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Grenzpendeln

Vorteil eines Wohnsitzes in unserer deutsch-dänischen Region ist, dass der Arbeitsmarkt nicht an der Grenze haltmacht, sich Jobangebote und -gesuche somit auch grenzüberschreitend ausgleichen können. Beratung rund um das Thema Grenzpendeln liefert das Infocenter im Regionskontor im dänischen Padborg/Pattburg, das auch regelmäßig Außensprechzeiten in Flensburg anbietet.

Der Arbeitsmarkt im deutsch-dänischen Grenzgebiet ist seit jeher durch markante konjunkturelle Unterschiede gekennzeichnet. Läuft der Beschäftigungsmotor in einem Land auf Hochtouren, kann es sein, dass es im anderen Land eher ruhig ist. Und somit gibt es oft Arbeitnehmer*innen, die im Nachbarland Arbeit suchen und finden.

Während die Zahl der Grenzpendler*innen (sowohl von Deutschland nach Dänemark als auch umgekehrt) im Jahr 2015 noch etwa 14.500 betrug, sank die Zahl im Jahr 2019 auf 13.139.

Was genau ist eigentlich ein*e Grenzpendler*in?

Die Bezeichnung Grenzpendler*in wird heute synonym mit dem Ausdruck Grenzgänger*in verwendet. Diese Unterscheidung hatte früher eine steuerrechtliche Bedeutung, die jedoch heute keine Beachtung mehr findet. Nach den geltenden Regeln ist ein*e Grenzpendler*in ein*e Arbeitnehmer*in, der*die mindestens einmal pro Woche aus dem Arbeitsland ins Wohnland zurückkehrt. Hier hat diese Person ihren Lebensmittelpunkt und ist durch besondere europäische Gesetzgebung sozial abgesichert.

Mobilitätsbarrieren trotz Arbeitnehmer*innenfreizügigkeit

Aufgrund der teilweise komplexen rechtlichen Situation von Grenzpendler*innen ist es dringend anzuraten, sich vor Beschäftigungsaufnahme im anderen Land zu den wichtigsten Themen des Arbeitsrechts, Steuer- und Sozialversicherungsrechts beraten zu lassen. Alle diesbezüglichen Fragen beantwortet kostenlos das "Infocenter im Regionskontor Sønderjylland-Schleswig".


Die Mitarbeiter*innen des Infocenters bieten regelmäßig Außensprechzeiten in Flensburg an.