Institutionelle Förderung von Kultureinrichtungen
Zum 1. Januar 2026 ist ein neues Verfahren zur institutionellen Förderung von Kultureinrichtungen in Kraft getreten. Es wurde seit dem Frühjahr 2025 gemeinsam mit Vertreter*innen aus Politik, Verwaltung und Kultur entwickelt. Ziel des neuen Förderverfahrens ist es, transparente und wirkungsorientierte Rahmenbedingungen für die institutionelle Förderung zu schaffen. Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zum Antragsverfahren, zu den Fördervoraussetzungen sowie zu den einzureichenden Unterlagen.
Die Frist für die Förderperiode 2027-2030 ist abgelaufen. Die Frist für die Einreichung von Anträgen für eine institutionelle Förderung ab 2031 ist voraussichtlich der 31.03.2030.
Informationen zur institutionellen Förderung und Antragstellung
Dokumente für die Antragstellung
(verpflichtend zu verwenden)
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