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Fortschreibung 2025 Flensburger Mietspiegel

Im Jahr 2023 wurde ein qualifizierter Mietspiegel für den nicht preisgebundenen Wonungsbestand für die Stadt Flensburg erstellt, welcher am 01.01.2024 in Kraft trat.

Dieser Mietspiegel wurde nun auf Basis einer aktuellen Stichprobe zum Stichtag 01.03.2025 fortgeschrieben, dazu wurden 3.500 zufällig ausgewählte Mietende aus Flensburg angeschrieben und zu ihren Mietverhältnissen befragt.

Die Fortschreibung 2025 tritt zum 01.07.2025 für die Dauer von zwei Jahren in Kraft.

Fortschreibung 2025 Flensburger Mietspiegel 

Den qualifizierten Mietspiegel stellen wir Ihnen nachfolgend kostenfrei zum Download zur Verfügung.


Auf Anfrage senden wir Ihnen die Mietspiegel Broschüre ebenfalls kostenfrei zu.
Dazu wenden Sie sich bitte per Email oder telefonisch an die Statistikstelle, Kontaktdaten siehe oben rechts.

Den Methodenbericht zum Mietspiegel können Sie im Kästchen rechts unter Dokumente herunterladen. 

Online-Mietspiegelrechner

Mit dem Mietspiegelrechner können Sie für Ihre Wohnung die ortsübliche Vergleichsmiete direkt berechnen.

Um ein korrektes Ergebnis zu erhalten, gehen Sie die Fragestellungen gewissenhaft durch. Merkmale, die nicht zutreffend sind, können frei gelassen werden.

Vor Anwendung des Onlinerechners empfehlen wir o. g. Mietspiegel-Broschüre zu lesen.


Mietspiegelrechner

Wohnlagenkarte



Die Vorgaben zu den Wohnlagen im Kontext der Mietspiegelerstellung sind in § 19 der Mietspiegelverordnung geregelt. Danach sollen Wohnlagen nur insoweit ausgewiesen werden, wie sie einen mietpreisbildenden Einfluss haben.

Die Wohnlageneinstufung erfolgte nach einem datenbasierten
Berechnungssystem einheitlich für alle Baublöcke mit Wohnnutzung in Flensburg.

Bitte beachten Sie, dass die hier dargestellten Wohnlagen sich ausschließlich auf den Flensburger Mietspiegel beziehen und darüber hinaus keinerlei Aussagekraft haben.

Die Ermittlung der Wohnlagen wird in einem separaten Wohnlagenverzeichnis/-Bericht dokumentiert.


Hintergründe: Beschluss und Erarbeitung eines qualifizierten Mietspiegels für Flensburg

In der Ratsversammlung vom 14. Dezember 2023 wurde der erste Flensburger Mietspiegel 2024 als qualifizierter Mietspiegel nach § 558 d Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) beschlossen.
Er trat am 1. Januar 2024 in Kraft.

Qualifizierte Mietspiegel sind spätestens alle zwei Jahre fortzuschreiben und alle vier Jahre neu zu erstellen (vgl. § 556d Abs. 2 BGB).
Die aktuelle Fortschreibung tritt am 1. Juli 2025 in Kraft, die Neuaufstellung erfolgt zum 1. Juli 2027.

Der Flensburger Mietspiegel wurde nach wissenschaftlichen Grundsätzen erarbeitet.
Die Erarbeitung erfolgte von einem Arbeitskreis aus Interessenvertretern von Vermietern und Mietern. Sie wurde von der Stadt Flensburg begleitet und anerkannt.