Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge: Vorabbekanntmachung
Gemäß § 8a Abs. 2 S. 3 PBefG werden mit dem beabsichtigten ÖDA Anforderungen an die umfassten Verkehrsdienste hinsichtlich Fahrplans, Beförderungsentgelts und Standards festgelegt. Diese sind in dem ergänzenden Dokument (einschließlich seiner Anlagen) angegeben.
Ergänzendes Dokument Vorabbekanntmachung
Anhang Linienfahrpläne (bzw. unter www.aktiv-bus.de)