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Worum kümmert sich die Kommunalpolitik?

Aufgaben der Stadt | Was regeln die gewählten Kommunalpolitiker:innen in Flensburg?

Alle Angelegenheiten, die nicht von Bund und Ländern geregelt werden, darf die Stadt Flensburg mit ihrer Ratsversammlung als gewählter Vertretung aller Flensburger*innen  selbst regeln. Welche das sind, ergibt sich aus den Aufgaben, die eine Kommune übernimmt.

Aufgaben der Stadt Flensburg

Die Stadt Flensburg erfüllt sowohl

  • Pflichtaufgaben, die sie von Bund/Land übertragen bekommen hat. Hier wird grundsätzlich von Bund/Land vorgegeben, “Was“ zu tun ist. Dennoch unterscheiden sie sich in der Art und Weise, “Wie“ sie erledigt werden können. Bei Pflichtaufgaben "nach Weisung" ist auch das "Wie" geregelt, Pflichtaufgaben im "eigenen Wirkungskreis" dagegen können durch die Stadt gestaltet werden.
  • freiwillige Aufgaben, die sie selbst für sich finden (“Was”) und auch gestalten bzw. regeln kann (“Wie”).

Was regeln die gewählten Kommunalpolitker:innen für DICH?

Das Engagement der Kommunalpolitik mit der Entscheidungen treffenden Ratsversammlung richtet sich daher auf

  • die Gestaltung der Pflichtaufgaben "im eigenen Wirkungskreis" als auch
  • die Findung und Gestaltung von freiwilligen Aufgaben*.

*Die freiwilligen Aufgaben sind das Herzstück der Kommunalpolitik und stehen für die Lebensqualität in einer Stadt. Je knapper das Geld, desto mehr geraten diese freiwilligen Aufgaben in Bedrängnis.

Welche Aufgaben freiwillig und welche Pflichtaufgaben sind, ist nicht immer leicht zu unterscheiden.

Art
"Was"
"Wie"
Beispiele
Mitbestimmung

Pflichtaufgaben "nach Weisung"

 geregelt
geregelt
Passwesen, Wahlen, soziale Grundsicherung
keine
Pflichtaufgaben "im eigenen Wirkungskreis"
geregelt
nicht geregelt
Schulen, Kitas, Straßen, Fußwege, Grünflächen, Parks, Abfall...
"Wie"
Freiwillig
nicht geregelt
nicht geregelt
Kulturförderung, Freizeitangebote, ÖPNV, Schwimmbäder, Migrationsarbeit, ...
"Was" und "Wie"


“Beschlussvorlagen“ der Stadtverwaltung

Was sind Beschlussvorlagen?

Die Ratsversammlung und ihre Ausschüsse benötigen für ihre Arbeit Vorleistungen der Stadtverwaltung, um schneller (effizienter) arbeiten und Entscheidungen treffen zu können. Materialien und Ideen werden von der Stadtverwaltung  zusammengestellt und in einer so genannten “Beschluss-Vorlage“ aufbereitet, so dass das entsprechende Gremium diese Arbeit nicht mehr leisten muss und nur diese Vorlage diskutieren, bewerten und beschließen braucht.

Wie werden sie erstellt?

Die Ratsversammlung  erteilt der Stadtverwaltung den Auftrag, zu einer bestimmten Thematik und zu einem bestimmten Zeitpunkt eine Beschlussvorlage zu erstellen. Ein Beschluss ist nichts anderes als ein Entschluss. Es muss also eine Entscheidung getroffen werden und eine Vorlage für einen Entschluss entwickelt werden. Dabei sind i. d. R. die Vorstellungen der Ratsversammlung zu berücksichtigen.

Die Stadtverwaltung informiert sich über die Fakten. Hierfür könne z.B. Expertenbefragung durchgeführt, MindMaps erstellt, Texte ausgewählt/gesammelt,  Zahlenbilder beschrieben und interpretiert werden. Die Vorlage wird sachlogisch entwickelt und z.B.  mit Hilfe einer Chancen/Risiken-Abwägung oder einer Entscheidungsmatrix klar begründet.

Die Beschlussvorlage kann auch auf das weitere Verfahren zielen, so dass keine (End-)Ergebnisse sondern weitere Handlungsschritte vorgeschlagen werden.  Die Beschlussvorlage wird dem entsprechenden Gremium rechtzeitig zugeleitet. Das Gremium verwendet die Beschlussvorlage als Grundlage für weitere Überlegungen, Diskussionen und vor allem Entscheidungen (Beschlüsse).