Gemeinsames Sorgerecht
Zum gemeinsamen Sorgerecht
- Wir führen eine Erstbeurkundung zum gemeinsamen Sorgerecht durch.
- Wir vermitteln Sie zu intensiveren Fragen des Sorgerechts an den Sozialpädagogischen Dienst.
- Wir nehmen die Urkunde über das gemeinsame Sorgerecht auf.
Notwendige Unterlagen
- Ausweise beider Elternteile
- Vaterschaftserkennung
- Vor der Geburt: Kopie aus dem Mutterpass (Seite mit dem voraussichtlichen Entbindungstermin)
- Nach der Geburt: Geburtsurkunde, bzw. Auszug aus dem Geburtsregister
- Familienstände beider Elternteile
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit ergibt sich aus dem ersten Buchstaben vom Nachnamen des Kindes. Den richtigen Ansprechpartner finden Sie in der Randspalte.