Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.

Mehr Informationen zum Datenschutz

Flensburger Mietspiegel 2024

Seit dem 1.1.2024 gibt es in Flensburg einen qualifizierten Mietspiegel. Diesen stellen wir Ihnen nachfolgend kostenfrei zum Download zur Verfügung.

Auch den  Methodenbericht zum Mietspiegel können Sie kostenfrei herunterladen. 

Online-Mietspiegelrechner

Mit dem Mietspiegelrechner können Sie für Ihre Wohnung die ortsübliche Vergleichsmiete direkt berechnen.

Um ein korrektes Ergebnis zu erhalten, gehen Sie die Fragestellungen gewissenhaft durch. Merkmale, die nicht zutreffend sind, können frei gelassen werden.

Vor Anwendung des Onlinerechners empfehlen wir o. g. Mietspiegel-Broschüre zu lesen.

Mietspiegelrechner

Wohnlagenkarte



Die Vorgaben zu den Wohnlagen im Kontext der Mietspiegelerstellung sind in § 19 der Mietspiegelverordnung geregelt. Danach sollen Wohnlagen
nur insoweit ausgewiesen werden, wie sie einen mietpreisbildenden Einfluss haben.

Die Wohnlageneinstufung erfolgte nach einem datenbasierten
Berechnungssystem einheitlich für alle Baublöcke mit Wohnnutzung in Flensburg.

Bitte beachten Sie, dass die hier dargestellten Wohnlagen sich ausschließlich auf den Flensburger Mietspiegel beziehen und darüber hinaus keinerlei Aussagekraft haben.

Die Ermittlung der Wohnlagen wird in einem separaten Wohnlagenverzeichnis/-Bericht dokumentiert.

Hintergründe: Beschluss und Erarbeitung eines qualifizierten Mietspiegels für Flensburg

In der Ratsversammlung vom 14. Dezember 2023 wurde der erste Flensburger Mietspiegel 2024 als sogenannter qualifizierter Mietspiegel nach § 558 d Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) beschlossen.

Er trat am 1. Januar 2024 in Kraft.

Der Flensburger Mietspiegel wurde nach wissenschaftlichen Grundsätzen erarbeitet.

Die Erarbeitung erfolgte von einem Arbeitskreis aus Interessenvertretern von Vermietern und Mietern. Sie wurde von der Stadt Flensburg begleitet und anerkannt.

Es handelt sich somit um einen qualifizierten Mitspiegel gemäß § 558 d BGB.