Institutionelle Kulturförderung
Die Stadt Flensburg fördert ca. 30 Kultureinrichtungen durch einen jährlichen Zuschuss.
Laut Beschluss des Kulturausschusses wird das Antragsverfahren auf institutionelle Förderung für das Jahr 2026 ausgesetzt. Eine Antragstellung ist derzeit nicht möglich.
Dies erfolgt vor dem Hintergrund der grundsätzlichen Überarbeitung der Förderung. Die neue Förderrichtlinie gilt mit Antragsfrist im März 2026 für die institutionelle Förderung ab 2027.
Bei Fragen kontaktieren Sie bitte das Kulturbüro unter kulturbuero@flensburg.de oder telefonisch unter (0461) 85-1390.