Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.

Mehr Informationen zum Datenschutz

Infektionsschutz


Hygienebelehrungen gemäß § 43 IFSG

Sie werden mündlich und schriftlich ca. 45 Minuten lang über ansteckende Krankheiten und Regeln der Personalhygiene aufgeklärt. Dies setzt voraus, dass Sie hierfür über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen. Ansonsten bringen Sie bitte einen Dolmetscher zum Belehrungstermin mit. Die Belehrung ersetzt das frühere Gesundheitszeugnis, das damals noch mit einer weitergehenden Untersuchung verbunden war.

Erklärungsbogen bei Nichtvolljährigkeit zur Unterschrift der Erziehungsberechtigten (PDF, 104 kB)


Sie können Sich zu einer Belehrung wie folgt anmelden:

Online:

https://flensburg.onlinebs.de/fl/

per E-Mail an:

ifsg-belehrung@flensburg.de

per Telefon montags-freitags zwischen 8.00 Uhr und 12.00 Uhr unter folgender Nummer:
0461-85 2104

* Am Tag der Belehrung melden Sie sich ab ca. 30 Minuten vor Beginn am Veranstaltungsort. 

Die Belehrung kostet 25,00 €
Für Empfänger von ALG II ist die Belehrung kostenfrei, sofern eine Kostenübernahmeerklärung des Job-Centers am Tag der Belehrung vorgelegt werden kann.

Mitzubringen ist am Tag der Belehrung der gültige Personalausweis.

Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, informieren Sie uns bitte mindestens 24 Stunden vor dem Termin bzw. stornieren Ihre Anmeldung, damit wir diesen anderweitig vergeben können. Wir weisen Sie darauf hin, dass die Gebührenpflicht bereits mit dem Antrag entsteht und wir bei nicht erfolgter oder verspäteter Absage die Gebühr in Rechnung stellen.

Für Schüler/Innen, Berufspraktikanten/Innen (z.B. Hannah-Arendt-Schule) oder Tätigkeiten im Schulcafe / Schulimbiss gelten Sonderregelungen.
Wir beraten Sie gerne unter den o.a. Telefonnummern.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Belehrung für Lebensmittelberufe

Beratung, Meldung: ansteckende Krankheiten

Sie sind unsicher im Umgang mit ansteckenden Krankheiten? Rufen Sie uns an! Wir informieren Sie gerne.

Ein besonderes Thema der letzten Jahre ist das vermehrte Auftreten von Bakterien, gegen die viele Antibiotika nicht mehr wirken – so genannte multiresistente Keime (MRE, MRSA, ESBL, usw.).

Wenn Sie

  • als betroffener Patient oder Angehöriger
  • als betreuender Arzt
  • als Mitarbeiter einer Pflegeeinrichtung oder eines Transportdienstes

hierzu Fragen haben, so werden Sie unter www.sh-mre.de viele Informationen, Hilfestellungen und Musterformulare finden.

Diese Informationsseite wird von den Gesundheitsdiensten aller Städte und Gemeinden Schleswig-Holsteins gemeinsam betrieben und regelmäßig auf aktuellem Stand gehalten.

Sollten Sie für Ihr Problem dennoch keine Lösung finden, helfen wir Ihnen gerne weiter.

Meldeformular

Umgang mit Kopfläusen und Krätze

Umgang mit Parasiten

  • Läuse mögen langes Haar und haben es gerne warm. Dickes langes Haar unter einer warmen Wollmütze ist also ein perfekter Brutplatz für Läuse. Sie verbreiten sich durch direkten Kontakt und können entgegen der landläufigen Meinung nicht springen, sehr wohl aber gut klettern.


  • Krätzmilbenweibchen graben sich in Hautfalten und weichem Hautgewebe kleine Gänge um dort ihre Eier abzulegen. Krätze äußert sich in starkem Juckreiz.

Merkblätter

Kopfläuse - Informationen zur Diagnostik, Behandlung und Vorsichtsmaßnahmen

Krätze - Informationen zur Diagnostik, Behandlung und Vorsichtsmaßnahmen