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Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan legt fest, wie die Flächen im gesamten Stadtgebiet genutzt werden sollen.

Wenn Sie wissen möchten, ob Ihr Grundstück überhaupt als Baugrundstück genutzt werden könnte, sollten Sie Einblick in den Flächennutzungsplan Ihrer Gemeinde nehmen.

Gewollte städtebauliche Nutzung

Der Flächennutzungsplan ist der vorbereitende Bauleitplan (städtebaulicher Rahmenplan) der Stadt Flensburg. Er enthält für die einzelnen Flächen die gewollten städtebaulichen Nutzungen. Das können zum Beispiel folgende Flächen sein:

  • Wohnbau,
  • Gewerbe,
  • Gemeinbedarf,
  • Verkehr,
  • Grün,
  • Wald und
  • Landwirtschaft.

Keine Rechtswirkung

Der Flächennutzungsplan entwickelt keine unmittelbare Rechtswirkung. Aus seinen zeichnerischen und textlichen Darstellungen sind keine Rechtsansprüche herzuleiten, insbesondere etwa der Anspruch auf eine Baugenehmigung für ein bestimmtes Grundstück. Er stellt jedoch für die Verwaltung und andere Behörden ein verbindliches, planungsbindendes Programm dar.

Die Darstellungen des Flächennutzungsplans sind Grundlage für die Erstellung der Bebauungspläne, die die gegenüber allen rechtsverbindlichen Festsetzungen enthalten.

Als Ausnahme kann sich eine mittelbare Betroffenheit für die Öffentlichkeit bei Vorhaben im "Außenbereich" gemäß § 35 Baugesetzbuch (BauGB) ergeben. 

Flächennutzungsplan einsehen

Der Flächennutzungsplan ist in der Darstellung der Bauleitpläne einsehbar, die Sie über den nachstehenden Link aufrufen können.

Fortschreibung des aktuellen Flächennutzungsplans

Die Fortschreibung in der aktuellen Fassung können Sie als pdf einsehen und abrufen

Flächennutzungsplan in aktueller Fortschreibung (PDF, 25.7 MB)

Bei planungsrechtlichen Fragen und Auskünften wenden Sie sich bitte an uns. Die Kontaktdaten finden Sie in der rechten Spalte.


Neuaufstellung des Flächennutzungsplans


Seit der Beschlussfassung 1998 haben sich die Vorzeichen der Stadtentwicklung verändert, die nicht mehr nur durch Änderungen und Fortschreibungen dargestellt werden können.

Vor diesem Hintergrund und angesichts neuer Rahmenbedingungen wie z.B. Klimawandel und Wachstumsprognose für die Stadt Flensburg bis ins Jahr 2030 sowie gesellschaftlichen und technischen Trends werden Landschaftsplan und Flächennutzungsplan als zentrale übergeordnete Planwerke grundlegend überprüft und auf Basis des Integrierten Stadtentwicklungskonzept „Perspektiven für Flensburg“ neu aufgestellt.
Dieser Prozess umfasst mehrere Informations- und Beteiligungsabschnitte, die jeweils über amtliche Bekanntmachungen und auf der Seite Aktuelle Öffentlichkeitsbeteiligung angekündigt werden.