Lebensmittelüberwachung
Die Lebensmittelüberwachung wacht über die Rechtsvorschriften im Verkehr mit Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen zum Schutz des Verbrauchers vor Irreführung und Täuschung und gesundheitlichen Schäden.
Zu den Aufgaben unserer 3 Lebensmittelkontrolleure in Flensburg gehören regelmäßige Betriebskontrollen und Probennahmen. Hierzu werden Restaurants, Bäckereien, Imbissbuden usw. unangekündigt aufgesucht und dahingehend überprüft, ob die lebensmittelrechtlichen Vorschriften eingehalten werden. Die Lebensmittelkontrolleure sind natürlich auch in beratender Funktion für den Betreiber da. Wann immer Fragen bezüglich der hygienischen Voraussetzungen zur Eröffnung oder Erweiterung eines Betriebes auftauchen, stehen sie mit Rat und Tat zur Seite.
Wenn Schnellwarnungen vom Ministerium eingehen und über Rückrufaktionen informieren, müssen die Kontrolleure sofort reagieren und überprüfen, ob die beanstandete Ware aus dem Verkauf genommen wurde. Eine gute Ausbildung der Lebensmittelkontrolleure ist wichtig, daher ist ein Meisterbrief oder ein ähnlicher Abschluss eine Einstellungsvoraussetzung.
Im Rahmen der Überwachung werden in allen Betrieben Proben von Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln, Tabakerzeugnissen und Bedarfsgegenständen entnommen und zur weiteren Untersuchung an das Landeslabor Schleswig-Holstein weitergeleitet. Dabei werden Schwerpunkte gebildet wie z. B. die intensivere Untersuchung von Eisproben im Sommer oder von Punschgetränken zu Weihnachten.
Sie haben Gesundheitsbeschwerden nach dem Genuss von Lebensmitteln?
Sie als Bürger haben die Möglichkeit, sich mit Verbraucherbeschwerden oder Fragen direkt an uns zu wenden, z. B. über
- verdorbene Lebensmittel
- unsaubere Betriebe
- mangelhafte oder fehlende Kennzeichnung von Waren
- schlechte Qualität von Lebensmitteln
- Ungezieferbefall in Lebensmittelbetrieben
Wenn Sie nach dem Genuss von Lebensmitteln Gesundheitsbeschwerden haben, sollten Sie uns das mitteilen.
Merkblätter für Unternehmen beim Umgang mit Lebensmitteln
- Alkoholische Heißgetränke: Datei in neuem Fenster öffnen (PDF, 80 kB)
- Allergenkennzeichnung bei loser Ware (einschließlich Wein und weinhaltige Getränke): Datei in neuem Fenster öffnen (PDF, 469 kB)
- Betrieb und Pflege von Fritiereinrichtungen: Datei in neuem Fenster öffnen (PDF, 37 kB)
- Eigenkontrollen in Lebensmittelbetrieben: Datei in neuem Fenster öffnen (PDF, 83 kB)
- Entsorgung von spezifiziertem Risikomaterial: Datei in neuem Fenster öffnen (PDF, 78 kB)
- Gemeinschaftsverpflegung: Datei in neuem Fenster öffnen (PDF, 18 kB)
- Irreführung Döner: Datei in neuem Fenster öffnen (PDF, 80 kB)
- Irreführung Feta: Datei in neuem Fenster öffnen (PDF, 147 kB)
- Irreführung Schinken: Datei in neuem Fenster öffnen (PDF, 276 kB)
- Kennzeichnung Fruchtaufstriche: Datei in neuem Fenster öffnen (PDF, 181 kB)
- Kennzeichnung Konfitüren: Datei in neuem Fenster öffnen (PDF, 79 kB)
- Kennzeichnung von Eiern: Datei in neuem Fenster öffnen (PDF, 108 kB)
- Kennzeichnungspflicht auf Speisekarten: Datei in neuem Fenster öffnen (PDF, 100 kB)
- Lebensmittelunternehmer einschließlich Meldeformular: Datei in neuem Fenster öffnen (PDF, 113 kB)
- Märkte und Volksfeste: Datei in neuem Fenster öffnen (PDF, 86 kB)
- Personalschulungen in Lebensmittelbetrieben: Datei in neuem Fenster öffnen (PDF, 154 kB)
- Speiseabfall: Datei in neuem Fenster öffnen (PDF, 251 kB)
- Wildvermarktung: Datei in neuem Fenster öffnen (PDF, 306 kB)
- Zusatzstoffe: Datei in neuem Fenster öffnen (PDF, 161 kB)