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Straßengestaltung

Die identitätsstiftende Gestaltung des Freiraums ist Aufgabe der Arbeitsgruppe Stadtbild. Federführend in der Stadtbildpflege ist ein Gesamtkonzept in Arbeit mit Aussagen zur Oberflächengestaltung, Beleuchtung, Ausstattung u.v.m. Als Teilziel sind die "Leitlinien zur Gestaltung mit Natursteinpflaster" verabschiedet worden.

Leitlinien zur Gestaltung mit Natursteinpflaster

Die „Leitlinien zur Gestaltung von Natursteinstraßen“ gliedern sich in drei Prioritäten und geben Empfehlungen zur Erhaltung oder zukünftigen Neugestaltung von Natursteinstraßen.

In den Leitlinien wurden aufgrund von Kriterien die Straßenzüge nach drei Prioritäten gegliedert:

1. Priorität – Straßenzüge, die unbedingt in Naturstein erhalten bzw. hergestellt werden müssen.

Hierbei handelt es sich um bereits hergestellte Natursteinstraßen. Des Weiteren gehören asphaltierte Straßen zur 1. Priorität, die sich in wichtigen städtebaulichen Ensembles oder in Sanierungsgebieten befinden.

2. Priorität – wünschenswerte Straßenzüge innerhalb des innerstädtischen Natursteinstraßennetzes, die in Naturstein hergestellt werden sollen.

Zu dieser Priorität gehören Straßen, die das vorhandene Natursteinstraßennetz arrondieren, sodass durch die Maßnahme ein stimmiges kulturgeographisches Stadtbild in seiner Gesamtheit wiederhergestellt wird.

3. Priorität – wünschenswerte Straßenzüge außerhalb des innerstädtischen Natursteinstraßennetzes, die in Naturstein hergestellt werden sollen.

Hierbei handelt es sich um Straßen, die in alten historischen Dorfkernen liegen und diese durch die Maßnahme aufwerten.

Für die Straßenzüge der Prioritäten 2. und 3. gilt, eine Einzelfallprüfungen durchzuführen, wenn die Straßen saniert bzw. wiederhergestellt werden sollen.

Die Verwaltung wird im Einzelfall prüfen, ob die Straßenzüge, die sich in Sanierungsgebieten befinden, mit Städtebaufördermitteln finanziert werden können. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob die Maßnahmen durch Anliegerbeiträge ggf. auch durch eine freiwillige finanzielle Beteiligung der Anlieger finanziert werden können.

Praesentation Natursteinstrassen

Leitlinien_zur_Gestaltung_von_Natursteinstrassen