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Adoption

Die Vermittlung von Kindern erfolgt bei unserer Adoptionsvermittungsstelle "Adoption & Pflegekinder" durch ein Team von sozialpädagogischen Fachkräften. Interessierte mit Wohnsitz in Flensburg werden zunächst zu einem Informationsgespräch eingeladen. Hier werden einführende Informationen zur Adoptionsprüfungs- und Vermittlungspraxis bzw. zu den verschiedenen Aspekten und Problembereichen einer Adoption gegeben.

Rufen Sie uns gern an!


Für welche Kinder suchen wir Eltern?

Zur Adoption vermittelt werden Kinder verschiedenen Alters und unterschiedlicher Nationalität, die nicht bei ihrer Familie aufwachsen können.

  • Da sich die meisten Adoptionsbewerber und -bewerberinnen um die Vermittlung eines Säuglings bemühen, stehen in der Regel immer mehr mögliche Adoptiveltern zur Verfügung als zur Vermittlung gemeldete Babys.
  • Anders sieht es für Kinder mit gesundheitlichen Belastungen, für ältere oder behinderte Kinder aus.

Warum geben Eltern ihr Kind zur Adoption frei?

Oft kommen für die Entscheidung zur Freigabe mehrere Gründe zusammen. Immer handelt es sich um komplexe Notlagen, in denen die Adoption als beste Lösung im Interesse von Kind und Eltern erscheint.

Kind des Ehepartners/der Ehepartnerin adoptieren

Die Adoptionsvermittlungsstelle wird auch zuständig, wenn Kinder vom Partner bzw. der Partnerin adoptiert werden sollen. Dann geht es um die sog. Stiefkindadoption.

An Adoption interessierte Personen zwischen mindestens 25 und höchstens 40 Jahren, die ihren Wohnsitz in Flensburg haben, wenden sich an unsere Adoptionsvermittlungsstelle. Hier werden einführende Informationen zur Adoptionsprüfungs- und Vermittlungspraxis bzw. zu den verschiedenen Aspekten und Problembereichen einer Adoption gegeben.

  • Wir sind eine sogenannte "Patchworkfamilie" oder auch "Stieffamilie" und haben Kinder aus unseren früheren Beziehungen.
  • Ich möchte das Kind meiner Ehefrau bzw. meines Ehemannes adoptieren.

Was ist zu tun und welche Voraussetzungen müssen bei der Adoption durch einen Stiefelternteil erfüllt sein?

  • die neue Ehe muss schon eine gewisse Zeit bestehen und stabil sein
  • das Kind sollte mit dem Stiefelternteil, der adoptieren möchte, schon längere Zeit zusammenleben (die Dauer des Zusammenlebens richtet sich nach dem Alter des Kindes)
  • zwischen dem oder der Annehmenden und dem Kind muss ein Eltern-Kind-Verhältnis entstanden sein
  • die finanziellen und häuslichen Verhältnisse sollten geordnet sein
  • es dürfen keine gravierenden gesundheitlichen Einschränkungen bestehen
  • der Elternteil, der nicht das Sorgerecht hat, muss in die Adoption einwilligen und dies bei einem Notar beurkunden lassen. Sollte es hierbei zu Problemen kommen, lassen Sie sich bitte beraten.

Adoption aus dem Ausland

Bei Adoptionen aus dem Ausland sind Besonderheiten zu beachten, die sich aus dem ausländischen Rechtsverfahren ergeben können. Bitte lassen Sie sich dazu von den Mitarbeiterinnen der Adoptionsvermittlungsstelle beraten. Dort erfahren Sie auch welche Auslandsvermittlungsstellen zur Verfügung stehen. Außerdem erfahren Sie, welche Unterlagen Sie für den Adoptionsantrag benötigen.

Voraussetzungen für eine Adoption

  • Um ein Kind gemeinsam zu adoptieren, müssen Adoptiveltern miteinander verheiratet sein.
  • Der Altersunterschied zwischen den Adoptiveltern und den Adoptivkindern soll einem natürlichen Eltern-Kind-Altersverhältnis entsprechen.
  • Adoptiveltern sollten über die erforderliche persönliche Reife, Einfühlungsvermögen und Problembewusstsein für diese besondere Form der Familienbildung,
  • Ein gesichertes Einkommen muss vorhanden sein.
  • Ausreichend Wohnraum ist erforderlich.
  • Es dürfen keine gravierenden gesundheitlichen Einschränkungen bestehen.
  • Voraussetzung für den Bewerbungsprozess ist die Teilnahme an einem Seminar für an Adoption interessierte Personen. Erst danach steigen Sie mit uns in einen längerfristigen Kennlernprozess ein, so dass wir uns ein umfassendes Bild von Ihnen als mögliche Adoptiveltern machen können.

Welche Kosten entstehen?

  • Kosten für den notariellen Antrag
  • Dolmetscherkosten für den Fall, dass Papiere übersetzt werden müssen
  • Gebühren für das Ausstellen verschiedener Urkunden
  • Gebühren für die Erstellung eines Führungszeugniss

Rechtsfolgen der Adoption

Mit Ausspruch der Adoption durch Gerichtsbeschluss erhält das Kind Ihren Familiennamen. Es erlangt die rechtliche Stellung eines gemeinschaftlichen Kindes von Ihnen und Ihrer Frau bzw. Ihrem Mann und erwirbt in der Regel Ihre Staatsangehörigkeit.


Die Verwandtschaft des Kindes zu seinem leiblichen Elternteil - Ihrer Frau bzw. Ihrem Mann - bleibt erhalten. Es erlöschen nur die Verwandtschaft und alle rechtlichen Beziehungen zu dem anderen leiblichen Elternteil.



(Werdende) Mütter: Mein Kind zur Adoption freigeben?

Sie überlegen, Ihr Kind zur Adoption freizugeben?

Wir beraten und unterstützten Sie gern rund um das Thema.

Sie werden sich fragen:

  • Soll mein Kind vielleicht in einer anderen Familie aufwachsen?
  • Kann ich die Adoptiveltern kennen lernen?
  • Habe ich die Möglichkeit Wünsche zu äußern, wenn es um die Auswahl der Adoptiveltern für mein Kind geht?
  • Wie werden die richtigen Eltern für mein Kind gefunden?
  • Kann ich mein Kind nach der Geburt sehen und mich von ihm verabschieden bevor es zu Adoptiveltern kommt?
  • Sehe ich mein Kind einmal wieder?
  • Kann ich auch nach der Adoption erfahren, wie es meinem Kind geht?
  • Bekomme ich Fotos sowie Informationen über die Entwicklung meines Kindes, wenn ich es mir wünsche?
  • Kann ich mein Kind besuchen?
  • Wie ist die rechtliche Situation?
  • Wann muss ich mich entscheiden?
  • Muss ich für den Unterhalt des Kindes sorgen?
  • Kann ich meinem Kind etwas vererben?
  • Was kommt auf mich zu, wenn ich mich für eine Adoption entscheide?

Worüber können wir gemeinsam sprechen?

  • Über Hilfen, damit Sie Ihr Kind evtl. behalten können
  • Über Alternativen zur Adoption
  • Über die Vermittlung Ihres Kindes direkt aus der Geburtsklinik oder aus einer Pflegefamilie
  • Über die rechtlichen Folgen einer Adoption
  • Über die verschiedenen Adoptionsvermittlungsformen (offene, halboffene oder Inkognito-Adoption) sowie über Ihre Beteiligung und Ihre Rechte bei der Vermittlung Ihres Kindes

An wen kann ich mich wenden? Wer kann mich beraten? Mit wem kann ich sprechen?

Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine Mail, damit wir einen Termin für ein persönliches Gespräch vereinbaren können und ausreichend Zeit für Sie haben.

Die Beratung ist kostenlos und unverbindlich. Sie soll Ihnen helfen, für sich und Ihr Kind die richtige Entscheidung zu treffen.