Mittagessen (sogenannte „gemeinschaftliche Mittagsverpflegung")
Wenn Schulen, Kindertageseinrichtungen oder Tageseltern ein gemeinschaftliches Mittagessen anbieten, können Kinder und Schülerinnen und Schüler einen Zuschuss zu den Kosten erhalten.
Gemeinschaftlich bedeutet, dass das Mittagessen in Verantwortung der Schule oder Kindertageseinrichtung angeboten wird, gemeinschaftlich ausgegeben und auch gemeinschaftlich eingenommen wird. Wenn Schüler einer Schule in einer Tageseinrichtung das Mittagessen zu sich nehmen, ist der Abschluss eines Kooperationsvertrages der Schule mit der Tageseinrichtung erforderlich.
Belegte Brötchen und kleinere Mahlzeiten, die an Kiosken auf dem Schulgelände verkauft werden, erfüllen diese Voraussetzungen nicht. Es können keine Kosten für ein Frühstück übernommen werden. Sollte an der Schule oder Kindertageseinrichtung kein Essen angeboten werden, kann eine Leistung nicht beansprucht werden.
Sie erhalten einen Gutschein. Dieser Gutschein ist jeweils zu Beginn des Gültigkeitszeitraums in der Schule, Kindertageseinrichtung oder bei den Tageseltern vorzulegen. Die Kosten werden dann von der Schule, der Kindertageseinrichtung oder den Tageseltern mit dem Jobcenter Flensburg bzw. der Stadt Flensburg abgerechnet.