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Finanzwirtschaft

Die Finanzwirtschaft übernimmt für die Stadt Flensburg ein Großteil der mit der Gemeindeordnung und der Gemeindehaushaltsverordnung festgelegten Aufgaben der Haushaltswirtschaft. Dazu gehören u. a. die Aufstellung eines Haushaltsplans sowie die Erstellung von Jahres- und Gesamtabschlüssen.

Ferner steuert die Finanzwirtschaft den Haushalt zentral über die Instrumente des „Steuerbaren Budgets“ (RV-33/2024, 1. Ergänzung) und der „Strategischen Investitionsplanung“ (RV-34/2024).

Haushalt

Die Stadt Flensburg bietet allen Interessierten die Möglichkeit, die städtischen Haushaltszahlen über einen interaktiven Haushalt einzusehen. Mit intuitiver Steuerung lassen sich die Haushaltszahlen in übersichtlicher und transparenter Form darstellen - von der Gesamtsicht bis zum einzelnen Produktkonto.

1. Nachtragshaushalt 2024

Mit Beschluss vom 14.03.2024 wurde durch die Ratsversammlung der 1. Nachtragshaushaltsplan 2024 verabschiedet.

Im 1. Nachtragshaushalt 2024 finden sich neben Veränderungen im Ergebnisplan auch Anpassungen bei den geplanten Investitionen.

Der bislang im Kernhaushalt vorgesehene Kreditbedarf über 13.033.300 € entfällt, da ausreichend Liquidität zur Abdeckung der Investitionsbedarfe vorhanden ist. Gleiches gilt für die Jahre 2025 bis 2026.

Im 1. Nachtragsergebnisplan kann im Wesentlichen durch Verbesserungen bei den Erträgen, der bislang geplante Jahresfehlbetrag von -8.735.600 € auf einen Jahresfehlbetrag von 1.939.500 € reduziert werden. Unter weiterer Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage über 1.939.500 € kann sogar ein ausgeglichener Ergebnisplan vorgelegt werden.

Eine kommunalaufsichtsrechtliche Genehmigung entfällt.

Nachstehend finden Sie die in der Ratsversammlung beschlossene Haushaltssatzung.

Ausführlichere Informationen zur Haushaltslage der Stadt Flensburg können Sie dem aktuellen Haushaltsband entnehmen, den wir Ihnen hier zum Download anbieten.

Dokument anzeigen: 1. Nachtragshaushalt 2024 Band I
- Vorbericht
- Haushaltssatzung
- Investitionspläne
- Wirtschaftspläne
- Stellenplan


PDF, 24.3 MB
Dokument anzeigen: 1. Nachtragshaushalt 2024 Band II
- Teilpläne

PDF, 9 MB


1. Nachtragshaushalt 2023

Mit Beschluss vom 05.10.2023 wurde durch die Ratsversammlung der 1. Nachtragshaushaltsplan 2023 verabschiedet.

Im 1. Nachtragshaushalt 2023 finden sich neben Veränderungen im Ergebnisplan auch Anpassungen bei den geplanten Investitionen. Diese Anpassung konnte aber durch den Einsatz von liquiden Mitteln neutralisiert werden.

Der Kreditbedarf verringert sich im Kernhaushalt um 2.702.300 € auf nunmehr 6.009.400 €.

Im 1. Nachtragsergebnisplan konnte der bislang geplante Jahresfehlbetrag von -1.125.000 € mit einer Steigerung von 17.086.800 € in einen Jahresüberschuss von +15.961.800 € umgewandelt werden.

Mit Schreiben vom 01.11.2023 hat das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 der Stadt Flensburg genehmigt.

Nachstehend finden Sie die in der Ratsversammlung beschlossende Haushaltssatzung.

Ausführlichere Informationen zur Haushaltslage der Stadt Flensburg können Sie den aktuellen Haushaltsband entnehmen, den wir Ihnen hier zum Download anbieten.

Dokument anzeigen: 1. Nachtragshaushalt 2023
- Vorbericht
- Haushaltssatzung
- Investitionsplan
- Wirtschaftspläne
- Teilpläne

PDF, 11.8 MB

Haushalt 2023/2024

Der Doppelhaushalt 2023/2024 wurde am 26.01.2023 in der Ratsversammlung beschlossen. 

Der vorliegende Doppelhaushalt 2023/2024 sieht trotz einer restriktiven Haushaltsplanung, nicht zuletzt aufgrund der Belastungen aus den Folgen des Ukrainekriegs im Ergebnisplan Fehlbeträge von -1,1 Mio.€ (2023) und -8,7 Mio.€ (2023) vor. Zu erwartende Konsolidierungshilfen des Landes (Schätzung rd. +9,0 Mio.€ in 2023) fanden in der Planung keine Berücksichtigung, da diese nicht veranschlagt werden dürfen.

Im Bereich der Allgemeinen Finanzmittel sind die Einnahmequellen sowohl aus den Gemeinschaftssteuern als auch die Steuereinnahmen, die über den Finanzausgleich zur Verteilung gelangen, zu den Vorjahren ansteigend. Dabei bleibt zu beachten, dass insbesondere der Anstieg der Gemeindeanteile an der Einkommensteuer noch höher ausgefallen wäre, wenn nicht diverse Gesetzesanpassungen aufgrund der Energiekrise zu einer geringeren zu verteilenden Einkommensteuer führen würden. Hinsichtlich der zu erwartenden Erträge aus dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) wurde der aus September vorliegende Haushaltserlass für das HHJ 2023 als Grundlage genommen. Zusätzlich wurden die Erkenntnisse aus der Oktober-Steuerschätzung 2022 berücksichtigt, die von einem besseren Wirtschaftsverlauf ausgingen, was wiederum auf höhere Zuweisungen hoffen lässt. Zudem der wichtige Hinweis, dass ohne die zensusbedingte Absenkung der Einwohnerzahl (rd. 6.500 Einwohner ab 2017 ff.) die Stadt rd. 7 Mio.€ mehr an FAG-Zuweisungen erhalten würde. In der Folge sind der Stadt aufgrund der Differenz zwischen der fortgeschriebenen Einwohnerzahl und dem Zensusergebnis damit bereits bis Ende 2022 rd. 50 Mio.€ an Schlüsselzuweisungen entgangen, die sich bis Ende 2024 sogar auf rd. 64 Mio.€ erhöhen dürften. Hier liegt weiterhin die Hoffnung, dass der neue Zensus – der in 2022 durchgeführt worden ist – sich ab 2025 entsprechend positiv auswirken wird.

Ausgabenseitig belasten wie bereits in den Vorjahren verschiedene fachbereichsbezogene Aufgaben die geplanten Jahresergebnisse. Hierzu zählen insbesondere die Themenblöcke Kita-Förderung, ÖPNV, Städtebauförderung, Sportförderung, VHS, Jugendhilfeleistungen, Eingliederungshilfe und Grundsicherung, Gesundheit, Informationstechnik sowie höhere Mietkosten durch Neubauten und Neuanmietungen. Aber auch aus den Finanzbeziehungen zu den Beteiligungen wie Stadtwerke, TBZ und Sondervermögen Infrastruktur ergeben sich höhere Haushaltsbelastungen. Nicht zuletzt tragen auch steigende Personalaufwendungen mit zu den geplanten Fehlbeträgen bei.

Durch den positiven Verlauf des Haushaltsjahres 2022 wird der aufgelaufene Fehlbetrag auf zunächst rd. 22 Mio.€ sinken, jedoch steigt dieser in der Haushaltsplanung bis Ende 2024 auf rd. 31 Mio.€ bzw. mittelfristig bis Ende 2027 auf rd. 55 Mio.€ wieder deutlich an.

Mit dem Investitionsplan Nr. 51 werden für die Jahre 2023/2024 Investitionsmaßnahmen im Kernhaushalt und in den beiden Sondervermögen Kommunale Immobilien und Infrastruktur mit einem Gesamtvolumen i.H.v. rd. 115,1 Mio.€ geplant. Der Investitionsplan und der investive Finanzplan des Kernhaushaltes für 2023/2024 weisen eine Nettoneuverschuldung i.H.v. rd. 3,7 Mio.€ für 2023 bzw. rd. 6,9 Mio.€ für 2024 aus. Die genehmigungspflichtige Kreditermächtigung des Kernhaushaltes liegt bei rd. 8,8 Mio.€ (2023) bzw. rd. 13,0 Mio.€ (2024). Der Schuldenstand beträgt im Kernhaushalt zum 31.12.2023 rd. 54,1 Mio.€, welcher sich bis Ende 2024 auf rd. 61,7 Mio.€ erhöhen würde. Hierbei ist hervorzuheben, dass in 2023 aufgrund der bestehenden Liquiditätslage ein Investitionsvolumen von rd. 4,2 Mio.€ nicht durch Kredite zu finanzieren ist. Die Verpflichtungsermächtigungen für 2023 und 2024 belaufen sich auf rd. 5,6 Mio.€ bzw. rd. 5,4 Mio.€.

Die mittelfristige Finanzplanung weist im Ergebnisplan beginnend mit -1,2 Mio.€ (2025) über -12,7 Mio.€ (2026) und -9,2 Mio.€ (2027) jeweils Fehlbeträge aus. Hierbei wurden bereits positive Veränderungen durch den in 2022 stattgefundenen Zensus mit eingeplant. Es wird davon ausgegangen, dass die mit dem Zensus 2011 festgelegte Einwohnerreduzierung um rd. 6.000 Einwohner sich wieder regulieren wird und damit höhere Finanzausgleichszahlungen zu erwarten sind. Offen bleibt die Frage der künftigen Belastungen aus den Folgen des russischen Angriffskrieges gegenüber der Ukraine. Hier könnte es nochmals zu Verbesserungen im Haushalt im Bereich der Soziallasten kommen, sofern die Auseinandersetzungen beendet werden. Ein Konjunktureinbruch wurde in der Haushaltsplanung nicht berücksichtigt, da auch die vorliegenden Steuerschätzungen dies nicht untermauern.

Mit Schreiben vom 21.02.2023 hat das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein die Haushaltssatzung der Stadt Flensburg unter Kürzung des Gesamtbetrages der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen um 3.533.300 € auf 9.500.000 € in 2024 genehmigt. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von 5.645.000 € / 5.388.800 € wurde ebenfalls genehmigt.

Nachstehend finden Sie die in der Ratsversammlung beschlossende Haushaltssatzung.

Ausführlichere Informationen zur Haushaltslage der Stadt Flensburg können Sie den aktuellen Haushaltsbänden entnehmen, die wir Ihnen hier zum Download anbieten.

Dokument anzeigen: Haushalt 2023/2024 - Band I
o Allgemeines
o Vorbericht
o Haushaltssatzung
o Investitionsplan
o Wirtschaftspläne

PDF, 28.1 MB
Dokument anzeigen: Haushalt 2023/2024 - Band II
o Stellenplan

PDF, 4.9 MB
Dokument anzeigen: Haushalt 2023/2024 - Band III
o Einwohnerservice, Schutz und Ordnung
o Soziales und Gesundheit
o Bildung, Sport, Kultureinrichtungen

PDF, 6.8 MB
Dokument anzeigen: Haushalt 2023/2024 - Band IV
o Stadtentwicklung und Klimaschutz
o Zentrale Dienste
o Zentralabteilungen
o Finanzen
o Jugend
o Allgemein

PDF, 6.4 MB

Maßnahmenkatalog 2023/2024

Der Maßnahmenkatalog zu den Investitionen 2023/2024 der Stadt Flensburg wird als eigenständiger Bericht neben dem Haushalt zur Verfügung gestellt.

Der Katalog hat das Ziel, einen generellen gesamtstädtischen Überblick über die anstehenden Investitionen ab 100 T€ zu geben. In Form eines Nachschlagewerkes soll der Katalog eine Überblick über die Investitionshöhen und -zeiträume geben. Auch eine Prioritätensetzung ist durch eine aus zwei Bausteinen (zeitlich und inhaltlich) bestehende Kennzahl möglich. Er ergänzt die Beschlussvorlagen FA-67/2022 (Kernhaushalt), FA-68/2022 (Kommunale Immobilien) und FA-69/2022 (Infrastruktur).

Die Anforderungen des § 6 Abs. 1 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)-Doppik, werden weiterhin an anderer Stelle erfüllt (vgl. Investitionsplan in Band I des Haushalts 2023/2024).

3. Nachtragshaushalt 2022

Mit Beschluss vom 05.05.2022 wurde durch die Ratsversammlung der 3. Nachtragshaushaltsplan 2022 verabschiedet.

Bedingt durch den Beginn des Ukraine-Krieges und den damit verbundenen finanziellen Belastungen durch die aus der Ukraine Geflüchteten wurde es unumgänglich, einen weiteren Nachtrag aufzustellen, um die Handlungsfähigkeit der Verwaltung zu schaffen und auf die akuten Herausforderungen des Ukraine-Krieges zu reagieren.

Im Nachtrag finden sich diverse Veränderungen in Produkten des Ergebnisplanes.

Neben der Bereitstellung von Stellen wurden auch zusätzliche Aufwendungen in Bereichen eingeplant, die für die Unterbringung, Integration und Leistungserbringung der Geflüchteten verantwortlich sind.

Gleichzeitig wurde bei den Planungen davon ausgegangen, dass ein Großteil der Aufwendungen durch das Land oder Bund wieder erstattet werden. Hier wurde eine Erstattung in der Größenordnung von 80-90 % unterstellt.

Nachfolgende wesentlichen finanziellen Belastungen wurden eingeplant:

Produkt:

Fachbereichsveränderungen

Angaben
in T€

1112

Zentrale Dienste – Besondere Lagen

-220,0

1260

Brandschutz

-156,0

3131

Asylbewerberleistungen

-866,6

3611

Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen

-287,2

3650

Förderung von Tageseinrichtungen für Kinder

-784,2

Mit dem 3. Nachtragshaushalt verschlechtert sich damit der bisherige Jahresfehlbetrag von rd. 5,9 Mio.€ auf nunmehr rd. 8,4 Mio. 


Ausführlichere Informationen können Sie dem aktuellen Nachtragshaushalt entnehmen.

Dokument anzeigen: 3. Nachtragshaushaltssatzung 2022 der Stadt Flensburg
o Haushaltssatzung
o Vorbericht
o Teilpläne
o Stellenplan

PDF, 5.5 MB

2. Nachtragshaushalt 2022

Ebenfalls mit Beschluss vom 27.01.2022 wurde durch die Ratsversammlung auch der 2. Nachtragshaushaltsplan 2022 verabschiedet.

Im 2. Nachtragshaushalt 2022 finden sich lediglich Veränderungen im Ergebnisplan.

Bedingt durch die Festsetzung des Finanzausgleiches 2022 erhält die Stadt Flensburg zusätzliche Schlüsselzuweisungen von rd. 6,4 Mio.€. Gleichzeitig zeichnete sich ab, dass die anhaltende Corona-Pandemie auch in 2022 höhere Belastungen mit sich bringen wird, als es bislang im Haushalt eingeplant wurde. Aus diesem Grund wurden zusätzliche Aufwendungen i.H.v. rd. 0,5 Mio.€ in den 2. Nachtragshaushalt aufgenommen.

Insgesamt konnte der Jahresfehlbetrag dadurch nochmals um 5.892.400 € auf nunmehr 5.948.900 € reduziert werden.

Der aufgelaufene Fehlbetrag wird nach aktueller Prognose zum Stichtag 31.12.2021 auf -45,4 Mio.€ sinken. Durch die auch in den Folgejahren verbesserten Einnahmen aus den Schlüsselzuweisungen ergäbe sich bis Ende 2025 ein aufgelaufener Fehlbetrag von -66,2 Mio.€.

Ausführlichere Informationen können Sie dem aktuellen Nachtragshaushalt entnehmen.

Dokument anzeigen: 2. Nachtragshaushalt 2022 der Stadt Flensburg
o Haushaltssatzung
o Vorbericht
o Teilpläne

PDF, 8 MB

1. Nachtragshaushalt 2022

Mit Beschluss vom 27.01.2022 wurde durch die Ratsversammlung der 1. Nachtragshaushaltsplan 2022 verabschiedet.

Im 1. Nachtragshaushalt 2022 finden sich neben Veränderungen bei den geplanten Investitionen, auch Anpassungen im Ergebnisplan.

Die Anpassungen bei den Investitionen wurden erforderlich, da die Kommunalaufsicht im Zuge der Haushaltsgenehmigung des Doppelhaushalts 2021/2022 bei den geplanten Kreditermächtigungen eine Kürzung vorgenommen hatte.

Mit Hilfe der Investitionsbedarfe in den beiden Sondervermögen Infrastruktur und Kommunale Immobilien konnte der eingekürzte Kreditbedarf in Höhe von 9.495.900 € und darüber hinaus noch weitere 6.600 € durch geringere Investitionsausgaben im Nachtragshaushalt und den Nachtragswirtschaftsplänen der Sondervermögen umgesetzt werden.

Damit verringert sich der Kreditbedarf im Kernhaushalt um 7.494.500 € auf nunmehr 10.001.400 €.

Im 1. Nachtragsergebnisplan konnte der bislang geplante Jahresfehlbetrag trotz der widrigen Umstände durch die Corona-Pandemie von 13.603.200 € um 1.761.900 € auf 11.841.300 € reduziert werden.

Bedingt durch eine restriktivere Planung im Bereich der Kindertagesförderung, sowie höhere Gewinnabführungen und Einsparungen bei den Beteiligungen, konnten die in anderen Bereichen gestiegenen Aufwendungen nicht nur egalisiert, sondern darüber hinaus noch ein verbesserter Fehlbetrag ausgewiesen werden.

Mit Schreiben vom 14. März 2022 hat das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Flensburg genehmigt.

Ausführlichere Informationen können Sie dem aktuellen Nachtragshaushalt entnehmen.


Dokument anzeigen: 1. Nachtragshaushalt 2022 der Stadt Flensburg - Band I
o Vorbericht
o Haushaltssatzung/Eckwerte
o Investitionspläne
o Wirtschaftspläne

PDF, 39.1 MB
Dokument anzeigen: 1. Nachtragshaushalt 2022 der Stadt Flensburg - Band II
o Teilpläne
o 1. Nachtragsstellenplan

PDF, 7.8 MB

1. Nachtragshaushalt 2021

Mit Beschluss vom 19.08.2021 wurde durch die Ratsversammlung der 1. Nachtragshaushaltsplan 2021 verabschiedet.

Im 1. Nachtragshaushalt 2021 finden sich lediglich Veränderungen bei den geplanten Investitionen. Dies wurde erforderlich, da die Kommunalaufsicht im Zuge der Haushaltsgenehmigung des Doppelhaushalts 2021/2022 bei den geplanten Kreditermächtigungen eine Kürzung vorgenommen hatte.

Mit Hilfe der Investitionsbedarfe in den beiden Sondervermögen Infrastruktur und Kommunale Immobilien konnte nicht nur der eingekürzte Kreditbedarf in Höhe von 10.600.700 € durch geringere Investitionsausgaben im Nachtragshaushalt umgesetzt werden, sondern darüber hinaus noch weitere Kreditbedarfe in Höhe von 2.349.700 € reduziert werden.

Damit verringert sich der Kreditbedarf im Kernhaushalt um 10.187.400 € auf nunmehr 8.413.300 €.

Mit Schreiben vom 24. September 2021 hat das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Flensburg genehmigt."

Ausführlichere Informationen können Sie dem aktuellen Nachtragshaushalt entnehmen.

Dokument anzeigen: 1. Nachtragshaushalt der Stadt Flensburg für das Haushaltsjahr 2021
o Vorbericht
o Haushaltssatzung/Eckwerte
o Investitionspläne
o Wirtschaftspläne
o Teilhaushalte

PDF, 2.5 MB

Haushalt 2021/2022

Der vorliegende Doppelhaushalt 2021/2022 sieht trotz einer restriktiven Haushaltsplanung, die keine größeren Spielräume zulässt, nicht zuletzt aufgrund der Corona-Pandemie im Ergebnisplan Fehlbeträge von -10,7 Mio.€ (2021) und -13,6 Mio.€ (2022) vor.Zu erwartende Konsolidierungshilfen des Landes (Schätzung rd. +9,6 Mio.€ bzw. +10,5 Mio.€/Jahr) fanden in der Planung keine Berücksichtigung, da diese nicht veranschlagt werden dürfen.

Im Bereich der Allgemeinen Finanzmittel sind bedingt durch die Corona-Pandemie die Einnahmequellen sowohl aus den Gemeinschaftssteuern als auch die Steuereinnahmen, die über den Finanzausgleich zur Verteilung gelangen, teils rückläufig bzw. im Gegensatz zu den Vorjahren kaum ansteigend. Hinsichtlich der zu erwartenden Erträge aus dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) wurde der aus September vorliegende Haushaltserlass für das HHJ 2021 als Grundlage genommen. Zusätzlich wurden die Erkenntnisse aus der November- Steuerschätzung 2020 berücksichtigt, die von einem besseren Wirtschaftsverlauf ausgingen, was wiederum auf höhere Zuweisungen hoffen lässt. Zudem der wichtige Hinweis, dass ohne die zensusbedingte Absenkung der Einwohnerzahl (rd. 6.500 Einwohner ab 2017 ff.) die Stadt rd. 7 Mio.€ mehr an FAG-Zuweisungen erhalten würde. In der Folge sind der Stadt aufgrund der Differenz zwischen der fortgeschriebenen Einwohnerzahl und dem Zensusergebnis damit bereits bis Ende 2020 rd. 36 Mio.€ an Schlüsselzuweisungen entgangen, die sich bis Ende 2022 sogar auf rd. 50 Mio.€ erhöhen dürften. Hier liegt weiterhin die Hoffnung, dass der neue Zensus – der aufgrund der Corona-Situation ebenfalls um ein Jahr auf 2022 verschoben worden ist – sich ab 2025 entsprechend positiv auswirken wird.

Ausgabenseitig belasten verschieden fachbereichsbezogene Aufgaben die geplanten Jahresergebnisse. Hierzu zählen insbesondere die Themenblöcke Kita-Förderung, ÖPNV, Städtebauförderung, Sportförderung, VHS, Jugendhilfeleistungen, Eingliederungshilfe und Grundsicherung, Gesundheit, Informationstechnik sowie höhere Mietkosten durch Neubauten und Neuanmietungen. Aber auch aus den Finanzbeziehungen zu den Beteiligungen wie Stadtwerke, TBZ und Sondervermögen Infrastruktur ergeben sich höhere Haushaltsbelastungen. Nicht zuletzt tragen auch die moderat steigenden Personalaufwendungen mit zu den geplanten Fehlbeträgen bei. 

Durch den positiven Verlauf des Haushaltsjahres 2020 wird der aufgelaufene Fehlbetrag auf zunächst rd. 56 Mio.€ sinken, jedoch steigt dieser in der Haushaltsplanung bis Ende 2022 auf rd. 81 Mio.€ bzw. mittelfristig bis Ende 2025 auf rd. 102 Mio.€ wieder deutlich an. 

Mit dem Investitionsplan werden für die Jahre 2021/2022 Investitionsmaßnahmen im Kernhaushalt und in den beiden Sondervermögen Kommunale Immobilien und Infrastruktur mit einem Gesamtvolumen i.H.v. rd. 113,1 Mio.€ geplant. Der Investitionsplan und der investive Finanzplan für 2021/2022 weisen eine Nettoneuverschuldung i.H.v. rd. 10,4 Mio.€ für 2021 bzw. 13,8 Mio.€ für 2022 aus. Die genehmigungspflichtige Nettoneuverschuldung des Kernhaushaltes liegt bei rd. 7,9 Mio.€ (2021) bzw. 10,9 Mio.€ (2022). Der Schuldenstand beträgt im Kernhaushalt zum 31.12.2020 rd. 58,5 Mio.€, welcher sich bis Ende 2022 auf rd. 84,5 Mio.€ erhöhen würde. Die Verpflichtungsermächtigungen für 2021 und 2022 be- laufen sich auf 3,7 bzw. 4,2 Mio.€. 

Die mittelfristige Finanzplanung weist im Ergebnisplan mit -12Mio.€ (2023) und -9,0 Mio.€ (2024) nur leicht verbesserte Fehlbeträge ggü. 2022 aus. Erst in 2025 wird mit +0,7 Mio.€ – auch vor dem Hintergrund der erwarteten Zensusergebnisse – wieder mit einem positiven Ergebnisplan gerechnet. Offen bleiben jedoch die mittelfristigen Folgen der Corona-Pandemie mit einem weiteren Konjunktureinbruch oder weiteren Turbulenzen an den Finanzmärkten und den sich daraus ergebenden zusätzlichen Kosten im Sozialbereich. Vorgesehene Konsolidierungen im Rahmen des Finanzpolitischen Dialogs (FPD) konnten in den Jahren 2020 ff. leider nicht in dem Umfang umgesetzt werden, wie es ursprünglich vorgesehen war. Dies lag teilweise darin begründet, als sich nach weitergehender Prüfung eine Umsetzung für nicht möglich erwiesen hat oder aufgrund der Corona-Pandemie nicht umsetzen lies. Hier gilt es die gesteckten Ziele nicht aus den Augen zu verlieren und die Haushaltskonsolidierung trotz der verschlechterten Rahmenbedingungen konsequent weiterzuverfolgen.

Mit Schreiben vom 31. Mai 2021 hat das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein die Haushaltssatzung der Stadt Flensburg unter Kürzung des Gesamtbetrages der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen um 10.600.700 € auf 8.000.000 € in 2021 und um 9.495.900 € auf 8.000.000 € in 2022 genehmigt. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von 3.747.600 € / 4.233.000 € wurde ebenfalls genehmigt.

Nachstehend finden Sie die unterschriebene Haushaltssatzung.

Ausführlichere Informationen zur Haushaltslage der Stadt Flensburg können Sie den aktuellen Haushaltsbänden entnehmen, die wir Ihnen hier zum Download anbieten.

Dokument anzeigen: Haushalt 2021/2022 - Band I
o Allgemeines
o Haushaltssatzung
o Eckwerte
o Vorbericht
o Investitionsplan
o Wirtschaftspläne

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o Stellenplan

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o Einwohnerservice, Schutz und Ordnung
o Soziales und Gesundheit
o Bildung, Sport, Kultureinrichtungen

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o Stadtentwicklung und Klimaschutz
o Zentrale Dienste
o Zentralabteilungen
o Finanzen
o Jugend
o Allgemeines

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1. Nachtragshaushalt 2020

Mit Beschluss vom 13.12.2018 wurde durch die Ratsversammlung der aktuelle Doppelhaushalt 2019/2020 verabschiedet.

Im Verlauf dieses Doppelhaushaltes ergaben sich in dem Zeitraum Veränderungen (zum Teil auch in der Planung unberücksichtigte Abweichungen), so dass ein Nachtragshaushalt erforderlich wurde. 

In den Nachtragsplanungen wurden ebenfalls die nachhaltige Veränderungen aus dem Jahresergebnis 2018 berücksichtigt.

Diese Veränderungen führen numehr zu einem Jahresüberschuss von 798.500 €. Bislang wurde mit einem Jahresfehlbetrag von -5.007.400 € geplant. Somit wurde eine Haushaltsverbesserung von 5.805.900 € erreicht.

Der 1. Nachtragshaushalt 2020 wurde am 30.04.2020 von der Ratsversammlung beschlossen. Die Genehmigung erfolgte durch das schleswig-holsteinische Innenministerium.

Nachstehend finden Sie die unterschriebene Nachtragshaushaltssatzung.

Ausführlichere Informationen zur Haushaltslage 2020 der Stadt Flensburg können Sie den aktuellen Nachtragshaushaltsbänden entnehmen.

Dokument anzeigen: 1. Nachtragshaushalt 2020 Band I
o Allgemeines
o Haushaltssatzung
o Eckwerte
o Vorbericht
o Investitionsplan
o Wirtschaftspläne

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o Teilhaushalte
o Stellenplan

PDF, 5.6 MB

Haushalt 2019/2020

Wie bereits in den Vorjahren wird der aktuelle Haushalt der Stadt Flensburg ebenfalls als Doppelhaushalt für die Jahre 2019 und 2020 geplant. Der Haushalt 2019 weist im Ergebnishaushalt einen Fehlbetrag in Höhe von rd. 12 Mio. € aus, für 2020 von rund (rd.) 5 Mio. €. Der bis Ende 2019 aufgelaufene Fehlbetrag wird mit rd. 78,7 Mio. € und bis Ende 2020 mit rd. 83,7 Mio. ausgewiesen.

Die am 13.12.2018 beschlossene Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2019/2020 sowie die weiteren beschlossenen Antragspunkte zum Haushalt 2019/2020 (vgl. RV-187/2018) wurden in der 8. Sitzung der Ratsversammlung am 21.02.2019 mit der RV-25/2019 aufgehoben. Gleichzeitig wurde der neue Haushaltsplan (siehe unten) beschlossen. Hintergrund war, dass in der Haushaltsplanung bei einigen Produktkonten des Finanzplanes eine fehlerhafte Planung vorlag, indem die Haushaltsansätze des Ergebnisplanes in Höhe von rd. 3,7 Mio.€ (2019) beziehungsweise (bzw.) rd. 3,2 Mio.€ (2020) sowie entsprechende Fortschreibungen in der mittelfristigen Planung keinen entsprechenden Niederschlag in dem Finanzplan gefunden haben.

Eine Veränderung im Ergebnisplan ergibt sich nicht.

Nicht im Haushaltsplan enthalten sind die vom Land zu erwartenden Fehlbetragszuweisungen und Konsolidierungshilfen im Umfang von rd. 7,0 Mio., die nicht veranschlagt werden dürfen.

Ertragsseitig hält auch der positive Trend bei den Steuereinnahmen an. Die Ertragserwartung bei der Gewerbesteuer steigt auf 54,0 Mio. € (brutto) und übersteigt damit auch nochmals deutlich das Niveau des im Jahr 2007 und 2017 erzielten Spitzenwertes von 47,6 Mio. € bzw. 47,8 Mio. € – und das jetzt bereits vier Jahre in Folge.

Aufwandsseitig wird der Haushalt in Folge der rückläufigen Flüchtlingszahlen weniger stark belastet, als noch zu befürchten war. Auch bei den Soziallasten ist im Vergleich zu den Planansätzen der Vorjahre als annährend konstant zu bezeichnen. Belastet wird der Haushalt demgegenüber durch Mehraufwendungen im Jugend- und Bildungsbereich, insbesondere in Verbindung mit der durch die Qualitätsoffensive weiter steigende Kita-Förderung (+3,2 bzw. +5,8 Mio. €). Darüber hinaus sind erhebliche durch Tarifsteigerungen und zusätzlich erforderliches Personal verursachte Personalkostensteigerungen (+4,5 bzw. +6,4 Mio. €) zuverzeichnen.

Der Investitionsplan und der investive Finanzplan für 2019 und 2020 weisen einen Kreditbedarf von rd. 8,4 Mio. € bzw. 14,3 Mio. € aus.
Die Nettoneuverschuldung des Kernhaushaltes liegt bei rd. 4,2 Mio. € bzw. rd. 9 Mio. €. Durch die Neuveranschlagung von Maßnahmen aus den Vorjahren, die nicht wie geplant umgesetzt worden sind, jedoch gedeckt werden aus dem genehmigten Kreditbedarf des jeweiligen Vorjahres, sinkt die tatsächlich Nettoneuverschuldung auf rd. 3,5 Mio. € in 2019 und 2020 auf 8 Mio. €.
Der Schuldenstand beträgt im Kernhaushalt zum 31.12.2018 bei Aufnahme des gesamten genehmigten Kreditbedarfs voraussichtlich 54,4 Mio. €. Äquivalent zum 31.12.2019 beträgt der Schuldenstand des Kernhaushaltes 58,6 Mio. €.

Mit den im Rahmen des Konsolidierungshilfevertrages mit dem Land vereinbarten Maßnahmen werden bereits erhebliche Beiträge zur Haushaltskonsolidierung erbracht.
Bis Ende 2018 wurde im Rahmen der vereinbarten Maßnahmen ein jährliches Konsolidierungspotenzial von rd. 5,4 Mio. € erreicht werden. Für die Jahre ab 2019 wird ein neuer Konsolidierungsvertrag geschlossen, wo diese Konsolidierungserfolge wieder Berücksichtigung finden werden.

Mit Schreiben vom 5. Juni 2019 hat das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein die Haushaltssatzung der Stadt Flensburg unter Kürzung des Gesamtbetrages der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen um 368.900 € auf 8.077.800 € in 2019 und um 5.308.700 € auf 9.000.000 € in 2020 genehmigt. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von 4.100.000 € / 0 € wurde ebenfalls genehmigt.

Mit Schreiben vom 07.02.2020 wurde der Kürzungbetrag für das Jahr verringert, auf lediglich 93.700 €, sodass für Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen nunmehr ein Gesamtbetrag von 14.215.000 € für 2020 zu Verfügung steht.

Nachstehend finden Sie die unterschriebene Haushaltssatzung.

Ausführlichere Informationen zur Haushaltslage der Stadt Flensburg können Sie den aktuellen Haushaltsbänden entnehmen, die wir Ihnen hier zum Download anbieten.

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1. Nachtragshaushalt 2018

Mit Beschluss vom 02.02.2017 wurde durch die Ratsversammlung der aktuelle Doppelhaushalt 2017/2018 verabschiedet.

Im Verlauf dieses Doppelhaushaltes ergaben sich in dem Zeitraum Veränderungen (zum Teil auch in der Planung unberücksichtigte Abweichungen), so dass ein Nachtragshaushalt erforderlich wurde. 

In den Nachtragsplanungen wurden ebenfalls die nachhaltige Veränderungen aus dem Jahresergebnis 2017 berücksichtigt.

Diese Veränderungen führen insgesamt zu einer Verbesserung des Defizits von bislang 12.695.700 € auf nunmehr 12.278.100 €.

 

Der 1. Nachtragshaushalt 2018 wurde am 15.02.2018 (RV-15/2018) beschlossen. 4 Wochen nach der Beratung in der Ratsversammlung hat das schleswig-holsteinische Innenministerium mit Schreiben vom 02.03.2018 den 1. Nachtragshaushalt 2018 zur Kenntnis genommen, da keine genehmigungspflichtigen Tatbestände vorlagen.

Nachstehend finden Sie die unterschriebene Nachtragshaushaltssatzung.

 

Ausführlichere Informationen zur Haushaltslage 2018 der Stadt Flensburg können Sie den aktuellen Nachtragshaushaltsbänden entnehmen.

 

Dokument anzeigen: 1. Nachtragshaushalt 2018 Band I
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Haushalt 2017/2018

Die Stadt Flensburg hat nun den mittlerweile dritten doppischen Haushalt für die Jahre 2017 und 2018 geplant. Der Haushalt 2017 weist im Ergebnishaushalt einen Fehlbetrag in Höhe von ca. 14,7 Mio. € aus, für 2018 von ca. 12,7 Mio. €. Der bis Ende 2017 aufgelaufene Fehlbetrag wird mit rd. 89,8 Mio. € und bis Ende 2018 mit rd. 102,4 Mio. ausgewiesen.

Am 02.02.2017 hat die Ratsversammlung in Ihrer 37. Sitzung den Haushalt 2017/2018 beschlossen. Nicht enthalten sind die vom Land zu erwartenden Fehlbetragszuweisungen und Konsolidierungshilfen im Umfang von rd. 3,0 Mio., die nicht veranschlagt werden dürfen.

Ertragsseitig hält auch der positive Trend bei den Steuereinnahmen an. Die Ertragserwartung bei der Gewerbesteuer steigt auf 48,0 Mio. € (brutto) und liegt damit nicht nur deutlich über dem Ergebnis des Jahres 2014 (28,9 Mio. €), sondern erreicht auch wieder das Niveau des im Jahr 2007 erzielten Spitzenwertes von 47,6 Mio. €.

Der Investitionsplan und der investive Finanzplan für 2017 und 2018 weisen einen Kreditbedarf von 7,0 Mio. € bzw. 7,2 Mio. € aus.
Die Nettoneuverschuldung des Kernhaushaltes liegt bei rd. 3,9 Mio. € bzw. rd. 3,8 Mio. €.
Der Schuldenstand beträgt im Kernhaushalt zum 31.12.2016 bei Aufnahme des gesamten genehmigten Kreditbedarfs voraussichtlich 49,5 Mio. €. Äquivalent zum 31.12.2017 beträgt der Schuldenstand des Kernhaushaltes 53,4 Mio. €.

Mit den im Rahmen des Konsolidierungshilfevertrages mit dem Land vereinbarten Maßnahmen werden bereits erhebliche Beiträge zur Haushaltskonsolidierung erbracht.
Bis Ende 2018 wird im Rahmen der vereinbarten Maßnahmen ein jährliches Konsolidierungspotenzial von rd. 5,4 Mio. € erreicht werden. Im Zuge der Beschlüsse zu Haushaltskonsolidierung 2.0 wurde die Verwaltung u.a. beauftragt, auf Grundlage des ersten HSP-Verfahrens bis Ende 2017 ein weiteres Konsolidierungsverfahren durchzuführen. Dabei soll erneut ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Ausgabesenkungen und Einnahmeerhöhungen erreicht werden.

 

Mit Schreiben vom 03. April 2017 hat das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein die Haushaltssatzung der Stadt Flensburg mit einem Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen von 6.956.200 € / 7.197.900 € und des Gesamtbetrages der Verpflichtungsermächtigungen von 700.000 € / 400.000 € genehmigt.

Nachstehend finden Sie die unterschriebene Haushaltssatzung.

 

Ausführlichere Informationen zur Haushaltslage der Stadt Flensburg können Sie den aktuellen Haushaltsbänden entnehmen, die wir Ihnen hier zum Download anbieten.

 

Dokument anzeigen: Haushalt 2017/2018 Band I
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Zusätzlich zu den Haushaltsbänden finden Sie hier den Produkthaushalt mit sämtlichen Einzelkonten.

 

Haushalt 2016

Der doppische Haushalt 2016 weist im Ergebnishaushalt einen Fehlbetrag in Höhe von ca. 23,9 Mio. € aus. Der bis Ende 2016 aufgelaufende Fehlbetrag wird mit rd. 101,3 Mio. € ausgewiesen.

Am 17.12.2015 hat die Ratsversammlung in Ihrer 25. Sitzung den Haushalt 2016 beschlossen.
Der Haushalt 2016 weist einen Fehlbedarf von 23,9 Mio. € im Ergebnisplan aus. Nicht enthalten sind die vom Land zu erwartenden Fehlbetragszuweisungen und Konsolidierungshilfen im Umfang von rd. 3,0 Mio., die nicht veranschlagt werden dürfen.

Ertragsseitig ist davon auszugehen, dass der positive Trend bei den Steuereinnahmen auch in 2016 anhält. So steigt die Ertragserwartung bei der Gewerbesteuer auf 41,0 Mio. € (28,9 Mio. € Vorjahr).
Belastet wird der Haushalt unter anderem durch den Kita-Ausbau, Personalkostensteigerungen, steigende Sozialleistungen sowie Mehraufwendungen im Zusammenhang mit der Flüchtlingswelle.

Der Investitionsplan und der investive Finanzplan für 2016 weisen einen Kreditbedarf von insgesamt 6,8 Mio. € aus.
Die Nettoneuverschuldung des Kernhaushaltes liegt bei rd. 4,0 Mio. €.
Der Schuldenstand beträgt im Kernhaushalt zum 31.12.2015 bei Aufnahme des gesamten genehmigten Kreditbedarfs voraussichtlich 45,2 Mio. €.

Mit den im Rahmen des Konsolidierungshilfevertrages mit dem Land vereinbarten Maßnahmen werden bereits erhebliche Beiträge zur Haushaltskonsolidierung erbracht.
Bis Ende 2018 wird im Rahmen der vereinbarten Maßnahmen ein jährliches Konsolidierungspotenzial von rd. 5,4 Mio. € erreicht werden. Mit dem Verfahren Haushaltskonsolidierung 2.0 ist die Erarbeitung weiterer Potenziale beabsichtigt.


Mit Schreiben vom 08. Februar 2016 hat das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein die Haushaltssatzung der Stadt Flensburg mit einem Teilbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen von 6.500.000 und des Gesamtbetrages der Verpflichtungsermächtigungen von 300.000 €.
Die unterschriebene Haushaltssatzung können Sie hier aufrufen.

Haushaltssatzung 2016

Ausführlichere Informationen zur Haushaltslage der Stadt Flensburg können Sie den aktuellen Haushaltsbänden entnehmen, die wir Ihnen hier zum Download anbieten.

Haushalt 2016 Band I (Haushaltssatzung, Vorbericht u.a.)

Haushalt 2016 Band II (Stellenplan)

Haushalt 2016 Band III (Fachbereiche und Zentralabteilungen)

Zusätzlich zu den Haushaltsbänden finden Sie hier den Produkthaushalt mit sämtlichen Einzelkonten.

Teilhaushalte 1-2 2016

Teilhaushalte 3-9 2016

Jahresabschlüsse

Hier finden Sie die Eröffnungsbilanz der Stadt Flensburg und alle doppischen Jahresabschlüsse der Jahre ab 2015.

Jahresabschlüsse

Hier finden Sie die Jahresabschlüsse ab dem Jahr 2015.

Jahresabschluss 2023

Der Jahresabschluss für das Jahr 2023 wurde am 17.10.2023 von der Ratsversammlung beschlossen.

Einsehen können Sie das gesamte Dokument hier:


Jahresabschluss 2022

Der Jahresabschluss für das Jahr 2022 wurde am 07.09.2023 von der Ratsversammlung beschlossen.

Einsehen können Sie das gesamte Dokument hier:


Jahresabschluss 2021

Der Jahresabschluss für das Jahr 2021 wurde am 03.11.2022 von der Ratsversammlung beschlossen.

Einsehen können Sie das gesamte Dokument hier:

Jahresabschluss 2020

Der Jahresabschluss für das Jahr 2020 wurde am 11.11.2021 von der Ratsversammlung beschlossen.

Einsehen können Sie das gesamte Dokument hier:

Jahresabschluss 2019

Der Jahresabschluss für das Jahr 2019 wurde am 03.12.2020 von der Ratsversammlung beschlossen.

Einsehen können Sie ihn hier:

Jahresabschluss 2018

Der Jahresabschluss für das Jahr 2018 wurde am 31.01.2020 von der Ratsversammlung beschlossen.

Einsehen können Sie ihn hier:

Jahresabschluss 2017

Der Jahresabschluss für das Jahr 2017 wurde am 22.08.2019 von der Ratsversammlung beschlossen.

Einsehen können Sie ihn hier:

Jahresabschluss 2016

Der Jahresabschluss für das Jahr 2016 wurde am 08.11.2018 von der Ratsversammlung beschlossen.

Einsehen können Sie ihn hier:

Dokument anzeigen: Jahresabschluss 2016
PDF, 5.3 MB

Jahresabschluss 2015

Zum 01.01.2015 hat die Stadt Flensburg ihren Haushalt auf die Doppik umgestellt. Der erste doppische Jahresabschluss für das Jahr 2015 wurde am 26.04.2018 von der Ratsversammlung beschlossen.

Einsehen können Sie ihn hier:


Eröffnungsbilanz 2015

Zum 01.01.2015 hat die Stadt Flensburg ihren Haushalt auf die Doppik umgestellt. In diesem Zusammenhang wurde die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2015 aufgestellt, die am 08.06.2017 von der Ratsversammlung beschlossen wurde.

Die Eröffnungsbilanz können Sie hier einsehen:

Gesamtabschlüsse

Im Gesamtabschluss werden die Einzelabschlüsse der Stadt Flensburg und ihrer Tochtergesellschaften zusammengefasst. Der Gesamtabschluss stellt damit die wirtschaftliche Lage und das ökonomische Potential des kommunalen Konzerns in seiner Gesamtheit dar.

Gesamtabschluss 2021

Der Gesamtabschluss für das Jahr 2021 wurde am 23.02.2023 von der Ratsversammlung beschlossen.

Einsehen können Sie das gesamte Dokument hier:

Gesamtabschluss 2020

Der Gesamtabschluss für das Jahr 2020 wurde am 01.12.2022 von der Ratsversammlung beschlossen.

Einsehen können Sie das gesamte Dokument hier:

Konsolidierungshilfe

Der Landtag hat mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2019 vom 12.12.2018 die Änderung des Finanzausschuss (FA) beschlossen, wonach gem. § 11 FAG Kreisfreie Städte, die ihren Haushalt nicht ausgleichen können oder aufgelaufene Jahresfehlbeträge ausweisen, in den Jahren 2019 bis 2023 Konsolidierungshilfen erhalten können. In Ergänzung und Ausführung der dargestellten gesetzlichen Regelung wurde mit Erlass des Innenministeriums eine neue Richtlinie über die Gewährung von Konsolidierungshilfen (§ 11 FAG) bekannt gegeben. Mit der Gewährung der Konsolidierungshilfen sollen die bisher aufgelaufenen sowie die künftig noch entstehenden Jahresfehlbeträge bis zum Jahr 2023 zurückgeführt werden, um kommunalpolitische Handlungsspielräume zurück zu gewinnen. Durch diese Gesetzesänderung wird die im Jahr 2012 erstmals eingeführte Konsolidierungshilfe fortgeführt. Entfallen werden hingegen die bislang gewährten Fehlbetragszuweisungen. Insgesamt werden im FAG ab 2019 jährlich 45 Mio. € zur Verfügung gestellt.

Deshalb verpflichtete sich die Stadt Flensburg bereits mit dem für die Jahre 2012 bis 2018 geschlossenen öffentlich rechtlichen Vertrag dazu, die für die Gewährung von Konsolidierungshilfen geforderten eigenen nachhaltigen Anstrengungen zur Haushaltskonsolidierung vorzunehmen. So wurden insgesamt Konsolidierungsmaßnahmen mit einem jährlichen Volumen von 4.020 Mio. € vereinbart.

Konsolidierungshilfe 2012 bis 2018

Die Flensburger Ratsversammlung hat in ihrer Sitzung am 17.01.2013 den öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Land Schleswig-Holstein über die Konsolidierungshilfen ratifiziert. Damit ist der Weg frei für die Teilnahme an der Konsolidierungshilfe des Landes, die der Stadt Flensburg bis 2018 zusätzliche jährliche Einnahmen zur Haushaltskonsolidierung von rd. 2,7 Mio. € sichert.

Im Gegenzug verpflichtet sich die Stadt Flensburg eigene Sparanstrengungen in Höhe von 2,4 Mio. € (bis 2016) bzw. 4,0 Mio. € (bis 2018) zu erbringen. Die konkreten Konsolidierungsmaßnahmen müssen sowohl auf eigenen Anstrengungen beruhen, strukturell/nachhaltig wirken und ab dem Jahr 2011 umgesetzt und finanziell wirksam werden.

Über den folgenden Link können Sie den öffentlich-rechtlichen Vertrag als pdf - Dokument herunterladen.


Für eine gewünschten Fortsetzung der Gewährung von Konsolidierungshilfe wurde das FAG dahingehend angepasst, als dass die berechtigten Kreisfreien Städte über den im letzten Vertrag vereinbarten Konsolidierungsbetrag hinaus, einen zusätzlichen Eigenanteil von 10 € pro Einwohner zu erbringen haben. Für die Stadt Flensburg errechnet sich daraus ein zusätzlicher Eigenanteil von 885 T€. Insgesamt beträgt der ab 2019 zu erbringende Eigenanteil damit 4.905 T€.

Konsolidierungshilfe 2019 bis 2023

Die bereits in den Jahren 2012 bis 2018 durch das Land Schleswig-Holstein gewährten Konsolidierungshilfen werden ab 2019 in modifizierter Form weitergeführt.

Die Flensburger Ratsversammlung hat in ihrer Sitzung am 07.11.2019 den öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Land Schleswig-Holstein über die Konsolidierungshilfen ratifiziert. Damit wird die Teilnahme an der Konsolidierungshilfe des Landes fortgeführt, die der Stadt Flensburg bis 2023 zusätzliche jährliche Einnahmen zur Haushaltskonsolidierung von rd. 7 Mio. € sichert.

Im Gegenzug verpflichtet sich die Stadt Flensburg eigene Sparanstrengungen in Höhe von rd. 4,9 Mio. € zu erbringen. Die konkreten Konsolidierungsmaßnahmen müssen sowohl auf eigenen Anstrengungen beruhen, strukturell/nachhaltig wirken und ab dem Jahr 2019 bzw. 2020 umgesetzt und finanziell wirksam werden.


Vgl. Antragstext der Beschlussvorlage RV-79/2019

Strategische Investitionsplanung (SIP)

Strategische Investitionsplanung 2034

Mit Beschluss vom 02.05.2024 hat die Ratsversammlung die Strategische Investiitonsplanung (SIP) 2034 einstimmig beschlossen.

Sie zeigt in Form einer Bedarfsanalyse die Investitionsherausforderungen für die Stadt Flensburg für die nächsten 10 Jahre. Hohen Einfluss auf die Analyse hatten die beauftragten Konzepte aus der HA-62/2023, die den Inhalt haben sollten, die Baussummen in den nächsten zwei Jahren deutlich zu steigern. Die Konzeptideen sind in die Analyse miteingeflossen. In Summe wurden rd. 800 Mio. € für die nächsten 10 Jahre angemeldet. Die hinter dieser Summe stehenenden Maßnahmen haben sich in der Realisierung an den finanziellen Möglichkeiten und den personellen Umsetzungskapazitäten der Stadt Flensburg und ihrer Sondervermögen zu orientieren.

Die SIP 2034 dient als Investitionsplanungsvorgabe für den Kernhaushalt und die städtischen Sondervermögen für die Jahre 2025 und 2026. Abweichungen hierzu sind in den jeweiligen jährlichen Investitionsplanungen zu erläutern. Die Folgejahre werden, aufgrund der zweijährigen Fortschreibung, mit der SIP 2036 erneut analysiert.

Den Bericht können sie mit der RV-34/2024 abrufen oder über u.s. Link:

Dokument anzeigen: Strategische Investitionsplanung 2034
Stand: 12.04.2024

PDF, 3.8 MB

Strategische Investitionsplanung 2030

Die Stadt Flensburg steht vor großen Herausforderungen hinsichtlich der Investitionsvolumina in dem Planungszeitraum 2019 bis 2030. Allein die städtischen Planungen (Kernhaushalt und Sondervermögen) gehen von einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von rd. 585 Mio. € aus.

Die zentrale Fragestellung lautet, wie dieses Investitionsvolumen finanziert werden kann. Unter Zugrundelegung verschiedener Annahmen zur Fördermittellandschaft, der Kreditgenehmigungspraxis der Kommunalaufsicht und der Eigenfinanzierungsfähigkeit aus dem Haushalt ergibt sich ein Finanzierungsdefizit aus den Investitionsplanungen 2019 bis 2030 in einer Größenordnung von 73,4 Mio. €.

Die Zielsetzung des Verfahrens ist es, für die konkreten Haushalts und Investitionsplanungen 2019ff. eine Projektuntersetzung mit entsprechender Perspektive zu erarbeiten, die vor dem Hintergrund der zur Verfügung stehenden Finanzmittel und der für die Umsetzung zur Verfügung stehenden personeller Kapazitäten realistisch ist. Hierzu soll eine Arbeitsgruppe aus Politik (Mitglieder des Finanz- und Hauptausschusses), den Töchtern Stadtwerke Flensburg und das TBZ (Vorsitzenden des Aufsichts- bzw. Verwaltungsrates sowie die Geschäftsführungen) und Verwaltung eingesetzt werden.

Für die Arbeit der Arbeitsgruppe ist das Grundsatzpapier „Strategische Investitionsplanung Ausgangslage und Lösungsansätze“ erarbeitet worden, das der Anlage beigefügt ist.

Damit soll die Grundlage für die konkreten Planungen 2019ff. geschaffen werden.

(Vgl. RV-128/20172. Ergänzung)

Das Arbeitspapier können Sie mit bei der RV-128/2017 abrufen (o. a. Link) oder direkt hier:

Dokument anzeigen: Strategische Investitionsplanung
- Ausgangslage und Lösungsansätze -

Stand: 25.09.2017

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