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Kindertagespflege

Immer mehr Eltern suchen nach einer qualifizierten Tagesbetreuung für Ihre Kinder.  Für Kinder im Alter von 0-3 Jahren ist die Kindertagespflege ein Betreuungsangebot, in dem ihr Kind eine individuelle Betreuung und Förderung  im familiären Rahmen vorfindet. Die Kindertagespflege kann zudem eine Ergänzung zu Kindergarten oder Schule für Kinder  bis 14 Jahren sein.

Die Betreuung findet in der Wohnung der Kindertagespflegeperson, in extra angemieteten Räumen oder manchmal auch im Haushalt der Eltern statt. Wenn Sie eine Kindertagespflegeperson suchen, rufen Sie uns an. Wir vermitteln Ihnen gerne Qualifizierte Kindertagespflegestellen.


"Kindertagespflege"

SHZ Video rund ums Thema Kindertagespflege. Einblick in den Alltag zweier Tagespflegemütter, Stimmen von Eltern und Stadtverwaltung.

Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen rund um die Kindertagespflege. (Formulare finden Sie in der rechten Randspalte unter "Dokumente"!)

Kindertagespflege - was ist das?


Viele Familien suchen nach einer qualifizierten Tagesbetreuung für Ihre Kinder.  Für Kinder im Alter von 0-3 Jahren ist die Kindertagespflege ein Betreuungsangebot, in dem ihr Kind eine individuelle Betreuung und Förderung  im familiären Rahmen vorfindet. Die Kindertagespflege kann zudem eine Ergänzung zu Kindergarten oder Schule für Kinder  bis 14 Jahren sein.

Die Betreuung findet in der Wohnung der Tagesmutter oder des Tagesvaters, in extra angemieteten Räumen oder manchmal auch im Haushalt der Eltern statt. Die Tagespflegeperson übernimmt während der Betreuung die Verantwortung für bis zu fünf Tageskinder und ist ihnen eine liebevolle Bezugsperson. Sie unterstützt und ergänzt mit ihrer Arbeit die Erziehungsarbeit der Familie. Die Tagespflege beinhaltet ein sehr intensives Verhältnis sowohl zu dem Tageskind als auch zu seinen Eltern. Das Betreuungsverhältnis wird stark durch die Persönlichkeit der Tagespflegeperson geprägt.

Wir sind Ihnen bei der Suche nach einem geeigneten Platz für Ihr Kind gern behilflich. Rufen Sie uns an. Die Kontaktdaten finden Sie in der rechten Spalte.

Für Eltern bieten wir an
kompetente Beratung vor der Vermittlung zu rechtlichen, pädagogischen und finanziellen Fragen
gezielte Suche nach einer geeigneten Tagespflegeperson
Begleitung bei Fragen und Schwierigkeiten während der Betreuung
Hilfestellung bei der Beantragung von Zuschüssen für die Kosten einer Kindertagespflege (Elternbeitragsermäßigung)

Wir sind Ihnen bei der Suche nach einem geeigneten Platz für Ihr Kind gern behilflich. Rufen Sie uns an. Die Kontaktdaten finden Sie in der rechten Spalte.

Kindertagespflege (PDF, 712 kB)

Kinderbetreuung für Kinder ab 1 Jahr: Kindertagespflege (Deutsch) (PDF, 849 kB)

Kinderbetreuung für Kinder ab 1 Jahr: Kindertagespflege (Arabisch) (PDF, 925 kB)

Kinderbetreuung für Kinder ab 1 Jahr: Kindertagespflege (Dari) (PDF, 914 kB)

Kinderbetreuung für Kinder ab 1 Jahr: Kindertagespflege (Englisch) (PDF, 851 kB)

Kinderbetreuung für Kinder ab 1 Jahr: Kindertagespflege (Farsi) (PDF, 918 kB)

Kinderbetreuung für Kinder ab 1 Jahr: Kindertagespflege (Französisch) (PDF, 852 kB)

Kinderbetreuung für Kinder ab 1 Jahr: Kindertagespflege (Kurdisch) (PDF, 850 kB)

Kinderbetreuung für Kinder ab 1 Jahr: Kindertagespflege (Russisch) (PDF, 836 kB)

Kinderbetreuung für Kinder ab 1 Jahr: Kindertagespflege (Tigrinisch) (PDF, 858 kB)

Kinderbetreuung für Kinder ab 1 Jahr: Kindertagespflege (Türkisch) (PDF, 841 kB)

Kinderbetreuung für Kinder ab 1 Jahr: Kindertagespflege (Ukrainisch) (PDF, 1.1 MB)


Was kostet Kindertagespflege?

Eltern zahlen gem. einer Elternbeitragssatzung einen Beitrag analog zur Betreuung in der Kindertagesstätte.
Somit können sie sich in der Stadt Flensburg frei von finanziellen Aspekten für das Angebot entscheiden, das Ihrem Anspruch und Ihrer Bedarfslage am ehesten entspricht.

Die Gebühr beträgt ab 01.01.2022 monatlich pro Kind :

Für Kinder bis 3 Jahre 
bei einer bis zu 5-stündigen Betreuung 145,00 €
bei einer bis zu 6,5-stündigen Betreuung 188,50 €
bei einer bis zu 8-stündigen Betreuung 232,00 €
Entgelt für das Mittagessen 40,00 €

 Die Gebühr beträgt ab 01.08.2011 monatlich pro Kind:

Für Kinder über 3 Jahre 
bei einer bis zu 5-stündigen Betreuung 138,00 €
bei einer bis zu 6,5-stündigen Betreuung 179,00 €
bei einer bis zu 8-stündigen Betreuung 221,00 €
Entgelt für das Mittagessen 40,00 €

Richtlinie für die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege in der Stadt Flensburg Stand 01.01.2021 (PDF, 124 kB)

Anlage zur Richtlinie für die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege in der Stadt Flensburg Stand 01.01.2022 (PDF, 137 kB, 03.03.2022)

Gebührensatzung für die städtischen Kindertagesstätten und für die Kindertagespflege in der Stadt Flensburg Stand 01.01.2022 (PDF, 1.7 MB, 03.03.2022)

Informationen für Kindertagespflegepersonen

Qualifizierung für neue Tagesmütter und -väter

Ein Einstieg in die Qualifizierung ist jeweils im Januar und im August möglich.

Die Qualifizierung setzt sich aus 2 Modulen aus jeweils mindestens 80 Unterrichtseinheiten zusammen. Die Module „Meine Tagespflegestelle - Kinder stark machen“ sowie „Kinder bilden und fördern - Besondere Situationen im Betreuungsalltag“ werden abwechselnd angeboten. Wir qualifizieren in Kooperation mit der Volkshochschule Flensburg in den Räumen des VHS Zentrums am Nikolaikirchhof. Der Kurs findet Dienstags zwischen 18:00 und 21:15 statt sowie an einigen Samstagen zwischen 09:00-16:00 Uhr (nicht in den Schulferien) statt.

Laufend beenden neue Tagesmütter und Tagesväter den Qualifizierungs-Kurs mit dem Zertifikat vom Bundesverband Kindertagespflege. Der Kurs wird von der Fachberatungsstelle Kindertagespflege initiiert und zu 90% finanziell gefördert.

Tagesmutter oder Tagesvater werden

Fakten und Empfehlungen zu den Regelungen in der Kindertagespflege (Info des Bundesfamilienministeriums, Jan. 2019) (PDF,  67 KB) 

Tipps und Informationen zur Besteuerung des Einkommens für Tagespflegepersonen und die sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen (PDF, 146 kB)

 

Weitere Kurse:

Anmeldungen bitte in der Abteilung Kindertagesbetreuung unter Tel. 0461 - 85 2855

Vor Beginn der Qualifizierung müssen Sie eine Erstberatung in Anspruch nehmen und an einem Einführungsabend teilnehmen. Der Einführungsabend findet jeweils kurz vor Beginn der Qualifizierung statt.

 

Hinweise für Tagespflegepersonen

Die selbständige Tätigkeit als Tagesmutter oder Tagesvater ist für viele Menschen eine berufliche Perspektive, bzw. ein gelungener Kompromiss zwischen Familien- und Berufstätigkeit. Wir sind immer auf der Suche nach engagierten, flexiblen Personen, die Freude an der Arbeit mit Kindern haben. Sollten Sie sich für die selbständige Tätigkeit der Kindertagespflegeperson interessieren, laden wir Sie unverbindlich zu einem Informationsgespräch ein. Unsere Kontaktdaten finden Sie in der rechten Spalte.


Für Tagespflegepersonen bieten wir an
ein erstes Informationsgespräch über Ihre zukünftige Tätigkeit als Tagespflegeperson (Rahmenbedingungen, Voraussetzungen, Perspektiven)
Information über die Erlaubnis-Pflicht zur Kindertagespflege
rechtliche und pädagogische Beratung auch während des Betreuungsverhältnisses
Grundqualifikation von 160 Stunden mit dem bundesweit anerkannten Zertifikat 'Qualifizierte Tagespflegeperson'
Bezuschussung der Qualifizierungskosten von ca. 90%
Zahlung einer laufenden Geldleistung und Beiträge zur Unfallversicherung, Krankenversicherung und Alterssicherung
Erhebung der Elternbeiträge durch die Stadt Flensburg
regelmäßige Fortbildungsangebote
und natürlich kostenlose Vermittlung von Tagespflegekindern

 

Förderung von Kindertagespflege

Seit August 2008 erhalten alle Kindertagespflegepersonen, die über die entsprechenden Voraussetzungen verfügen und Flensburger Kinder nach § 24 SGB VIII betreuen, von der Stadt Flensburg unabhängig vom Einkommen der Eltern eine mtl. laufende Geldleistung auf der Grundlage einer Kindertagespflegerichtlinie. Diese wurde zum 01.08.2021 erneut angepasst.

Für die Förderung der Kindertagespflege stellt die Stadt Flensburg z. Zt. etwa 1,1 Mio. Euro jährlich zur Verfügung. Kindertagespflegepersonen erhalten die laufende Geldleistung von der Stadt Flensburg sowie einen Beitrag zur Alterssicherung, zur Unfallversicherung und zur Kranken- und Pflegeversicherung. Daneben werden die Kosten der Qualifizierung der Kindertagespflegepersonen zu 90% übernommen und regelmäßige Fortbildungen durchgeführt.
Die Stadt Flensburg erhebt nach einer Gebührensatzung die Elternbeiträge, die sich an den Beiträgen in Kindertagesstätten orientieren.

Richtlinie_KiTa-Aktionsprogramm_2021-2023

Vordruck Verwendungsnachweis Kita Aktionsprogramm 2023

Kindertagespflege Richtlinie (PDF, 113 KB)

Anlage Kindertagespflege Richtlinie (PDF, 190 KB)

Gebührensatzung für die städtischen Kindertagesstätten und für die Kindertagespflege in der Stadt Flensburg Stand 01.01.2022 (PDF, 1.7 MB, 03.03.2022)

Bedarfsplanung für Kindertagesbetreuung bis 2023

Die Fortschreibung der Bedarfsplanung für Kindertagesbetreuung bis 2023 wurde am 23.03.2023 von der Ratsversammlung der Stadt Flensburg einstimmig beschlossen.

Diese bietet neben den Aussagen zur Bevölkerungsentwicklung und der Prognose des zukünftigen Bedarfes an Betreuungsplätzen auch insgesamt einen informativen Überblick der Flensburger Gesamtsituation im Bereich der Kindertagesbetreuung. Aber auch die Herausforderungen, insbesondere in qualitativer Hinsicht, werden aufgezeigt.

Die Planung gibt den Orientierungsrahmen für die weitere Entwicklung der Kindertagesbetreuung in Flensburg für derzeitige und neue Träger.


Kita-Bedarfsplanung bis 2020 (PDF, 2.2 MB)

Kita-Bedarfsplanung bis 2021 (PDF, 1.8 MB)

Kita-Bedarfsplanung bis 2023 (PDF, 3,7 MB)

Landesinvestionsprogramm U3 und Ü3-Ausbau

Nach der Förderrichtlinie des Landes für Investitionskosten zur Schaffung von zusätzlichen Betreuungsplätzen übernehmen Bund und Land 75% der zuwendungsfähigen Ausgaben. 25% der zuwendungsfähigen Kosten werden von der Stadt Flensburg übernommen. Für zukünftige Zuweisungen müsste eine Beschlussvorlage zur Ko-Finanzierung im Jugendhilfe- und Finanzausschuss beraten werden.
Kindertagespflegepersonen erhalten für Ausstattungsinvestitionen und für bauliche Maßnahmen an den Räumen der Tagespflegestelle eine Förderung in Form eines pauschalierten Festbetrages.

Richtline_Landesinvestitionsprogramm2019-2024 (PDF, 60 kB)

Antrag_Investitionsprogramm_des_Landes_2019-2024 (PDF, 105 kB)