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Einschulung & Schulwechsel

Die Termine zur Anmeldung werden öffentlich bekannt gegeben. Die Anmeldung zur Grundschule muss an der Schule vorgenommen werden, in deren Bezirk das Kind die Wohnung hat.

Auch bei einem Schulwechsel, entweder von einer gleichartigen Schule an einen anderen Ort, oder der Wechsel der Schulart (z. B. von der Grundschule an eine weiterführende Schule), muss direkt mit den abgebenden und aufnehmenden Schulen gesprochen werden.