß- und Radverkehr. Der Fuß- und Radverkehr macht dabei insgesamt rund 56 % der Wege aus, für 36 % der Teilnehmenden stellt der Pkw das bevorzugte Verkehrsmittel dar. Besonders zu erwähnen ist hierbei die untergeordnete Rolle des ÖPNV. Lediglich 7 % der Befragten nutzen bevorzugt den ÖPNV für ihren Innenstadtbesuch. Ob hierbei pandemiebedingte Einflüsse (z. B. Meidung des ÖPNV) eine Rolle gespielt haben, lässt sich abschließend jedoch nicht feststellen.

Die Teilnehmenden, welche vorzugsweise mit dem Pkw anreisen, wurden anschließend gefragt, wie das öffentliche Pkw-Stellplatzangebot in der Innenstadt bewertet wird. Lediglich 28 % der Befragten gaben an, dass das Stellplatzangebot mindestens ausreichend ist. Zwei Drittel der Befragten benötigen hierbei rund zehn Minuten, um einen freien Stellplatz zu finden. Allerdings geben auch rund 11 % an, dass sie üblicherweise 20 oder mehr Minuten für die Stellplatzsuche benötigen.

>> Parken in der Innenstadt (Besucher*innen - Ortsfremde)


Der mit Abstand häufigste Grund für den Besuch der Innenstadt bei Ortsfremden ist das Aufsuchen der eigenen Arbeitsstelle. Besuche zum Einkaufen oder von Kultureinrichtungen werden lediglich in unregelmäßigen Abständen getätigt. Ähnlich wie für die Anwohner*innen der Stadt Flensburg spielen Besuche von Bildungseinrichtungen nur eine sehr untergeordnete Rolle.

Obwohl die eigene Arbeit den Hauptgrund für den Besuch der Innenstadt darstellt, geben bei der Aufenthaltsdauer über 90 % der Befragten an, nicht länger als vier Stunden in der Innenstadt zu verbringen.

Die dazugehörige Abfrage der Verkehrsmittelwahl zeigt, dass die Befragten, welche nicht in Flensburg leben, für ihren Innenstadtbesuch nahezu ausschließlich den eigenen Pkw (87 %) nutzen. Der Radverkehrsanteil ist mit 9 % lediglich marginal. Zudem ist insbesondere der nahezu nicht vorhandene ÖPNV-Anteil zu erwähnen: Lediglich 2,5 % der Teilnehmenden nutzen für ihren Besuch der Innenstadt den ÖPNV. Auch hier sind jedoch pandemiebedingte Einflüsse nicht auszuschließen.

Anschließend wurden vertiefende Fragen hinsichtlich der Gründe für die eigene Verkehrsmittelwahl gestellt. Diese sind in der Regel vielfältig und erfahrungsgemäß abhängig von Motiv und Häufigkeit des Ortswechsels, der Verfügbarkeit eines eigenen Verkehrsmittels sowie der verkehrlichen Erschließung am Wohnort. Grundsätzlich geben die meisten der Befragten an, dass der Pkw das bequemste und schnellste Verkehrsmittel ist. Jedoch ist nur für ein Viertel der Teilnehmenden maßgebend, dass sie nicht nah an ihrem Zielort parken können, wobei „nah“ in diesem Rahmen nicht definiert wurde. Ferner gibt rund die Hälfte der Befragten an, dass sie auch bei einem Ausbau der Radwegeinfrastruktur das Fahrrad nicht häufiger nutzen würden. Hauptgrund hierfür ist, dass die Entfernung zwischen Wohnort und der Stadt Flensburg als zu groß eingeschätzt wird. In Hinblick auf den großflächigen Verzicht des ÖPNV ist der am häufigsten genannte Grund, dass der eigene Wohnort nicht gut durch den ÖPNV erschlossen wird und die Fahrt zu lange dauert. Deutlich seltener wird angegeben, dass der Zielort (in Flensburg) schlecht angebunden ist. Parallel gibt rund die Hälfte aller Befragten an, dass ihnen der ÖPNV grundsätzlich zu teuer ist.

Ferner wurde die Bereitschaft zur Nutzung von Park+Ride Anlagen (P+R) abgefragt. Dabei geben fast 40 % der Befragten an, dass für sie die Nutzung von P+R grundsätzlich nicht in Frage kommt. Dem gegenüber stehen jedoch ebenfalls fast 40 %, für die P+R eine Option wäre, vorausgesetzt es besteht eine gute ÖPNV-Anbindung (29 %) oder eine Fahrradverleihstation inklusive gut ausgebauter Radwegeinfrastruktur (8 %).

Anschließend wurden die Teilnehmenden (Ortsfremde), welche vorzugsweise mit Pkw anreisen, gefragt, hinsichtlich einer Bewertung des öffentlichen Stellplatzangebots befragt. Dabei gaben 73 % an, dass es in der Innenstadt nur wenige bis nahezu keine öffentlichen Stellplätze gibt. Der übliche Zeitaufwand, um einen freien Stellplatz zu finden, wird ebenfalls von ca. zwei Drittel der Befragten mit zehn Minuten angegeben und deckt sich somit mit den Angaben der Anwohner*innen der Stadt Flensburg. 8 % der Teilnehmenden geben an, dass sie in der Regel 20 oder mehr Minuten für die Stellplatzsuche benötigen.

>> Priorisierung bei der Konzeptgestaltung

In der abschließenden Frage, welche sich wiederum an alle Teilnehmenden der Online-Befragung richtete, wurde nach den Prioritäten bei zukünftigen Maßnahmen im Rahmen der Erarbeitung des Parkraumkonzepts gefragt. Das Ergebnis dieser Priorisierung stellt sich wie folgt dar (in Reihenfolge der Beliebtheit):

􀀁 ÖPNV-Anbindung weiter ausbauen, um eine Alternative zum Pkw anzubieten.
􀀁 Mehr Radabstellanlagen im öffentlichen Raum bauen, damit man sein Fahrrad am Zielort sicher und bequem abstellen kann.
􀀁 Das Radwegenetz ausbauen, um eine gute Erreichbarkeit der Innenstadt zu gewährleisten.
􀀁 Öffentliches Parkplatzangebot ausbauen bzw. attraktiver gestalten.
􀀁 Das Radverleihsystem attraktiver gestalten.
􀀁 Die Innenstadt weitgehend autofrei gestalten, damit der öffentliche Raum allen zugute kommt.
􀀁 Das Carsharing-Angebot ausbauen und eigene Carsharing-Stellplätze im öffentlichen Raum schaffen.


Bilanzierend lässt sich somit festhalten, dass aus Sicht der Teilnehmenden insbesondere die Stärkung des Radverkehrs und ÖPNV Vorrang bekommen sollte, um die Verkehrsmittelwahl zugunsten der Verkehrsmittel des Umweltverbundes zu stärken und somit die Parkraumnachfrage zu mindern. Die Verbesserung des öffentlichen Parkraumangebots wird erst an vierter Stelle genannt. Weniger stark zu priorisieren ist aus Sicht der Befragten der Ausbau von ergänzenden Mobilitätsdienstleistungen
wie Bike- und Carsharing-Angeboten.


Maßnahme 071: Einrichtung von Mobilitätsstationen

Inhalt und Ziel

Eine im Rahmen des Masterplans Mobilität entwickelte Maßnahme ist die "Errichtung von Mobilitätsstationen" (Maßnahme 071). Dabei sollen die unterschiedlichen umweltfreundlichen Mobilitätsangebote verknüpft und Multimodalität attraktiv ermöglicht werden.

Mobilitätsstationen ZOB und Weiche-Mühlental

In diesem Vorhaben soll zunächst ein einheitliches Design- und Beschilderungskonzept für die Mobilitätsstationen in Flensburg entwickelt werden, das in Zukunft für alle Mobilitätsstationen in Flensburg Anwendung finden soll. Im Weiteren sollen die vorhandenen Mobilitätsangebote am Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) durch ein Beschilderungskonzept in einem Design mit hohem Wiedererkennungswert und neuen Informationsangeboten zu einer Mobilitätsstation zusammengefasst werden; integraler Bestandteil ist hierbei auch eine Informations-Stele zur Echtzeit-Anzeige des umfangreichen Linienverkehrs.

Außerdem soll im Stadtteil Flensburg-Weiche ein bestehendes Bushaltestellenpaar zu einer Mobilitätsstation erweitert werden. Neben der Modernisierung unter Berücksichtigung des Aspektes Barrierefreiheit ist auch der Bau einer modernen überdachten Fahrradabstellanlage (gut 50 Einstellplätze) vorgesehen. Das zuvor entwickelte Design für die Flensburger Mobilitätsstationen und die entsprechende Wegweisung findet auch hier Anwendung und erleichtert den Nutzerinnen und Nutzern das Auffinden des Angebots und die Orientierung. Eine auffällige und bei Dunkelheit beleuchtete Informationsvitrine fasst die vorhandenen Angebote zusammen und verdeutlicht auch vorbeifahrenden Nutzerinnen und Nutzern des Motorisierten Individualverkehrs (Kraftfahrzeugverkehrs) die Umstiegsmöglichkeiten auf die verschiedenen Mobilitätsangebote des Umweltverbundes.

In direkter Nähe besteht die Möglichkeit der Etablierung einer Carsharing-Station.

Titel des Vorhabens

KSI: Zwei Mobilitätsstationen für Flensburg am Standort ZOB und Weiche

Laufzeit

01.09.2019 – 31.05.2022

Förderkennzeichen

03K12347

Durchführung

Stadt Flensburg


Mobilitätsstationen Twedter Plack, Kurt-Tucholsky-Schule, Sünderup Ringstraße

Die Mobilitätsstation Twedter Plack wird zur Erhöhung der Wiedererkennbarkeit im Stadtbild im Design Mobil.Flensburg inkl. einer beleuchteten Info-Stele evtl mit DFI ausgestattet. Außerdem wird die Fahrradabstellanlage mit einer Folierung versehen, zur Orientierung werden Beschilderung innerhalb der Station und Wegweisung im Umfeld angebracht. Es wird eine überdachte Fahrradabstellanlage anstelle von zwei Kfz-Parkplätzen hergestellt. Eine Bike-Sharing-Station mit 6 E-Bikes wird unabhängig von dem hier beantragten Vorhaben als Teil eines stadtweiten Systems installiert. Ein CarSharing-Fahrzeug ist angedacht, allerdings ist hier mit pandemie-bedingten Verzögerungen zu rechnen.

Geplant sind an der Mobilitätsstation Kurt-Tucholsky-Schule der barrierefreie Ausbau des Haltestellenpaares inklusive der Installation von Fahrradabstellmöglichkeit (3 Bügel) an Haltestelle West. Zur Fuß- und Radverkehrsförderung soll der FGÜ aufgewertet werden und vorbehaltlich der abschließenden Prüfung der Verkehrsbehörde mit einer bevorrechtigter Radfahrer-Furt versehen werden, Die Verkehrsräume für beide Verkehrsarten werden klar zugewiesen und gegenüber dem Kfz-Verkehr bevorrechtigt, eine regelwidrige Nutzung des FGÜ durch fahrende Radfahrer*innen wird unterbunden. Der FGÜ wird gemäß R-FGÜ 2001, 3.3 (4) über den Radweg auf der Ostseite der Richard-Wagner-Str. hinweg markiert, dadurch entsteht auch hier mehr Klarheit und Sicherheit für den Fußverkehr insbesondere für Menschen mit Sehbehinderungen. Des Weiteren wird der Seitenraum im Bereich der Mobilitätsstation aufgewertet und barrierefrei gestaltet. Zur Erhöhung der Wiedererkennbarkeit im Stadtbild wird die Station im Design Mobil.Flensburg inkl. einer Info-Stele und Wegweisung im Umfeld ausgestattet.

Die Haltestelle Sünderup Ringstraße wurde bereits 2010 mit einer hochwertigen, überdachten Fahrradabstellanlage mit 16 Fahrradstellplätzen ausgestattet und 2015 barrierefrei ausgebaut. Die Haltestelle mitsamt der Fahrradabstellanlage soll mit Design der Flensburger Mobilitätsstationen ausgestattet werden. Dazu ist geplant, eine Infostele (unbeleuchtet) im Design Mobil.Flensburg aufzustellen, die Dachkante Abstellanlage mit einer Beklebung zu versehen und im Umfeld Wegweiser anzubringen.

Titel des Vorhabens

KSI: Drei Mobilitätsstationen für Flensburg an den Standorten Twedter Plack, Kurt-Tucholsky-Schule und Sünderup Rindstraße

Laufzeit

01.08.2021 - 31.07.2023

Förderkennzeichen

67K16879

Durchführung

Stadt Flensburg


Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzinitiativen ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

Projektträger der Nationalen Klimaschutzinitiative ist die Zukunft - Umwelt - Gesellschaft (ZUG) gGmbH.

Maßnahme 079: Erweiterung personeller Ressourcen

Inhalt und Ziel

Eine im Rahmen des Masterplans Mobilität entwickelte Maßnahme ist die "Erweiterung personeller Ressourcen" (Maßnahme 079). Das bisherige Personal reicht demnach nicht aus, um die Inhalte des Masterplans umfassend und in einem angemessenen Zeitraum umzusetzen. Durch zusätzliches Personal, das seine Arbeit auf die Bearbeitung konkreter Maßnahmen konzentriert, kann das vorhandene Verkehrsplanungs-Team bei der Umsetzung des Masterplans unterstützt werden.

Vorgesehene Maßnahmen für den Projektzeitraum sind zum Beispiel:

  • Prüfung zur Abschaffung bedarfsgesteuerter Fußgänger-LSA (Maßnahme 013)
  • Verkehrsberuhigung in der Norderstraße (Maßnahme 015)
  • Prüfung Öffnung Einbahnstraßen Radverkehr (Maßnahme 026)
  • Prüfung Fahrradstraßen (Maßnahme 020)
  • Mobilitätsstationen (Maßnahme 071)
  • ÖPNV Strategie (unter anderem Maßnahme 039)
  • zusätzliche Fahrradbügel im öffentlichen Raum (Maßnahme 032)
  • Haushaltsbefragung 2021 (Maßnahme 085)
  • Unterstützung Radwegeplanung
  • Veloroutenbeschilderung
  • Europäische Mobilitätswoche

Mobilitätsmaßnahmen sind häufig eng miteinander verknüpft, sodass einige Projekte verschiedene Maßnahmen und Verkehrsarten betreffen. Der öffentliche Raum steht allen zur Verfügung. Daraus resultieren jedoch häufig Nutzungs-konkurrenzen und Konflikte. Als übergeordnete Aufgabe gilt es daher, verschiedenste Akteure einzubeziehen und einen „Blick auf das Ganze“ zu haben. Nur so kann eine bestmögliche und nachhaltige Entwicklung Flensburgs erreicht werden.


Titel des Vorhabens

KSI: Klimaschutzmanager*innen für die Umsetzung des Masterplans Mobilität in Flensburg


Laufzeit

01.08.2020 – 31.07.2022

01.08.2022 - 30.09.2023 (Anschlussvorhaben)


Förderkennzeichen

03K13734

67K13734-1 (Anschlussvorhaben)


Durchführung

Stadt Flensburg


Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundes-umweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzinitiativen ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

Projektträger

Zukunft - Umwelt - Gesellschaft (ZUG) gGmbH

Jülich (bis 31.12.2021)

BMWK Kommunalrichtlinie

Maßnahme 085: Haushaltsbefragungen Mobilität

Mobilität ist das Rückgrat unseres Lebens: Ob zur Arbeit, zum Einkaufen, zum Arzt oder zum Spazierengehen – wir verlassen das Haus, bewegen uns fort.

Um den Verkehr künftig nachhaltiger und klimafreundlicher weiterzuentwickeln und somit auch die Lebensqualität in Flensburg zu steigern, möchte die Stadt Flensburg im Rahmen von regelmäßigen, repräsentativen Mobilitätsbefragungen unter anderem herausfinden,

  • welche Wege von Flensburger:innen zurückgelegt werden,
  • welche Verkehrsmittel dafür genutzt werden oder
  • wie die Situation des Fuß- und Radverkehrs bewertet wird.

Befragung 2021

Die Mobilitätsbefragung 2021 ist eine Maßnahme des Masterplans Mobilität und wurde vom 14. September bis zum 30. September 2021 als Online-Befragung durchgeführt. Wahlweise konnte auch schriftlich-postalisch oder telefonisch an der Erhebung teilgenommen werden. Insgesamt wurden rund 15.000 per Zufallsstichprobe ausgewählte Haushalte angeschrieben, die an der Umfrage teilnehmen konnten.

Ergebnisse und Endbericht

Der Rücklauf lag bei 13,6 %. Der "Modal Split" (s.u.) setzt hat sich im Vergleich zu 2011 deutlich zugunsten des Umweltverbundes verschoben. Allerdings hat der ÖPNV pandemiebedingt deutlich an Nutzer*innen verloren.


Den Endbericht mit allen Ergebnissen der Mobilitätsbefragung finden Sie hier:

Endbericht Mobilitätsbefragung 2021 (PDF, 3.6 MB)



Velorouten-Konzept

Velorouten-Nummerierung_2021_08

Velorouten mit Nummerierung (PDF, 2.2 MB)

Auf Basis des Rahmenkonzepts Radverkehrsförderung der Stadt Flensburg sind im Jahr 2017 und 2018 unterstützt durch die radfahrende Öffentlichkeit Velorouten für den Alltagsradverkehr ermittelt worden. In erster Linie soll das Veloroutennetz der Förderung des Alltagsradverkehrs dienen. Entsprechend gilt es, Qualitätsstandards zu definieren, die eine Befahrbarkeit der Routen zu jeder Tages- und Jahreszeit sicherstellen. Wichtigste Punkte hierbei sind

  • gute Oberflächenbeschaffenheit
  • regelkonforme Radverkehrsführung
  • Beleuchtung
  • Winterdienst
  • geringes Konfliktpotenzial mit anderen Verkehrsteilnehmer*innen
  • eigenständige Berücksichtigung im Rahmen der Signaltechnik
  • Wiedererkennbarkeit im Stadtraum

Der Bericht und die Übersichtskarten aus dem Konzept finden sich hier:

Velorouten Bericht (PDF, 7.2 MB)

Velorouten Karte übergeodnete Routen (PDF, 5.3 MB)

Velorouten Karte mit Erschließungsnetz (PDF, 9.2 MB)


Elektromobilitätskonzept

Mit einem kommunalen Elektromobilitätskonzept werden die strategischen Zielsetzungen der Stadt Flensburg im Klima- und Mobilitätsbereich für das Thema Elektromobilität in einem kurz- bis mittelfristig realisierbaren Handlungskonzept auf Maßnahmenebene konkretisiert. Mit der im Juni 2015 verabschiedeten Förderrichtlinie Elektromobilität sowie dem im gleichen Zeitraum in Kraft getretenem Elektromobilitätsgesetz (EmoG) – welches u. a. die Begünstigung von Elektrofahrzeugen im öffentlichen Raum ermöglicht – können Kommunen das Thema Elektromobilität aktiv fördern.

Die Stadt Flensburg hatte daher das Planungsbüro Planersocietät Dortmund/Bremen mit der Bearbeitung eines kommunalen Elektromobilitätskonzeptes beauftragt. Bis Herbst 2018 wurde  eine umsetzungsorientierte Elektromobilitätsstrategie für die Stadt Flensburg erstellt. Das Konzept steht als Teilkonzept des Masterplan Mobilität in direktem Zusammenhang mit der verkehrsmittelübergreifenden Mobilitätsentwicklung und –strategie der Stadt Flensburg.

Das Konzept greift dabei die Stärken und Schwächen der Elektromobilität für eine zukünftige Mobilitätsentwicklung auf. Schwerpunkt bildeten neben einer Akteurs- und Nutzeranalyse auch die Konzeption und Organisation von Ladeinfrastruktur vor dem Hintergrund unterschiedlicher Ladebedürfnisse (z.B. Laden im öffentlichen oder im privaten Raum) und des Einflussbereiches der kommunalen Hand. Darüber hinaus galt es, erste organisatorische Ansätze zur Förderung und Umsetzung der Elektromobilität im Bereich der City-Logistik darzustellen und zu diskutieren.

Der Planungsprozess war dialogorientiert angelegt. Mit verschiedenen Akteuren (aus Politik, Kommunen, Wirtschaft, Verbänden, Vereinen sowie interessierten Bürgerinnen und Bürgern etc.) ist das Konzept diskutiert und möglichst unter einem Ausgleich der Interessen erarbeitet worden. Ziel war es, aufbauend auf den bisherigen Aktivitäten und Ideen eine zukunftsorientierte Handlungsstrategie mit konkreten Projekten für die nächsten Jahre zu erarbeiten.

Dokumentation der Auftaktveranstaltung am 07.03.2018 (PDF, 764 kB)

Dokumentation der Fokusgruppe am 11.06.2018 (PDF, 1 MB)

Dokumentation der Fokusgruppe City-Logistik am 24.07.2018 (PDF, 550 kB)

Endbericht Elektromobilitätskonzept (PDF, 4 MB)

Lärmaktionsplan

Für die Stadt Flensburg wird aktuell wie bereits in den Jahren 2009, 2015 und 2020 der 4. Lärmaktionsplan (LAP) nach EU-Umgebungslärmrichtlinie (ULR) erarbeitet. Ziel der Lärmaktionsplanung ist es, die Lärmbelastung zu senken und die Lebensqualität in Flensburg zu erhöhen. Konkret geht es darum, potenziell gesundheitsgefährdende Lärmbelastungen zu vermeiden, Belästigungen zu verringern und den Bewohnenden einen ungestörten Schlaf zu ermöglichen.

Der Lärmaktionsplan der 4. Runde umfasste insbesondere folgende Punkte und beinhaltet ein konkretes Maßnahmenprogramm zur Lärmminderung:

  • Analyse der Lärmbelastungssituation mit Überarbeitung und Auswertung der Lärmkarten sowie Herausarbeitung und Priorisierung von Handlungsbereichen
  • Beteiligung der Öffentlichkeit und Einbindung der Ergebnisse in den Lärmaktionsplan
  • Darstellung des strategischen Rahmens und grundsätzlicher Maßnahmen
  • Entwicklung konkreter Maßnahmen in den Handlungsbereichen
  • Zusammenführung der Maßnahmen in einem Gesamtkonzept
  • Ruhige Gebiete

Im Dezember und Januar wurde eine Online-Beteiligung durchgeführt. Außerdem gab es am  17.01.2024 eine öffentliche Veranstaltung zum Lärmaktionsplan und von 24.07. bis 08.09.2024 eine öffentliche Auslegung des Entwurfs. Der 4. Lärmaktionsplan und die Anlagen sind hier einsehbar:

4. LAP Flensburg Bericht (PDF, 2.9 MB)

Anlage 1 LAP Flensburg_Steckbriefe_Handlungsbereiche_nach Gruppen (PDF, 9.1 MB)

Anlage 2a_LAP Flensburg_Bericht_OnlineBeteiligung (PDF, 6.7 MB)

Anlage 2b_LAP Flensburg_Protokoll Lärmforum (PDF, 790 kB)

Anlage 3 Anmerkungen TÖB (PDF, 560 kB)

Karte-01-GEB-Pegel-nachts (PDF, 2 MB)

Karte-02-GEB-Pegel-tags (PDF, 2 MB)

Karte-03-LKZ-Abschnitt-tags (PDF, 1.8 MB)

Karte-04-LKZ-Abschnitt-nachts (PDF, 1.8 MB)

Karte-05-Handlungsbereiche (PDF, 3.1 MB)

Karte-06-Ruhige-Gebiete (PDF, 11.4 MB)

Die aktuellen Lärmkarten sind auf dem Geoportal des Landes Schleswig-Holstein einzusehen: Geoportal SH Umgebungslärm

Der 3. Lärmaktionsplan wurde am 03.12.2020 mit großer Mehrheit von der Ratsversammlung beschlossen (RV-113/2020). Den 3. Lärmaktionsplan finden Sie hier:

3. Lärmaktionsplan (PDF, 3.9 MB)


Flensburger Stellplatzsatzung

Im Mai 2017 ist die "Satzung der Stadt Flensburg über die Zahl und Beschaffenheit von Kraftfahrzeugstellplätzen und Fahrradabstellplätzen" in Kraft getreten. Sie regelt den Umgang der Stadt Flensburg mit Stellplätzen, die gemäß Landesbauordnung im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren nachgewiesen werden müssen.

Die Flensburger Stellplatzsatzung soll die verkehrspolitischen Ziele der Stadt Flensburg in ihrem Anwendungsbereich durch entsprechende Regelungen in Bezug auf den ruhenden Verkehr unterstützen.

Alle weiteren Informationen finden Sie auf https://www.flensburg.de/Politik-Verwaltung/Stadtrecht unter Satzungen/Stellplätze.

Zu Fuß

Fußgängerverkehr - Flensburg - eine Stadt für Fußgänger

Wir arbeiten daran, die Fußwege sicher und bequem zu gestalten und Erholung im Stadtgebiet zu ermöglichen.

Unsere Ziele

  • die Gewährleistung der Verkehrssicherheit
  • die attraktive Gestaltung der Innenstadt für Fußgänger und mobilbehinderte Menschen
  • die Stärkung der Stadtteilzentren durch attraktive Fußwegeverbindungen
  • die Verbesserung der Fußwegebeziehungen in der Innenstadt
  • die Weiterentwicklung des Fußwegenetzes in den Grünachsen der Stadt
  • die Verlängerung des Fußweges entlang der Küste nach Solitüde
  • die Erhöhung des Freizeitwertes der Stadt durch eine Erweiterung des Angebots
  • die Verringerung der Wartezeiten beim Überqueren von Hauptstraßen
  • die Gewährleistung von Mindeststandards bzgl. der Qualität von Gehwegen (z. B. Breite)

Das haben wir umgesetzt

schiffbruecke

Beispiel 1:
Die Schiffbrücke


Aus einem Abstellplatz für Kfz wurde eine ansprechende Erlebnis- und Erholungszone für Fußgänger. So kann die Schiffbrücke mit dem Museumshafen ebenso erlebt werden, wie das Panorama der Stadt auf dem gegenüberliegenden Steilhang der Förde - und natürlich die Förde selbst mit ihrem malerischen Sportbootverkehr.

stadtumweltpfad

Beispiel 2:
Der Stadtumweltpfad


Wer Flensburg einmal anders erleben möchte, sollte den Stadtumweltpfad beschreiten. Auf einer Ost- und einer Westroute führt das Maskottchen “Kekki” zu interessanten und sehenswerten Plätzen. Infotafeln informieren auf den 3,5 km bzw. 4 km langen Strecken über Natur, Geschichte und Kultur der Stadt.

st_juergen_treppe

Beispiel 3:
Umgestaltung der St. Jürgen Treppe

Von seiner Größe her lässt sich Flensburgs Innenstadt gut zu Fuß erschließen. Treppen sind dabei wichtige Elemente. Neben direkten Wegeverbindungen abseits des Autoverkehrs erhöhen sie auch die Qualität des Zu-Fuß-Gehens. Bei der Umgestaltung der St. Jürgen-Treppe wurde durch die Unterteilung der Freiflächen in Aussichtsplattformen, Kleinkinderspielplätze, Ruhezonen mit Sitzplätzen zum Verweilen und verschiedenste Kleinbiotope eine Stadtoase geschaffen, die von den Bewohnern als Erholungsbereich geschätzt wird.

stadtumweltpfad

Beispiel 4:
Uferpromenade Werft-Kontor

Aus dem ehemals wirtschaftlich genutzten Hafengelände am Ostufer der Innenförde ist eine ruhige Schlendermeile geworden, die nicht nur die Besucher des nahen Gastseglerhafens erfreut. Die anspruchsvolle Gestaltung moderner Wohnbauten schafft eine gepflegte und exklusive Kulisse, die zu einem Landgang einlädt. 

Daran arbeiten wir

Bäume und anderes Grün sind die Lungen der Stadt. Wer sich unter ihnen bewegt, genießt nicht nur saubere Luft, sondern bleibt vom Lärm und den Gefahren des Straßenverkehrs abgeschirmt. Grüne Bänder in der Stadt zu vervollkommnen und für Fußgänger zu erschließen ist eines unserer Vorhaben: Damit ihr täglicher Weg zur Arbeit zur Naherholung wird.

StadtRundUm

Mit Kekki Flensburg unter die Lupe nehmen … Das StadtRundUm zeigt Ihnen Flensburgs schönste Seiten. Zwei Rundwege führen durch romantische ...

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Schulwegpläne

Empfohlene Schulwege

Der kürzeste Weg ist nicht immer der schnellste Weg, manchmal führt er sogar direkt ins Krankenhaus.

Kinder sind auf ihrem Schulweg gefährdet, das ist leider heute so wie früher. Damit die Kinder und Jugendlichen nicht beliebige Wege auf dem Weg zur Schule nutzen gibt es die empfohlenen Schulwege.

Gemeinsam mit den Schulen und unter Begleitung von Verkehrs-experten werden in Flensburg mindestens einmal im Jahr die Wege rund um die Flensburger Schulen geprüft. Daraus entsteht für jede Grundschule ein Grundschulwegplan.

 

Tipps für Eltern

  • Bereiten Sie Ihr Kind rechtzeitig auf den Schulweg vor, damit es ihn alleine bewältigen kann.
  • Üben Sie mit Ihrem Kind den Schulweg anhand des Schulweg-planes.
  • Zeigen Sie Ihrem Kind die Gefahrenpunkte und weisen Sie es auf die Überquerungsstellen hin.
  • Wiederholen Sie den Schulweg solange, bis Ihr Kind die Gefahren erkennen und vermeiden kann.
  • Geben Sie Ihrem Kind genügend Zeit für den Schulweg.
  • Lassen Sie Ihr Kind helle Kleidung tragen. Gerade in der dunklen Jahreszeit ist es wichtig, früh gesehen zu werden.

 

In den Plänen sind die Verkehrsstraßen, Ampeln (Signalanlagen), Zebrastreifen sowie Übergänge mit Schülerlotsen rund um die Schule eingezeichnet.

Farblich hervorgehoben sind die empfohlenen Schulwege. Diese Wege sollten von den Kindern auf dem Weg zur Schule gewählt werden. Sie führen nicht immer auf dem direkten Weg zur Schule, aber durch die Nutzung von Ampeln, Zebrastreifen und Übergängen mit Schülerlotsen sind sie "sicherer" als frei gewählte Schulwege.

Die Grundschulen halten den Grundschulwegplan für ihre Schule bereit. Über die nachfolgende Downloadrubrik können Sie sich den Schulwegplan auch auf Ihren PC laden. Für die Darstellung und den Druck benötigen Sie lediglich das Programm "Acrobat Reader", das im Internet frei erhältlich ist.

Empfohlene Schulwege

Legende/ Description

Schulwegplan Schule Adelby 2023 (PDF, 186 KB)

Schulwegplan Cornelius-Hansen Skolen 2023 (PDF, 155 KB)

Schulwegplan Schule Engelsby 2023 (PDF, 113 KB)

Schulwegplan Falkenbergschule 2023 (PDF, 246 KB)

Schulwegplan Schule Friedheim 2023 (PDF, 177 KB)

Schulwegplan Schule Fruerlund 2023 (PDF, 150 KB)

Schulwegplan Gustav-Johannsen-Skolen 2023 (PDF, 173 KB)

Schulwegplan Hohlwegschule 2023 (PDF, 153 KB)

Schulwegplan Jens Jessen-Skolen 2023 (PDF, 116 KB)

Schulwegplan Jørgensby-Skolen 2023 (PDF, 154 KB)

Schulwegplan Oksevejens Skole 2023 (PDF, 128 KB)

Schulwegplan Schule Ramsharde 2023 (PDF, 155 KB)

Schulwegplan Schule Auf der Rude 2023 (PDF, 148 KB)

Schulwegplan Waldschule 2023 (PDF, 173 KB)

Schulwegplan Unesco-Projekt-Schule Flensburg-Weiche 2023 (PDF, 128 KB)

Mit dem Fahrrad

Unsere Ziele

  • die Erreichung der Ziele des Klimapakt Flensburg unterstützen
  • die Schließung von Lücken im Radwegenetz
  • die Verkürzung von Wartezeiten an Ampeln
  • die Stärkung Flensburgs als Freizeitziel für Radfahrer
  • die Schaffung attraktiver Wegeverbindungen in den Grünachsen
  • die Einrichtung einer Fahrradstation am Bahnhof bzw. alternativ deren Einbindung in die Mobilitätszentrale am ZOB
  • die Anpassung der Radwege an die Anforderungen der Straßenverkehrsordnung
  • die Sicherung von Qualitätsstandards wie Ausstattung, Breite und Pflege der Fahrradwege

Ausbau des Velorouten-Hauptnetzes

Die Übersichtskarte zum Velorouten-Hauptnetz findet Ihr hier:

Velorouten-Nummerierung_2021_08 (PDF, 2.2 MB)

Folgende Abschnitte werden aktuell überplant und neu gebaut:

Veloroute 1: Schiffbrücke

Neubau Radweg zwischen Anleger klassische Yachten und Museumswerft entlang der Busspur.

Stand: Umgesetzt.

Veloroute 3: Flugplatzweg

Neubau Radweg zur Anbindung der Gemeinde Handewitt.

Vorplanung Radweg Flugplatzweg (PDF, 2.5 MB)

Stand: Bau abgeschlossen. Beleuchtung wird gebaut.

  • Herstellung einer präsenzabhängigen Beleuchtung (mit Bewegungsmeldern)
  • 20 Stück LED-Lampen mit einer Lichtpunkthöhe von 4,0m, mit insektenfreundlichem Licht (warm-weißes Licht)
  • Lampen und Maste in dezenter Farbgebung (olivgrün, matt) um die optische Wahrnehmung der Beleuchtung zu minimieren (Schutz des Landschaftsbildes)

Das Projekt wird gefördert durch die Nationale Klimaschutzinitiative aus Mitteln des BMWK.

Titel des Vorhabens

Beleuchtung für Neubau Radweg am Flugplatzweg

Laufzeit

01.11.2022 bis 31.10.2023

Förderkennzeichen

67K19094

Veloroute 3: Zur Exe

Ausbau getrennter Geh- und Radweg beidseitig zwischen Marienallee und Schützenkuhle.

Geh-Radweg Zur Exe Lageplan 1 (PDF, 1.1 MB)

Geh-Radweg Zur Exe Lageplan 2 (PDF, 1.3 MB)

Geh-Radweg Zur Exe Lageplan 3 (PDF, 1.3 MB)


Stand: Ausführungsplanung ist finalisiert. GVFG-Fördermittel sind bewilligt. Politischer Beschluss nur die Südseite und die Bushaltestellen umzusetzen (SUPA-53/2023).

Veloroute 4: Mürwiker Straße

Umgestaltung des gesamten Straßenraums inklusive Rückbau der Vierspurigkeit zwischen Osterallee und Zeigeleistraße und Anlage eines Radfahrstreifens sowie Schutzstreifen im weiteren Verlauf.

Vorplanung Mürwiker Osterallee - Ziegeleistraße (PDF, 906 kB)

Vorplanung Mürwiker Ziegeleistraße - Finisberg (PDF, 964 kB)

Vorplanung Mürwiker Finisberg - Fichtestraße (PDF, 896 kB)

Vorplanung Mürwiker Fichtestraße - Blasberg (PDF, 899 kB)

Vorplanung Mürwiker Blasberg - Lautrupsbach (PDF, 851 kB)

Stand: Vorplanung abgeschlossen, Detailplanung in Arbeit.

Das haben wir umgesetzt

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Beispiel 1:
Errichtung von überdachten Fahrradabstellanlagen

Sichere, trockene und leicht zugängliche Abstellmöglichkeiten sind eine wichtige Voraussetzung für die bequeme Nutzung des Fahrrades. Insbesondere für die Verknüpfung von Bus- und Radfahren (Bike + Ride) sind hochwertige und funktionale Abstellanlagen von Bedeutung.

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Beispiel 2:
Straßenraumgestaltung Apenrader Straße
Bei der Gestaltung von Straßenräumen wird dem Radfahrer ein angemessener Verkehrsraum zur Verfügung gestellt. Neben ausreichender Breite sind übersichtliche Wegeführung, gute Erkennbarkeit und Sicherheit wichtige Kriterien für die Neugestaltung.

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Beispiel 3:
Freizeitverkehr
Auf dem RadRundUm Flensburg können an Hand einer deutsch / dänischen Übersichtskarte die „Land und Liebe“, „Berg und Burg“ und „Wasser und Wald“ Tour erradelt werden. Auf den drei ausgeschilderten Routen erzählen über 40 Infotafeln von „Land und Leuten“ und in dem neu aufgelegten zweisprachigen Radwanderführer gibt es spannende Hintergrundinformationen zu Natur und Kultur rund um Flensburg nachzulesen.

Mit dem »Ostseeküstenradweg«, »Ochsenweg« und der »Grenzroute« führen auch drei überregional bedeutende Radwanderwege durch Flensburg. In zwei Fahrradboxen an der Touristinformation am ZOB und acht weiteren im Parkhaus Große Straße haben Radwanderer die Möglichkeit ihre Räder während des Bummelns durch die Innenstadt sicher zu verstauen.

Daran arbeiten wir

Gemeinsam mit den Partnern Esbjerg, Kiel, Kolding, Middelfart und Svendborg arbeiten wir in dem INTERREG 4a Projekt »Radeln ohne Grenzen« für das Ziel zusammen, die Nutzung des Fahrrades zu fördern und den CO2-Ausstoß mindern. Mit der Erstellung eines „Rahmenkonzeptes zur Radverkehrsförderung“ wird dabei u.a. auch die Grundlage für eine gezielte, systematische Verbesserung des Radverkehrsnetzes geschaffen, damit Sie jeden Winkel der Stadt bequem per Fahrrad erreichen können.

Dabei wünschen wir allzeit „Rückenwind“!

Radverkehrsplan

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Radverkehr ist ein vielschichtiges dynamisches System, das unter sich verändernden Rahmenbedingungen einer ständigen Begleitung und Weiterentwicklung bedarf.
Das Rahmenkonzept zur Radverkehrsförderung in Flensburg bildet die Grundlage für eine systematische und in das Gesamtverkehrssystem / Mobilitätsprogramm integrierte Förderung des Radverkehrs. Neben der Festlegung relevanter Handlungsfelder und Zielgruppen für eine systematische Förderung des Radverkehrs stellt es einen ersten wichtigen Baustein zur Stärkung umweltfreundlicher Mobilität im Sinne der Zielvorstellungen des Klimapaktes Flensburg dar. Das Konzept wurde unter Berücksichtigung des im INTERREG 4A Projekt „Radeln ohne Grenzen“ entwickelten „Prozessplanes zur Ausarbeitung von lokalen Fahrradpolitiken“ erstellt.
Dabei wurde die Erarbeitung vom „Arbeitskreis Radverkehr“ Flensburgs begleitet. Für die nachfolgende Aufstellung eines „Fahrradhandlungsplanes“ mit konkreten Maßnahmenvorschlägen zu den identifizierten Handlungsfeldern bietet das Konzept den Rahmen für eine abgestimmte, nachvollziehbare Prioritätensetzung sowie ein systematisches Vorgehen bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Radverkehrsförderung.
Nähere informationen finden Sie im Rahmenkonzept und den dazugehörigen Anlagen.

Rahmenkonzept zur Radverkehrsförderung
Anlagen zum Rahmenkonzept

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Der erste Fahrradhandlungsplan für Flensburg ist Einstieg und Grundlage für die Maßnahmenplanung in den Jahren 2013 ff. Die Maßnahmen entsprechen den im „Rahmenkonzept zur Radverkehrsförderung“ identifizierten Handlungsfeldern:
• Infrastruktur
• Radfahren und Bus&Bahn
• Kommunikation und Information
• Naherholung, Tourismus und Service
• Sicherheit und Gesundheit
• Mobilitätsmanagement und Mobilitätslernen
• Vernetzung, Planung und Koordination

Fahrradhandlungsplan (PDF, 626 KB)

Radeln zum Campus

Inhalt und Ziel

In einem Verbundprojekt im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative haben die Europa-Universität, die Hochschule und die Stadt Flensburg seit Beginn des Jahres 2017 gemeinsam an der Verbesserung der Fahrradinfrastruktur für Hochschulmitglieder und Flensburger Bürgerinnen und Bürger gearbeitet. Dabei wurden bis Mitte des Jahres 2019 drei Radwegeachsen fahrradfreundlicher ausgebaut und beschildert, die den Hochschulcampus mit verschiedenen Mobilitätsknoten in der Innenstadt verbinden.

Insgesamt knapp 1,5 Mio. Euro wurden nach ursprünglicher Planung in die Verbesserung der Fahrradinfrastruktur fließen. Die beiden Hochschulen und die Stadt brachten gemeinsam 225.000 Euro als Eigenmittel ein und erhielten gleichzeitig einen Zuschuss des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit aus Mitteln der Nationalen Klimaschutzinitiative in Höhe von ca. 1,2 Mio. Euro. Die endgültige Abrechnung der städtischen Maßnahmen steht noch aus.

Die Verbesserung der Fahrradinfrastruktur ist ein elementarer Bestandteil der Klimaschutzstrategie und des Masterplan Mobilität der Stadt Flensburg sowie des integrierten Klimaschutzkonzepts der beiden Hochschulen.

So wurden zum Beispiel auf dem Campus 412.000 € für Wege, überdachte Fahrradbügel, Fahrradgaragen und ähnliches investiert. Die Hochschule erhielt Dienst-Fahrräder und Dienst-Pedelecs und schaffte eine stärkere Verzahnung zwischen Fahrrad- und Carsharing-Nutzung.

Die Stadt Flensburg sorgte gleichzeitig im Stadtgebiet für eine fahrradfreundlichere Anbindung des Campus. So entstand an der Einmündung Munketoft-Kanzleistraße ein fahrradfreundlicher Kreisverkehr. Zudem wurden attraktive Fahrradstellplätze am Bahnhof und am ZOB geschaffen und bisher unbeleuchtete und mit zum Teil wassergebundenen Oberflächen versehene Wegeverbindungen mit einer LED-Beleuchtung versehen und asphaltiert. Auch wurde im Rahmen des Projektes die erste Fahrradstraße Flensburgs ausgewiesen, die gleichzeitig als erste Natursteinstraße in Flensburg mit einer explizit für den Radverkehr geeigneten Oberfläche ausgestattet wurde. Die aufgewerteten Routen zwischen Stadt und Campus wurden im Netz der Radwegebeschilderung ergänzt.

Der Maßnahmenkatalog führt insgesamt zu einer deutlichen Verbesserung der radverkehrlichen Anbindung des Campus Flensburg sowie zu einer deutlichen Steigerung des Angebots der Fahrradinfrastruktur auf dem Campus. Damit werden insbesondere die Hochschulmitglieder (MitarbeiterInnen und Studierende) auf ihren Wegen von und zur Arbeit bzw. Hochschule angesprochen und die Nutzung des Fahrrades als umweltfreundliches Verkehrsmittel weiter erleichtert.

Durch die Umsetzung des Maßnahmenkatalogs „Radeln zum Campus“ wurde in Flensburg ein großer Schritt auf dem Weg zur CO2-Neutralität bis 2050 vorangegangen und auch der Alltagsbezug zum abstrakten Thema Klimawandel hergestellt. Denn in Flensburg entstehen etwa ein Fünftel der Treibhausgasemissionen durch die Bewegung von Menschen. Damit hat der Verkehrssektor einen großen Anteil an den städtischen Treibhausgasemissionen. Insgesamt können durch die Umsetzung der Maßnahmen im Zeithorizont bis zum Jahr 2020 rund 330 t CO2 und langfristig bis zum Jahr 2050 rund 2.100 t CO2 eingespart werden.

Weitere Informationen zum Projekt finden Sie auf der Internetseite des Campus-Klimaschutzmanagements

Das Tageblatt Flensburg berichtete nach der Fertigstellung der Maßnahmen:

Flensburger Tageblatt, 23.07.2019 (PDF, 1.3 MB)

Titel des Vorhabens

Verbundprojekt: NKI: Die Europa-Universität, die Hochschule und die Stadt Flensburg investieren in eine integrative Verbesserung der Fahrrad-Infrastruktur für Hochschulmitglieder und Bürger. Drei Radwege-Achsen sollen den fahrradfreundlichen Campus mit Mobilitätsknoten verbinden.

Laufzeit

01.01.2017 bis 30.06.2019

Förderkennzeichen

03KBR0040C

Beteiligte Partner

Europa-Universität Flensburg, Hochschule Flensburg, Stadt Flensburg

Logo Förderung BMU und NKI

Fahrradabstellanlagen an Flensburger Schulen

Im Rahmen eines vom Bundesumweltministerium geförderten Projektes werden an insgesamt 5 Standorten Abstellanlagen für Fahrräder und Tretroller ausgebaut und erneuert. Ziel ist es, einen Beitrag zur Erhöhung des Radverkehrsanteils bei Schüler*innen und Lehrer*innen zu leisten und auf den bereits gestiegenen Bedarf an qualitativ hochwertigen Abstellanlagen zu reagieren. 

Titel des Vorhabens: Errichtung von Fahrradabstellanlagen an fünf Schulen, am Freibad Weiche und Jugendzentrum in Flensburg

Laufzeit: 01.04.2023 bis 31.03.2025

Förderkennzeichen: 67K22268

Bereits in den Vorjahren wurden in einem entsprechenden Projekt an insgesamt 10 städtischen Schulen Abstellanlagen für Fahrräder und Tretroller ausgebaut und erneuert. 

Titel des Vorhabens: Fahrradabstellanlagen an Flensburger Schulen

Laufzeit: 01.03.2020 bis 28.02.2022

Förderkennzeichen: 03K13377

www.ptj.de/klimaschutzinitiative-kommunen.de

Allgemeine Informationen: Radabstellanlagen 

Im Rahmen eines vom Bundesumweltministeriums geförderten Projektes wurden an insgesamt 19 städtischen Flächen, die als Spiel- und Bewegungsflächen dienen, Abstellanlagen für Fahrräder neu eingebaut. Ziel ist es, einen Beitrag zur Erhöhung des Radverkehrsanteils bei Bürger*innen zu leisten und auf den bereits gestiegenen Bedarf an Abstellanlagen zu reagieren. 

Titel des Vorhabens: KSI: Radabstellanlagen auf Spiel- und Bewegungsflächen in der Stadt Flensburg

Bewilligungszeitraum: 01.09.2020 bis 31.08.2022

Förderkennzeichen: 67K14413

https://www.klimaschutz.de/de/foerderung/foerderprogramme/kommunalrichtlinie

https://www.z-u-g.org/

https://www.klimaschutz.de/de

Kostenlose Navigationsapp

Die App-Entwickler von Bike Citizens bieten ab sofort eine kostenlose Offline-Radkarte für ganz Schleswig-Holstein in der gleichnamigen App an und läuten damit die erste Phase des mehrjährigen Förderprojekts "Rad(t)schlag der Jugend" ein. In den Jahren 2021 & 2022 wird zudem eine neuartige digitale Fahrradkampagne das Projekt abrunden, welches aus Mitteln des Nationalen Radverkehrsplans (NRVP) bzw. des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) gefördert wird.

Besonderheiten der App und der Karte:

    • Die Radkarte wird in der App heruntergeladen (ca. 400 MB) und steht danach offline zur Verfügung. Für die weitere Nutzung der Karte wird keine Internetverbindung benötigt
    • Routing und Navigation funktionieren ebenfalls zu 100% offline
    • Es stehen drei verschiedene Routingoptionen zur Verfügung (gemütlich, normal, schnell)
    • Nutzer*innen können zudem drei verschiedene Radtypen wählen (Mountainbike,Citybike, Rennrad). So werden beim Rennrad-Modus zum Beispiel Wege über Kopfsteinpflaster oder Straßen mit Schienen vermieden. Beim Mountainbike-Modus hingegen priorisiert die App gerne mal Wald- und Wiesenwege.
    • Alle gefahrenen Wege können im Profil und der Radstatistik eingesehen werden und werden zusätzlich von einer sogenannten Heatmap visualisiert.

Bike Citizens entwickelt die gleichnamige Fahrradnavigations-App seit 2012 stehts weiter. Bis dato verzeichnet die App knapp eine Million Downloads und Radfahrende haben in der App weltweit bereits 30 Millionen Kilometer zurückgelegt. Wie kommt man an die kostenlose Radkarte?

  • "Bike Citizens" App im Apple App Store oder Google Play Store kostenlos laden
  • Unter den mehr als 500 Offline-Karten nach Schleswig-Holstein suchen

Karte kostenlos laden und losradeln

Weitere Informationen finden Sie hier: bikecitizens.net

RadRundUm

Steilküste, Wälder, Knicks, halboffene Weidelandschaft, kuppige Endmoränen und flache Geest – Flensburg und seine Umgebung haben viel zu bieten … Das ...

Mehr

Neue Fahrradabstellanlagen

Nachdem 2019 als Teilmaßnahme des Projektes "Radeln zum Campus" zwei große, teilweise überdachte Abstellanlagen an ZOB und Bahnhof errichtet wurden, kamen im Februar/März 2020 einige kleinere Anlagen hinzu.

Errichtet wurden die Anlagen für insgesamt gut 60 Fahrräder vom TBZ. Die 6 Standorte befinden sich rund um die Innenstadt sowie als Ergänzung zu einzelnen Carsharingstationen. Viele Carsharingkund*innen nutzen das Fahrrad, um zu ihrem Fahrzeug zu gelangen.

In den nächsten Monaten folgen weitere Aktivitäten zur Ausweitung der Abstellmöglichkeiten. Einen Schwerpunkt bilden hierbei 10 städtische Schulen, an denen im Rahmen eines 2 Jahre lang laufenden, vom Bundesumweltministerium unterstützen Projektes vorhandene Anlagen aufgewertet, erneuert und erweitert werden.

Dazu kommen weitere Standorte im öffentlichen Straßenraum.

Bus und Bahn

Mit Bus und Bahn


Auskünfte zu Fahrplänen, Routen sowie Fahrkarten erhalten Sie gebündelt über die Mobilitätszentrale.

Mit dem NAH.SH. Routenplaner können Sie Ihre Route mit Bus und Bahn planen.

Mit dem Bus

Auf den Hauptlinien im Stadtgebiet Flensburg fahren die Busse im 10-Minuten Takt, das weitere Stadtgebiet wird im 20-Minuten Takt erschlossen.
Jeden Samstag und Sonntag fährt ein Nachtbus, der eine bequeme und sichere Heimfahrt ermöglicht.

Alle Busse in der Stadt Flensburg und im Kreis Schleswig-Flensburg fahren zum selben Tarif.

Weitere Informationen zum Bus fahren innerhalb Flensburgs erhalten Sie über die Fahrplanauskunft der Aktiv Bus Flensburg GmbH, über den Busverkehr in der Grenzregion in Dänemark über die Fahrplanauskunft von Sydtrafik (DK).

Mit der Bahn

Informationen zum Fahren mit der Bahn ab Flensburg erhalten Sie über die Fahrplanauskunft der Deutschen Bahn AG

und DB Bauarbeiten

BusRundUm

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Die Neuauflage des etwas anderen Wanderführers ...

Mit dem BusRundUm entdecken Sie die Naherholungsgebiete Flensburgs schnell und unkompliziert ohne Staus und lästige Parkplatzsuche. Acht Erlebnistouren führen Sie zunächst mit dem Bus in landschaftlich attraktive oder kulturhistorisch interessante Gebiete der Stadt.In der Regel liegt die Anfahrtszeit unter 20 Minuten. Von der Aussstiegshaltestelle geht es dann zu Fuß über Stock und Stein oder auch am Wasser entlang auf reizvollen Wegen bis zu Ihrer Rückreisehaltestelle. Eine Begleitbroschüre informiert in kurzen Beiträgen über Wissenswertes aus Natur, Kultur und Geschichte am Wegesrand. Machen Sie sich auf den Weg und besuchen Sie bequem und auf umweltschonende Art die landschaftlichen Schätze und versteckten Kleinode der Region!

Wie komme ich an den Wanderführer?

Der Wanderführer in gedruckter Version ist gegen eine Schutzgebühr von € 3,- in der Touristinformation im Europahaus am Flensburger ZOB, Rathausstraße 1, erhältlich.

In der rechten Seitenleiste lässt sich eine Übersichtskarte als pdf-Datei herunterladen. Eine Übersicht der Routen und Hinweise zur Nutzung des Wanderführers finden Sie in der rechten Spalte.

Beim Klicken auf das folgende Titelblatt öffnet sich die Web-Ausgabe:
Externer Link: BusRundUm-Wanderführers

Was erwartet mich auf den Routen?

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Ab der jeweiligen Starthaltestelle führen ausgewählte, detailliert beschriebene Routen zu attraktiven Zielen und wieder (zurück) zu einer Bushaltestelle. Hierzu werden kurze Beiträge über Wissenswertes aus Natur, Kultur und Geschichte unserer Region geliefert.

 

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Auf manchen Routen spaziert es sich ganz gemütlich, andere weisen leichte Steigungen auf und wieder andere stellen die Kondition ganz schön auf die Probe. In jedem Fall empfiehlt sich sicheres Schuhwerk, das auch mal eine etwas schlammige Wegstrecke gut übersteht. Leider gibt es bei einigen Touren Barrieren wie steile Treppen, Schranken oder Tore. Mit Kinderwagen oder Rollstuhl, die in allen Bussen mitgenommen werden können, ist dadurch manche Tour nicht immer einfach zu bewältigen.

Haltestellenkonzept

Anlass für die Weiterentwicklung des bisherigen Haltestellenkonzepts für Flensburg war ein höherer Anspruch an Gestaltung, besser abrufbare Informationen und ein Haltestellen-Management. Damit wurden neue bzw. erweiterte Grundsätze für Bushaltestellen in Flensburg geschaffen.
Bei der Planung ist insbesondere die Barrierefreiheit für mobilitätseingeschränkte Personen zu berücksichtigen, die dadurch erreichte Steigerung des Komforts kommt dabei jeder Nutzerin / jedem Nutzer zugute.

Die Merkmale des neuen Haltestellenkonzeptes sind unter anderem: 

  • Fahrgastinformationssysteme (unter anderem INFOQUARTETT),
  • Haltestellenstandorte und Haltestellentypen,
  • Integration in den vorliegenden Straßenraum,
  • bauliche Anforderungen,
  • Anforderungen an Barrierefreiheit,
  • Gestaltung und Ausstattung,
  • Haltestellen-Management,
  • Bike and Ride.

Die im Haltestellenkonzept festgelegten Standards sollen bei Neu- und Umbauten von Straßen und Haltestellen berücksichtigt werden. Im Einzelfall ist aufgrund der Örtlichkeit zu prüfen, wie weit die angestrebten Maße insbesondere auch im Altstadtbereich tatsächlich erreicht werden können. Das Konzept bietet allen Planenden verbindliche Hinweise zur Entscheidungsfindung und garantiert auf langfristige Sicht einen hohen Qualitätsstandart. 

 Haltestellenkonzept (PDF, 1.104 KB)

Regionaler Nahverkehrsplan

Das Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Schleswig-Holstein (ÖPNVG) regelt, dass im Abstand von jeweils fünf Jahren ein Regionaler Nahverkehrsplan (RNVP) zu erarbeiten ist. Doch was ist das überhaupt? Ein Regionaler Nahverkehrsplan beschreibt die Ziele und den Rahmen der zukünftigen Entwicklung des öffentlichen Verkehres in einer Region. In Schleswig-Holstein muss der RNVP zum Beispiel mindestens Aussagen zu verkehrspolitischen Zielen, Bestand des gesamten ÖPNV-Netzes und zukünftigen Entwicklungen inklusive der Verknüpfungspunkte mit allen übrigen Verkehren, Vernetzung der verschiedenen Verkehrsträger und Verkehrsmittel, dem Finanzierungsrahmen und der Leistungs- und Umweltqualität enthalten. Die genauen Anforderungen sind im §5 des ÖPNVG aufgelistet.

Für die Stadt Flensburg wurden bislang vier RNVP aufgestellt. Der RNVP mit einer Laufzeit von 2017-2021 war der erste gemeinsame RNVP mit den Kreisen Nordfriesland und Schleswig-Flensburg.


2. RNVP (Stadt Flensburg, Kreis Schleswig-Flensburg und Kreis Nordfriesland) 2022-2026

Mit dem 2. Gemeinsamen RNVP des Planungsraumes I (Stadt Flensburg, Kreis Schleswig-Flensburg und Kreis Nordfriesland) liegt die Fortschreibung eines integrierten Gesamt-Nahverkehrsplanes vor, der (Mindest-)Anforderungen der flächenorientierten Kreise einerseits und der innerstädtischen Verkehrsbedienung der Stadt Flensburg andererseits vereinheitlicht. Auf Grundlage des Gemeinsamen Teils erfolgt eine Konkretisierung u. a. für den Bereich der Stadt und der Region Flensburg. Der sogenannte „Schnittmengenteil“ im ersten Gemeinsamen Regionalen Nahverkehrsplan wurde nun in die jeweiligen Regionalteile integriert, um inhaltliche Doppelungen zu vermeiden und eine schlankere Gestaltung zu ermöglichen. In diesem werden die besonderen Ansprüche und Anforderungen aus den Verkehrsbedürfnissen zwischen dem Stadt-Umland und der Stadt Flensburg entwickelt.

Der 2. Gemeinsame RNVP gliedert sich damit in nachfolgend genannte vier Teile: 

- einen Gemeinsamen Teil für die Kreise Nordfriesland und Schleswig-Flensburg sowie die Stadt Flensburg

- je einen Regionalteil für

 a) den Kreis Nordfriesland und

 b) den Kreis Schleswig-Flensburg sowie

 c) die Stadt Flensburg

Nach der Durchführung eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens (Beauftragung eines externen Fachbüros) mit Unterstützung der NAH.SH erfolgte die gutachterliche Vergabe an das IGES-Institut Berlin.

Vor dem Bearbeitungsprozess wurde seitens der Stadt Flensburg ein informelles Beteiligungsverfahren durchgeführt. In den Prozess der Erarbeitung war wiederum eine aus allen drei Gebietskörperschaften gebildete politische Begleitgruppe integriert. Nach Beschluss des Vorentwurfs wurde vom 29.04.2022 bis zum 30.06.2022 eine Beteiligung eines erweiterten Kreises von Trägern öffentlicher Belange (TÖB) durchgeführt. Das Gutachterbüro hat die Eingaben im Rahmen des TÖB-Verfahrens in Abstimmung mit den Gebietskörperschaften abgewogen und die Entwürfe entsprechend überarbeitet.

Gemeinsamer Teil

Regionaler Teil Flensburg


1. RNVP (Stadt Flensburg, Kreis Schleswig-Flensburg und Kreis Nordfriesland) 2017-2021

Nahverkehrsplan der Stadt Flensburg

Die Stadt Flensburg (FL) hat zusammen mit den Kreisen Nordfriesland (NF) und Schleswig-Flensburg (SL/FL) in Umsetzung ihrer Zuständigkeit für den sogenannten „übrigen ÖPNV“ (Busverkehr) den ersten gemeinsamen Regionalen Nahverkehrsplan für den Planungsraum I (Landesteil Schleswig) für die Jahre 2017 bis 2021 erarbeiten lassen. Unterstützt wurden die drei Gebietskörperschaften durch das IGES Institut Berlin.

Der Nahverkehrsplan gliedert sich in einen gemeinsamen Teil, drei regionale Teile sowie zwei Schnittmengenteile für die Bereiche NF und   SL-FL sowie FL-SL/FL. Die Ratsversammlung der Stadt Flensburg hat über nachfolgende Teile als Grundlage der Weiterentwicklung des ÖPNV am 11. Mai 2017 beschlossen.

Gemeinsamer Teil

Schnittmengenteil FL-SL/FL

Regionaler Teil Flensburg




Mobilitätszentrale für Kreis und Stadt
Flensburg ZOB
Telefon: 0461 - 50 59 10 7

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Mobilitätszentrale

 

Gutachten zur Bahnstruktur in und um Flensburg

Auf Beschluss der Ratsversammlung im Februar hat die Stadt Flensburg gemeinsam mit der Region Syddanmark, der Kommune Apenrade und dem Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein ein Team aus Verkehrs- und Stadtplanern beauftragt, die möglichen Szenarien "Einrichtung eines neuen Fernbahnhofes", "Reaktivierung der Bahnstrecke Flensburg - Niebüll" und "Verknüpfung der Fern- und Regionalverkehre" zu untersuchen und zu bewerten.

Beschluss der Ratsversammlung

Die abschließenden Ergebnisse sind unter Berücksichtigung von Anregungen aus der Öffentlichkeit in enger Kooperation mit der interfraktionell besetzten Flensburger Arbeitsgruppe Bahngutachten erarbeitet und im nun vorliegenden Gutachten zusammengetragen worden.

Das Gutachten kann hier eingesehen werden.

Bahngutachten (PDF, 5.3 MB)

Am Freitag, 19.02.2016 wurde die interessierte Öffentlichkeit aufgerufen, die Ergebnisse zu diskutieren. Das so entstandene Stimmungsbild steht zur Berücksichtigung im weiteren Prozess der politischen Willensbildung zur Verfügung.

Protokoll 3. Öffentlichkeitsbeteiligung (PDF, 1.7 MB)

Einführung durch Herrn Oberbürgermeister Simon Faber (PDF, 878 kB)

3. Bürgerveranstaltung (PDF, 2.7 MB)

Im zweiten Workshop am 25.09.15 wurden die Varianten präsentiert, die sich im Zuge der Untersuchungen als realistische Perspektiven herausgestellt haben. Dabei wurde gemeinsam mit der Öffentlichkeit reflektiert, welche Aspekte bei der abschließenden Bewertung der Planfälle besonders zu beachten sind. Das Gutachten wurde mit den Anregungen aus dem Workshop bis Ende des Jahres fertig gestellt.

Protokoll der 2. Veranstaltung (PDF, 1.4 MB)

Präsentation der Gutachter (PDF, 2.3 MB)

Die erste Öffentlichkeitsbeteiligung fand am 25.06.2014 statt. Hiebei wurden bereits vor Auftragsvergabe gemeinsam mit der Stadtöffentlichkeit Anforderungen an das Gutachten benannt, die bei der folgenden Ausschreibung in die Aufgabenbeschreibung eingeflossen sind.

Protokoll der 1. Veranstaltung (PDF, 398 kB)

 

EU-Verordnung (EG) Nr. 1370/2007

Die EU-Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße regelt die Vergabe und Finanzierung von Personenverkehrsdienstleistungen in allgemeinem Interesse, die ohne ein Tätigwerden des Aufgabenträgers nicht oder nicht in der gewünschten Qualität oder Umfang erbracht würden.
Zum 01. Juni 2015 hat die Stadt Flensburg die Aktiv Bus Flensburg GmbH mit der Erbringung von definierten Verkehrsdiensten betraut. Die Betrauung ist ein öffentlicher Dienstleistungsauftrag i.S.v. Art. 2 lit. I) i.V.m. Art. 3 Abs. 1 VO (EG) Nr. 1370/2007. Die Betrauung dient der Gewährleistung von Personenverkehrsdiensten, die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen unterliegen, im Stadtverkehr Flensburg mit Bussen bis zum 31. Mai 2025 durch die Aktiv Bus Flensburg GmbH.

EU-VO 1370/2007

Berichtspflichten EU-VO 1370/2007

Bericht über die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen gemäß Artikel 7 (1) EU-Verordnung 1370/2007 für den Öffentlichen Personennahverkehr mit Kraftomnibussen

Auf Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße ist die Stadt Flensburg verpflichtet, gemäß Artikel 7 (1) dieser Verordnung ab dem Jahre 2010 jährlich einen Gesamtbericht über die im jeweiligen Zuständigkeitsbereich gewährten Ausgleichsleistungen zu veröffentlichen:

EU-VO 1370/2007 (PDF, 117 kB)

Bekanntmachung 2020 nach § 18 Personenbeförderungsgesetz (PDF, 195 kB)

Berichtsjahr 2022

Auf Grundlage des Beschlusses der Ratsversammlung vom 26. März 2015 hat die Stadt Flensburg die Aktiv Bus Flensburg GmbH in Form einer Direktvergabe an das eigene Unternehmen mit der Erbringung der Verkehrsleistungen im Stadtverkehr Flensburg betraut. Im Rahmen dieser Betrauung erfolgen sowohl die abschließende Ausgleichsberechnung als auch die Überkompensationskontrolle EU-rechtskonform rückwirkend im jeweiligen Folgejahr. Die Genehmigungen für die Buslinien 1, 2, 3, 4, 5, 7, 10, 11, 12, 14 und 15 wurden für den Zeitraum vom 01. Juni 2015 bis 31. Mai 2025 erteilt; für die Linie 13 in einer Gemeinschaftskonzession mit dem Verkehrsunternehmen Autokraft. Die Genehmigung für die Linie 8 wurde für den Zeitraum 01.09.2020 bis 30.05.2025 erteilt. Im Gegenzug wurde die Linie 13 (Gemeinschaftskonzession mit dem Verkehrsunternehmen Autokraft GmbH) eingestellt.

Die Auszahlung der Ausgleichsmittel und die Überkompensationskontrolle erfolgten auf Grundlage der Systematik des Betrauungsaktes. Nach Durchführung der Kontrollberechnungen im Sommer 2023 und der Zahlung des entsprechenden Restbetrages hat die Aktiv Bus Flensburg GmbH für das Jahr 2022 insgesamt einen Ausgleichsbetrag in Höhe von 6.278.314,22 € erhalten. Darin enthalten sind insg. 2.324.208,00 € Billigkeitsleistungen auf Grundlage der Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zum Ausgleich von Schäden im öffentlichen Personennahverkehr im Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVID-19 und dem temporär eingeführten 9-Euro-Ticket im Jahr 2022 in Schleswig-Holstein aus Bundes- und Landesmitteln (Richtlinie Corona-Billigkeitsleistungen ÖPNV 2022) sowie 40.426,00 € für die nachgewiesenen Leistungen für Zusatzbusse im Schülerverkehr im 1. Halbjahr 2022. Ebenfalls enthalten sind 79.634,22 € zur Finanzierung des kostenlosen Freitags, welcher im Jahr 2022 bis Juli fortgeführt wurde und einmal im Monat stattgefundenen hat. Weiterhin enthalten sind die Ausgleichleistungen für das in 2022 eingeführte Sozialticket Flensburg. Der Ausgleich für das vergünstigte Monatsticket für Flensburger*innen mit einem Sozialpass betrug 579.472,00 €.

Die rechnerischen Beförderungsfälle betrugen 18,01 Millionen.Damit ist ein deutlicher Anstieg zum Vorjahr zu beobachten.

Im Stadtverkehr Flensburg wurden 3,183 Millionen Fahrplan-Kilometer zurückgelegt. Hinzukommen rund 6675 Fahrplan-Kilometer, welche im Rahmen der zusätzlichen Schülerverkehre von Januar 2022 - Juli 2022 zurückgelegt wurden. Auch in 2022 wurde das Angebot weiter Ausgebaut. Der Fokus lag in dem Jahr insbesondere auf dem Sonntag. So wurden die Linie 7 und Linie 10 am Sonntag zwischen 07 – 20 Uhr neu eingeführt. Die Linie 10 wurde darüber hinaus auch am Samstag bis 20 Uhr verlängert und bekam verschiedene zusätzliche Abfahrten. Auf der Linie 3 wurde von Montag – Freitag ebenfalls eine zusätzliche Fahrt am Morgen eingeführt.

Berichtsjahr 2021

Auf Grundlage des Beschlusses der Ratsversammlung vom 26. März 2015 hat die Stadt Flensburg die Aktiv Bus Flensburg GmbH in Form einer Direktvergabe an das eigene Unternehmen mit der Erbringung der Verkehrsleistungen im Stadtverkehr Flensburg betraut. Im Rahmen dieser Betrauung erfolgen sowohl die abschließende Ausgleichsberechnung als auch die Überkompensationskontrolle EU-rechtskonform rückwirkend im jeweiligen Folgejahr. Die Genehmigungen für die Buslinien 1, 2, 3, 4, 5, 7, 10, 11, 12, 14 und 15 wurden für den Zeitraum vom 01. Juni 2015 bis 31. Mai 2025 erteilt; für die Linie 13 in einer Gemeinschaftskonzession mit dem Verkehrsunternehmen Autokraft. Die Genehmigung für die Linie 8 wurde für den Zeitraum 01.09.2020 bis 30.05.2025 erteilt. Im Gegenzug wurde die Linie 13 (Gemeinschaftskonzession mit dem Verkehrsunternehmen Autokraft GmbH) eingestellt.

Die Auszahlung der Ausgleichsmittel und die Überkompensationskontrolle erfolgten auf Grundlage der Systematik des Betrauungsaktes. Nach Durchführung der Kontrollberechnungen im Sommer 2022 und der Zahlung des entsprechenden Restbetrages hat die Aktiv Bus Flensburg GmbH für das Jahr 2021 insgesamt einen Ausgleichsbetrag in Höhe von 4.936.822,25 € erhalten. Darin enthalten sind insg. 1.669.753,00 € Corona Billigkeitsleistungen auf Grundlage der Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zum Ausgleich von Schäden im öffentlichen Personennahverkehr im Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVID-19 in Schleswig-Holstein (Richtlinien Corona-Billigkeitsleistungen ÖPNV) sowie 74.272,80 € für die nachgewiesenen Leistungen für Zusatzbusse im Schülerverkehr im 2. Quartal 2021. Ebenfalls enthalten sind 67.029,25 € zur Finanzierung des kostenlosen Freitags, welcher im Jahr 2021 ab August einmal im Monat stattgefundenen hat. Nach erfolgreicher Überkompensationskontrolle werden im Jahr 2023 bezugnehmend auf das Jahr 2021 die verbleibenden 10% der Cornona Billigkeitsleistungen in Höhe von weiteren 185.582,00 € an die Aktiv Bus GmbH ausgezahlt.

Die rechnerischen Beförderungsfälle betrugen 13,77 Millionen. Damit ist ein leichter Anstieg zum Vorjahr zu beobachten.

Im Stadtverkehr Flensburg wurden 3,108 Millionen Fahrplan-Kilometer zurückgelegt. Hinzukommen rund 1370 Fahrplan-Kilometer, welche im Rahmen der zusätzlichen Schülerverkehre von April 2021-Juni 2021 zurückgelegt wurden. Nach den Sommerferien wurde die Hauptverkehrszeit in einem ersten Linienbündeln (Linien 1, 3 und 7) ausgebaut, sodass die Busse Montag bis Samstag bis 22 Uhr den regulären Takt fahren. Weiterhin wurden einzelne Fahrten in den Abendstunden auf den Linien 2, 4 und 10 eingeführt.

Berichtsjahr 2020

Auf Grundlage des Beschlusses der Ratsversammlung vom 26. März 2015 hat die Stadt Flensburg die Aktiv Bus Flensburg GmbH in Form einer Direktvergabe an das eigene Unternehmen mit der Erbringung der Verkehrsleistungen im Stadtverkehr Flensburg betraut. Im Rahmen dieser Betrauung erfolgen sowohl die abschließende Ausgleichsberechnung als auch die Überkompensationskontrolle EU-rechtskonform rückwirkend im jeweiligen Folgejahr. Die Genehmigungen für die Buslinien 1, 2, 3, 4, 5, 7, 10, 11, 12, 14 und 15 wurden für den Zeitraum vom 01. Juni 2015 bis 31. Mai 2025 erteilt; für die Linie 13 in einer Gemeinschaftskonzession mit dem Verkehrsunternehmen Autokraft. Die Genehmigung für die Linie 8 wurde für den Zeitraum 01.09.2020 bis 30.05.2025 erteilt. Im Gegenzug wurde die Linie 13 (Gemeinschaftskonzession mit dem Verkehrsunternehmen Autokraft GmbH) eingestellt.

Die Auszahlung der Ausgleichsmittel und die Überkompensationskontrolle erfolgten auf Grundlage der Systematik des Betrauungsaktes. Nach Durchführung der Kontrollberechnungen im Sommer 2021 und der Zahlung des entsprechenden Restbetrages hat die Aktiv Bus Flensburg GmbH für das Jahr 2020 insgesamt einen Ausgleichsbetrag in Höhe von 4.716.154,00€ erhalten. Darin enthalten sind insg. 2.016.154,00 € Corona Billigkeitsleistungen auf Grundlage der Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zum Ausgleich von Schäden im öffentlichen Personennahverkehr im Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVID-19 in Schleswig-Holstein (Richtlinien Corona-Billigkeitsleistungen ÖPNV).

Damit ist weiterhin ein attraktives ÖPNV-Angebot bei im landesweiten Vergleich günstigen Fahrpreisen gewährleistet. Die rechnerischen Beförderungsfälle betrugen 13,48 Millionen. Der Rückgang der Fallzahlen ist auf die Corona-Pandemie zurückzuführen.

Im Stadtverkehr Flensburg wurden 2,78 Millionen Fahrplan-Kilometer zurückgelegt. Auf Grund der Sonderfahrpläne im Zuge der Corona-Pandemie blieben die Fahrplankilometer trotz der neuen Linie 8 unverändert im Vergleich zum Vorjahr. 

Berichtsjahr 2019

Auf Grundlage des Beschlusses der Ratsversammlung vom 26. März 2015 hat die Stadt Flensburg die Aktiv Bus Flensburg GmbH in Form einer Direktvergabe an das eigene Unternehmen mit der Erbringung der Verkehrsleistungen im Stadtverkehr Flensburg betraut. Im Rahmen dieser Betrauung erfolgen sowohl die abschließende Ausgleichsberechnung als auch die Überkompensationskontrolle EU-rechtskonform rückwirkend im jeweiligen Folgejahr. Die Genehmigungen für die Buslinien 1, 2, 3, 4, 5, 7, 10, 11, 12, 14 und 15 wurden für den Zeitraum vom 01. Juni 2015 bis 31. Mai 2025 erteilt; für die Linie 13 in einer Gemeinschaftskonzession mit dem Verkehrsunternehmen Autokraft.

Die Auszahlung der Ausgleichsmittel und die Überkompensationskontrolle erfolgten auf Grundlage der Systematik des Betrauungsaktes. Nach Durchführung der Kontrollberechnungen im Sommer 2020 und der Zahlung des entsprechenden Restbetrages hat die Aktiv Bus Flensburg GmbH für das Jahr 2019 insgesamt einen Ausgleichsbetrag in Höhe von 2.327.600 € erhalten.

Damit ist weiterhin ein attraktives ÖPNV-Angebot bei im landesweiten Vergleich günstigen Fahrpreisen gewährleistet. Die rechnerischen Beförderungsfälle konnten auf 16,7 Millionen gesteigert werden.

Im Stadtverkehr Flensburg wurden 2,78 Millionen Fahrplan-Kilometer zurückgelegt.


Berichtsjahr 2018

Auf Grundlage des Beschlusses der Ratsversammlung vom 26. März 2015 hat die Stadt Flensburg die Aktiv Bus Flensburg GmbH in Form einer Direktvergabe an das eigene Unternehmen mit der Erbringung der Verkehrsleistungen im Stadtverkehr Flensburg betraut. Im Rahmen dieser Betrauung erfolgen sowohl die abschließende Ausgleichsberechnung als auch die Überkompensationskontrolle EU-rechtskonform rückwirkend im jeweiligen Folgejahr. Die Genehmigungen für die Buslinien 1, 2, 3, 4, 5, 7, 10, 11, 12, 14 und 15 wurden für den Zeitraum vom 01. Juni 2015 bis 31. Mai 2025 erteilt; für die Linie 13 in einer Gemeinschaftskonzession mit dem Verkehrsunternehmen Autokraft.

Die Auszahlung der Ausgleichsmittel und die Überkompensationskontrolle erfolgten auf Grundlage der Systematik des Betrauungsaktes. Nach Durchführung der Kontrollberechnungen im Sommer 2016 und der Zahlung des entsprechenden Restbetrages hat die Aktiv Bus Flensburg GmbH für das Jahr 2018 insgesamt einen Ausgleichsbetrag in Höhe von 2.202.600 € erhalten.

Damit ist weiterhin ein attraktives ÖPNV-Angebot bei im landesweiten Vergleich günstigen Fahrpreisen gewährleistet. Die rechnerischen Beförderungsfälle konnten auf 16,2 Millionen gesteigert werden.

Im Stadtverkehr Flensburg wurden 2,65 Millionen Fahrplan-Kilometer zurückgelegt.

Berichtsjahr 2017

Auf Grundlage des Beschlusses der Ratsversammlung vom 26. März 2015 hat die Stadt Flensburg die Aktiv Bus Flensburg GmbH in Form einer Direktvergabe an das eigene Unternehmen mit der Erbringung der Verkehrsleistungen im Stadtverkehr Flensburg betraut. Im Rahmen dieser Betrauung erfolgen sowohl die abschließende Ausgleichsberechnung als auch die Überkompensationskontrolle EU-rechtskonform rückwirkend im jeweiligen Folgejahr. Die Genehmigungen für die Buslinien 1, 2, 3, 4, 5, 7, 10, 11, 12, 14 und 15 wurden für den Zeitraum vom 01. Juni 2015 bis 31. Mai 2025 erteilt; für die Linie 13 in einer Gemeinschaftskonzession mit dem Verkehrsunternehmen Autokraft.

Die Auszahlung der Ausgleichsmittel und die Überkompensationskontrolle erfolgten auf Grundlage der Systematik des Betrauungsaktes. Nach Durchführung der Kontrollberechnungen im Sommer 2016 und der Zahlung des entsprechenden Restbetrages hat die Aktiv Bus Flensburg GmbH für das Jahr 2017 insgesamt einen Ausgleichsbetrag in Höhe von 2.072.600 € erhalten.

Damit ist weiterhin ein attraktives ÖPNV-Angebot bei im landesweiten Vergleich günstigen Fahrpreisen gewährleistet. Die rechnerischen Beförderungsfälle konnten auf 16,1 Millionen gesteigert werden.

Im Stadtverkehr Flensburg wurden 2,58 Millionen Fahrplan-Kilometer zurückgelegt.

Berichtsjahr 2016

Auf Grundlage des Beschlusses der Ratsversammlung vom 26. März 2015 hat die Stadt Flensburg die Aktiv Bus Flensburg GmbH in Form einer Direktvergabe an das eigene Unternehmen mit der Erbringung der Verkehrsleistungen im Stadtverkehr Flensburg betraut. Im Rahmen dieser Betrauung erfolgen sowohl die abschließende Ausgleichsberechnung als auch die Überkompensationskontrolle EU-rechtskonform rückwirkend im jeweiligen Folgejahr. Die Genehmigungen für die Buslinien 1, 2, 3, 4, 5, 7, 10, 11, 12, 14 und 15 wurden für den Zeitraum vom 01. Juni 2015 bis 31. Mai 2025 erteilt; für die Linie 13 in einer Gemeinschaftskonzession mit dem Verkehrsunternehmen Autokraft.

Die Auszahlung der Ausgleichsmittel und die Überkompensationskontrolle erfolgten auf Grundlage der Systematik des Betrauungsaktes. Nach Durchführung der Kontrollberechnungen im Sommer 2016 und der Zahlung des entsprechenden Restbetrages hat die Aktiv Bus Flensburg GmbH für das Jahr 2016 insgesamt einen Ausgleichsbetrag in Höhe von 2.072.600 € erhalten.

Damit ist weiterhin ein attraktives ÖPNV-Angebot bei im landesweiten Vergleich günstigen Fahrpreisen gewährleistet. Die rechnerischen Beförderungsfälle konnten auf 15,5 Millionen gesteigert werden.

Berichtsjahr 2015

Auf Grundlage des Beschlusses der Ratsversammlung vom 26. März 2015 hat die Stadt Flensburg die Aktiv Bus Flensburg GmbH in Form einer Direktvergabe an das eigene Unternehmen mit der Erbringung der Verkehrsleistungen im Stadtverkehr Flensburg betraut. Im Rahmen dieser Betrauung erfolgen sowohl die Ausgleichsberechnung als auch die Überkompensationskontrolle rückwirkend zum 01.01.2015. Die Genehmigungen für die Buslinien 1, 2, 3, 4, 5, 7, 10, 11, 12, 14 und 15 wurden für den Zeitraum vom 01. Juni 2015 bis 31. Mai 2025 erteilt; für die Linie 13 in einer Gemeinschaftskonzession mit dem Verkehrsunternehmen Autokraft.


Die Auszahlung der Ausgleichsmittel und die Überkompensationskontrolle erfolgten auf Grundlage der Systematik des Betrauungsaktes. Nach Durchführung der Kontrollberechnungen im Sommer 2016 und der Zahlung des entsprechenden Restbetrages hat die Aktiv Bus Flensburg GmbH für das Jahr 2015 insgesamt einen Ausgleichsbetrag in Höhe von 2.072.600 € erhalten.
Damit ist weiterhin ein attraktives ÖPNV-Angebot bei im landesweiten Vergleich günstigen Fahrpreisen gewährleistet. Die rechnerischen Beförderungsfälle konnten auf gut 15 Millionen gesteigert werden.

Berichtsjahr 2014

Nach einer Konzessionsübertragung mit Wirkung zum 01.01.2014 verantwortet das kommunale Verkehrsunternehmen Aktiv Bus Flensburg GmbH die Erbringung der Verkehrsleistung im Stadtverkehr vollumfänglich.

Dabei werden auf den Linien 1, 2, 3, 4, 5, 7, 10, 11, 12, 13, 14 und 15 weiterhin rund 2,5 Mio. Fahrplan-Kilometer erbracht und rund 14 Mio. Fahrgäste befördert.

Nach Zahlung von Abschlägen in 2014 und der Durchführung der Überkompensationskontrolle in 2015 (weiterhin auf Grundlage der Höchsttarif-Satzung) sind insgesamt Mittel wie folgt ausgezahlt worden: 2.042.600,00 Euro.

Damit ist weiterhin ein attraktives ÖPNV-Angebot bei im landesweiten Vergleich günstigen Fahrpeisen gewährleistet.

Berichtsjahr 2013

Für das Jahr 2013 gilt weiterhin eine vergleichbare Angebots- und Nachfragesituation wie in den Vorjahren. Nach Zahlung von Abschlägen in 2013 und der Durchführung der Überkompensationskontrolle in 2014 sind insgesamt Mittel für das Jahr 2013 wie folgt ausgezahlt worden:

- AktivBus Flensburg GmbH: 1.307.264,00 €
- Allgemeine Flensburger Autobusgesellschaft mbH: 735.336,00 €

Auf Grundlage der Höchsttarifsatzung ist gewährleistet, dass für die Fahrscheinsortimente Tummelticket (allgemeine Monatskarte), Schülermonatskarte und Semesterticket auch im Landesvergleich seitens der Verkehrsunternehmen attraktive kundenorientierte Preise angeboten werden können. Damit ist insgesamt auch ein attraktives ÖPNV-Angebot gewährleistet.

Berichtsjahr 2012

Für das Jahr 2012 gilt eine vergleichbare Angebots- und Nachfragesituation wie für das Jahr 2011. Nach Zahlung von Abschlägen in 2012 und der Durchführung der Überkompensationskontrolle in 2013 sind insgesamt Mittel für das Jahr 2012 wie folgt ausgezahlt worden:

- AktivBus Flensburg GmbH: 1.307.264,00 €
- Allgemeine Flensburger Autobusgesellschaft mbH: 735.336,00 €

Auf Grundlage der Höchsttarifsatzung ist gewährleistet, dass für die Fahrscheinsortimente Tummelticket (allgemeine Monatskarte), Schülermonatskarte und Semesterticket auch im Landesvergleich seitens der Verkehrsunternehmen attraktive kundenorientierte Preise angeboten werden können. Damit ist insgesamt auch ein attraktives ÖPNV-Angebot gewährleistet.

Berichtsjahr 2011

Für das Jahr 2011 gilt eine vergleichbare Angebots- und Nachfragesituation wie für das Jahr 2010. Nach Zahlung von Abschlägen in 2011 und der Durchführung der Überkompensationskontrolle in 2012 sind insgesamt Mittel für das Jahr 2011 wie folgt ausgezahlt worden:

- AktivBus Flensburg GmbH: 1.307.264,00 €
- Allgemeine Flensburger Autobusgesellschaft mbH: 735.336,00 €

Berichtsjahr 2010

Im Stadtverkehr Flensburg wurden im Jahre 2010 ca. 2,5 Mio. Fahrplankilometer von den beiden Verkehrsunternehmen Aktiv Bus Flensburg GmbH und Allgemeine Flensburger Autobusgesellschaft mbH (AFAG) erbracht. Ca. 13 Mio. Fahrgäste wurden befördert.

Die genannten Unternehmen der Verkehrsgemeinschaft Flensburg arbeiten bei einem hohen Kostendeckungsgrad kostenbewusst und wirtschaftlich erfolgreich. Gleichwohl bedarf es öffentlicher Mittel, um das gute Verkehrsangebot kundenorientiert zu realisieren bzw. attraktive Fahrpreise anbieten zu können. Für die Zahlung öffentlicher Mittel bedurfte es ab dem Jahre 2010 einer neuen Grundlage.

Im Rahmen der EG-Verordnung 1370/2007 des Europäischen Parlaments ist die Stadt Flensburg ab diesem Jahr verpflichtet, die Zahlung von finanziellen Ausgleichsleistungen an Verkehrsunternehmen nur noch unter bestimmten Kriterien vorzunehmen.

In Anwendung der genannten Verordnung wurde auf Grundlage des Artikels 3 (2) eine allgemeine Vorschrift zur Festsetzung von Höchsttarifen in Form einer kommunalen Satzung im Herbst 2010 rückwirkend zum 01.01.2010 erlassen.
Damit werden die aus den festgesetzten Höchsttarifen entstehenden Mindereinnahmen finanziell ausgeglichen.

Die abschließende Durchführung einer „Überkompensationskontrolle“ laut Verordnung gewährleistet, dass durch die Ausgleichszahlungen keine unangemessene Gewinnerzielung bei den Verkehrsunternehmen erfolgt.

Für das Haushaltsjahr 2010 standen für Ausgleichszahlungen nach der Höchsttarifsatzung aus Landes- und Kommunalmitteln insgesamt 2.042.600,00 € zur Verfügung. Nach Zahlung von Abschlägen im Jahre 2010 und nach Durchführung der Überkompensationskontrolle zur Vermeidung einer unangemessenen Gewinnerzielung in 2011 sind insgesamt an die genannten Verkehrsunternehmen Mittel für das Jahr 2010 wie folgt ausgezahlt worden:

- AktivBus Flensburg GmbH: 1.307.264,00 €
- Allgemeine Flensburger Autobusgesellschaft mbH: 735.336,00 €

Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge: Vorabbekanntmachung

Die Stadt Flensburg als ÖPNV-Aufgabenträger i.S.d. § 2 Abs. 2 Satz 1 ÖPNVG SH beabsichtigt mit Wirkung zum 01. Juni 2025 die Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen gem. § 8a PBefG, Art. 3 und Art. 5 Abs. 1 VO (EG) Nr. 1370/2007 an ihren internen Betreiber, die Eigengesellschaft Aktiv Bus Flensburg GmbH, Adresse: Apenrader Str. 22, 24939 Flensburg. Der ÖDA soll die Versorgung der Allgemeinheit mit öffentlichen Personenverkehrsdiensten im gesamten von ihm abgedeckten Verkehrsgebiet bewirken.

Gemäß § 8a Abs. 2 S. 3 PBefG werden mit dem beabsichtigten ÖDA Anforderungen an die umfassten Verkehrsdienste hinsichtlich Fahrplans, Beförderungsentgelts und Standards festgelegt. Diese sind in dem ergänzenden Dokument (einschließlich seiner Anlagen) angegeben.

Ergänzendes Dokument Vorabbekanntmachung

Anhang Linienfahrpläne (bzw. unter www.aktiv-bus.de)

Deutschland-Schulticket

Ab 01.08.2024 wird in Schleswig-Holstein ein vergünstigtes Deutschlandticket für Schülerinnen und Schüler (Deutschland-Schulticket) eingeführt.


Was ist das Deutschland-Schulticket?

Das Deutschland-Schulticket ist ein normales Deutschlandticket zu einem vergünstigten Preis von 29 €. Der Presi des Deutschlandtickets steigt ab 01. Januar 2025. Deshalb kostet das Deutschland-Schulticket dann 38 €.

Es gelten die gleichen Bedingungen wie für ein Deutschlandticket (monatlich kündbares Abo).


Für wen gibt es das Deutschland-Schulticket?

Für Schüler*innen von

  • allgemeinbildenden Schulen (Grund- und weiterführende Schulen, einschließlich Oberstufe)
  • Förderzentren
  • dänischen Schulen
  • anerkannten Ersatzschulen
  • Berufsschulen (nur Schüler*innen ohne Arbeitgeber*in)

die in Flensburg wohnen und auch alle Kinder ab 6 Jahren, die noch nicht in der Schule sind.

Schüler*innen mit Wohnort im Kreis Schleswig-Flensburg oder Nordfriesland wenden sich bezüglich des Deutschland-Schultickets bitte an ihre Kreisverwaltung.


Vergünstigung erhalten - wie geht das?

Übergangslösung (01.08. - 31.12.2024)

Es werden Ihnen rückwirkend 20 € pro Monat zurückerstattet.

Inhaber*innen eines Sozialpasses können ab 01.10.2024 Anträge stellen, alle anderen ab 01.01.2025. Spätester Termin zur Antragstellung für die Rückerstattung ist der 28.02.2025.

Das Erstattungsverfahren wird durch die Bequa (www.bequa.de) durchgeführt.

Die Website für das Verfahren lautet: https://forms.foerdekompass.sh/deutschland-schulticket/

Dort haben Sie dann die Möglichkeit, direkt online den Antrag einzureichen und die entsprechenden Dokumente hochzuladen (Zahlungsnachweise, evtl. Schulbescheinigung, evtl. Sozialpass) oder den Antrag herunterzuladen, auszudrucken, auszufüllen und mit den erforderlichen Nachweisen persönlich in der Bequa abzugeben. Sollte keine der genannten Optionen für Sie möglich sein, liegen ausgedruckte Anträge bei der Bequa bereit.

Bitte beachten Sie:
Kündigen Sie Ihr Monats-Abo des regulären Deutschland-Tickets (49 €) bis spätestens zum 10. Dezember 2024 online in Ihrem Kundenkonto im Abo-Portal! (Reguläre Deutschland-Tickets werden mit Gültigkeit ab Januar 2025 nicht mehr zur Erstattung anerkannt.)

Online-Antragsverfahren (OLAV) ab 01.01.2025

Für Tickets ab 01.01.2025 kaufen Sie das Ticket über OLAV. Dort erhalten Sie das Ticket direkt für 38 € (neuer Preis ab Januar 2025). Die Plattform steht für Flensburg ab 14. Oktober 2024 zur Verfügung. Alle weiteren Informationen finden Sie hier:

Info-Flyer OLAV (PDF, 650 kB)


Übrigens:

Und Flensburger Schüler*innen, die im Besitz eines Sozialpasses sind und nur in Flensburg fahren möchten, können weiterhin das Sozialticket kaufen.


Mit dem Auto

Parken in der Innenstadt - Leitlinien und Parkraumkonzept

Die Leitlinien "Parken Innenstadt" wurden am 06.08.2013 vom Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung beschlossen.

Parkraumkonzept - Beschlossen (PDF, 112 KB)

Öffentlicher Raum ist ein wertvolles Gut und steht nur begrenzt zur Verfügung. Die Bereitstellung und Verteilung des innerstädtischen Raums bedarf daher der Planung und Steuerung unter Berücksichtigung der Wünsche und Bedürfnisse unterschiedlicher Nutzergruppen sowie gesamtstädtischer und stadtplanerischer Belange.

Parkraumkonzept - Räumliche Gliederung (Aktualisierung 2015) (PDF, 2.859 KB)

KFZ-Zulassung, Wunschkennzeichen
Führerscheinangelegenheiten

Kontaktieren Sie bitte die

Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle
Gemeinsame Straßenverkehrsbehörde
Gutenbergstraße 23

24941 Flensburg
Telefon: 0461/8115-0.

Für Anliegen die das KBA betreffen, wenden Sie sich bitte direkt an das KBA als eigenständige Bundebehörde.

Zulassung

Führerscheinstelle

Klassifizierung des Straßennetzes

Das städtische Straßennetz Flensburgs ist durch Nord-Süd- und West-Ost-Achsen geprägt, die sich in der Innenstadt überlagern und damit in Konkurrenz zu anderen Nutzungsansprüchen stehen. Nach Fertigstellung der Osttangente steht ein leistungsfähiges Tangentensystem zur Verfügung, durch das das innerstädtische Straßennetz neu bewertet werden kann.

Dafür wurde ein Gutachten durch das Büro SHP, Hannover, erstellt.

Kategorisierung Bericht (PDF, 1.435 KB)

Kategorisierung Anhang (PDF, 1.785 KB)

Verkehrsmengenkarte 2016

Übersicht der Verkehrsbelastungen in Kfz pro 24 Stunden für das Flensburger Straßennetz.

Verkehrsmengenkarte 2016 (PDF, 2.7 MB)

E-Tretroller in Flensburg

In Flensburg gehören seit Frühjahr 2021 E-Tretroller zum Stadtbild. Der Betrieb von E-Tretroller-Verleihsystemen wird von den jeweiligen Anbietern grundsätzlich eigenwirtschaftlich und eigenverantwortlich im bestehenden ordnungsrechtlichen Rahmen durchgeführt.

Mit der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung ist seit dem 15. Juni 2019 in Deutschland die rechtliche Voraussetzung für die Nutzung von Elektro-Tretrollern, auch E-Tretroller genannt, im Straßenverkehr geschaffen worden. Daher ist auch in Flensburg der Betrieb seitdem erlaubt. Anfänglich sind die Firmen Tier und Bird im Stadtgebiet gestartet. Anschließend kam der Anbieter Lime hinzu. Mittlerweile haben sich Bird und Lime aus Flensburg zurückgezogen. Ergänzt wird das Angebot ab dem 01.10.2024 durch die Firma VAOW. 

Warum verbietet die Stadt Flensburg die E-Tretroller nicht?

Rechtlich betrachtet gibt es keine Grundlage, den Anbietern den Betrieb in deutschen Städten zu verbieten. Viele der Verleihanbieter haben aber erkannt, dass für eine dauerhafte Geschäftsgrundlage eine Zusammenarbeit mit der jeweiligen Stadt für sie von Vorteil ist. Die Anbieter sind mit der Stadt Flensburg daher eine freiwillige Vereinbarung eingegangen.

Freiwillige Vereinbarung zwischen den Anbietern und der Stadt Flensburg

Die Verwaltung hat auf Grundlage von Mustervereinbarungen aus anderen Kommunen eine entsprechende Vereinbarung vorbereitet. Diese wurde auf freiwilliger Basis von den Anbietern unterzeichnet.

Die abgeschlossene freiwillige Vereinbarung beinhaltet beispielsweise Regelungen zur Verkehrssicherheit, Qualitätsstandards für den Betrieb sowie zum Datenaustausch. Außerdem wurde gemeinsam das Geschäftsgebiet sowie Verbotszonen festgelegt. Diese umfassen beispielsweise Grünanlagen oder die Fußgängerzonen. Die Zonen werden im laufenden Betrieb weiter angepasst.

Wesentliches Ziel der Vereinbarung ist die Gewährleistung der Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmenden. Sollten die zur Miete zur Verfügung gestellten E-Tretroller zum Beispiel Gehwege oder Zugänge derart blockieren, dass die Sicherheit von anderen Verkehrsteilnehmenden beeinträchtigt wird, müssen diese umgehend von den Anbietern entfernt werden.

Können die E-Tretroller einen Beitrag zur Verbesserung des Mobilitätsangebots in Flensburg leisten?

Ob Leihrollerangebote eine Entlastung des Stadtverkehrs begünstigen können, hängt maßgeblich davon ab, welche Anteile von welchem Verkehrsträger auf die Elektrotretroller verlagert werden. Können die Leihroller Pkw-Wege in den Städten ersetzen und den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ergänzen, sind sie aus verkehrspolitischer Sicht zu begrüßen.

Kontakt zu den Anbietern

Eine direkte Kontaktmöglichkeit zu den jeweiligen Anbietern finden Sie in der Regel in der App des Anbieters. Weitere Kontaktmöglichkeiten sind im Folgenden aufgelistet:

TIER Mobility GmbH
Telefon: +49 30 568 386 51, 8-20 Uhr
e-Mail:  flensburg@de.tier-ops.app

VAOW
e-Mail:   hello@vaowmobility.com
Website:  https://vaowmobility.com/contact/

Welche Voraussetzungen muss ein E-Tretroller erfüllen?

Grundsätzlich sind laut Gesetz alle Elektrokleinstfahrzeuge mit einer Lenk- oder Haltestange zugelassen, deren Höchstgeschwindigkeit 20 km/h nicht überschreitet. Für die Nutzung im öffentlichen Raum sind eine Betriebszulassung sowie eine sichtbar angebrachte, gültige Versicherungsplakette Pflicht.

Wer darf einen E-Tretroller fahren?

Das Mindestalter für Fahrer beträgt 14 Jahre, ein Führerschein ist nicht nötig.

Wo darf mit dem E-Tretroller gefahren werden?

Für E-Tretroller-Fahrende gelten ähnliche Rechte und Pflichten wie für Fahrradfahrende. Die Roller dürfen, wenn sie eine Zulassung haben auf Fahrradwegen fahren. Wenn keine Fahrradwege vorhanden sind, muss die Fahrbahn genutzt werden. Auf gemeinsamen Geh-und Radwegen hat der Fußverkehr Vorrang; er darf weder behindert, noch gefährdet werden. Außerdem dürfen E-Tretroller in Fahrradzonen und Einbahnstraßen in Gegenrichtung mit dem Zusatzschild „Radfahrer frei“ gefahren werden. In allen anderen Fällen erlaubt das Verkehrsschild „Radfahrer frei" nicht das Befahren mit dem E-Tretroller. Das Befahren von Busspuren oder Fahrradstraßen mit E-Tretrollern ist nur durch die Ergänzung "Elektrokleinstfahrzeuge frei" erlaubt. Das Fahren auf Gehwegen und in Fußgängerzonen ist nicht erlaubt.

Wo dürfen E-Tretroller geparkt werden?

Grundsätzlich dürfen E-Tretroller genauso wie gewöhnliche Roller oder Fahrräder auf Gehwegen abgestellt werden, wenn die verbleibende Gehwegbreite mindestens 2,50 Meter beträgt. Es ist immer darauf zu achten, dass beispielsweise gehbehinderte Personen oder Personen mit Kinderwagen den Gehweg weiterhin nutzen können. Sollte der Gehweg an einer Stelle keine ausreichende Breite aufweisen, muss der Roller an der nächsten geeigneten Stelle abgestellt werden.

Wer kontrolliert den Umgang mit den E-Tretrollern?

Für die Einhaltung der Abstellregelungen und Verbotszonen sind die Leihanbieter selbst verantwortlich. Die Polizei wird in ihren regulären Abläufen auch die rechtmäßige Nutzung von E-Tretrollern im fließenden Verkehr kontrollieren.

Besteht eine Helmpflicht für E-Tretroller?

Eine Helmpflicht besteht nicht, jedoch rät die Stadtverwaltung dringend zur Nutzung eines Helms.

Wie viele Personen dürfen auf einem E-Tretroller fahren?

Der E-Tretroller ist nur für eine Person zugelassen.

Welche Promillegrenze gilt beim Fahren von E-Tretrollern?

Da es sich bei den E-Tretrollern um Kraftfahrzeuge handelt, gelten für deren Fahrende dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrende.

Mit welchen Bußgeldern werden Verstöße geahndet?

E-Tretroller unterliegen, wie alle anderen Verkehrsteilnehmenden auch, der Straßenverkehrsordnung (StVO). Im Zuge ihrer Zulassung wurde der bundeseinheitliche Tatbestandskatalog des Kraftfahrt-Bundesamtes um die Nutzung von Elektrokleinstfahrzeugen ergänzt, ein Verstoß zählt zu den Verkehrsordnungswidrigkeiten.

Hier Bußgelder für typische Verstöße:

  • Fahren über eine rote Ampel: 60 bis 180 Euro
  • Fahren auf dem Gehweg: 10 bis 30 Euro
  • Fahren in der Fußgängerzone: 10 bis 30 Euro
  • Fahren ohne Versicherungskennzeichen: 40 Euro
  • Fahren ohne Betriebserlaubnis: 70 Euro
  • Nebeneinanderfahren: 15 bis 30 Euro
  • Fahren zu zweit auf einem Roller: 10 Euro

    Quelle: Bußgeldkatalog