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Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge: Vorabbekanntmachung

Die Stadt Flensburg als ÖPNV-Aufgabenträger i.S.d. § 2 Abs. 2 Satz 1 ÖPNVG SH beabsichtigt mit Wirkung zum 01. Juni 2025 die Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen gem. § 8a PBefG, Art. 3 und Art. 5 Abs. 1 VO (EG) Nr. 1370/2007 an ihren internen Betreiber, die Eigengesellschaft Aktiv Bus Flensburg GmbH, Adresse: Apenrader Str. 22, 24939 Flensburg. Der ÖDA soll die Versorgung der Allgemeinheit mit öffentlichen Personenverkehrsdiensten im gesamten von ihm abgedeckten Verkehrsgebiet bewirken.

Gemäß § 8a Abs. 2 S. 3 PBefG werden mit dem beabsichtigten ÖDA Anforderungen an die umfassten Verkehrsdienste hinsichtlich Fahrplans, Beförderungsentgelts und Standards festgelegt. Diese sind in dem ergänzenden Dokument (einschließlich seiner Anlagen) angegeben.

Ergänzendes Dokument Vorabbekanntmachung

Anhang Linienfahrpläne (bzw. unter www.aktiv-bus.de)