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Forderungsmanagement

Das Forderungsmanagement der Stadt Flensburg wird dann tätig, wenn eigene Forderungen trotz vorheriger Mahnung nicht beglichen wurden.

Auch Forderungen von anderen Behörden werden im Rahmen der Amtshilfe durch unsere Mitarbeiter*innen beigetrieben.

Der Einsatz eigener Vollstreckungsbeamter gehört ebenso zum Instrumentarium wie das Durchführen von Forderungspfändungen oder die Immobilienvollstreckung.

Eine durchgreifende, erfolgreiche Zwangsvollstreckung ist ein Beitrag zur Gleichbehandlung und Gerechtigkeit gegenüber den vielen pünktlichen Zahlern.

Da Zwangsvollstreckungsmaßnahmen mit weiteren Kosten verbunden sind, ist es sinnvoll, frühzeitig mit unserer Vollstreckungsstelle Kontakt aufzunehmen.