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Sanierung von Stadtteilen

Städtebauförderung

Derzeit werden 6 großflächige Stadtgebiete Flensburgs saniert.  Die umfangreichen Sanierungsmaßnahmen werden ermöglicht durch die Beschaffung von Mitteln der so genannten “Städtebauförderung“ von Bund und Land, die einen Großteil der Kosten trägt.

Ziele laut “Städtebauförderung“

  • Stärkung von Innenstädten und Ortszentren in ihrer städtebaulichen Funktion, auch unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes
  • Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen in von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten betroffenen Gebieten, wie z.B. Wohnungsleerstand oder Brachflächen in Innenstädten, insbesondere von Industrie-, Konversions- und Bahnflächen
  • Städtebauliche Maßnahmen zur Behebung sozialer Missstände

Nähere Informationen zur Städtebauförderung

Finanzierung, Ausgleichszahlung

Die Sanierung der rechtskräftigen Sanierungsgebiete wird finanziert durch

  • Städtebauförderung von Bund und Land
  • Investitionen der Stadt Flensburg
  • privates Engagement.

Ausgleichszahlung

Hat die Gemeinde in einem Quartier eine Sanierungsmaßnahme nach dem Besonderen Städtebaurecht im umfassenden Verfahren durchgeführt und Missstände behoben, haben die Grundstückseigentümer nach § 154 Abs. 1 einen Ausgleichsbetrag an die Gemeinde zu zahlen.

Der Ausgleichsbetrag ist vom Eigentümer an die Gemeinde zu zahlen und soll die Erhöhung des Bodenwertes widerspiegeln, die für das jeweilige Grundstück durch die Sanierung erzielt worden ist.

Infoblatt Ausgleichsbeträge (PDF, 123 kB)

Infoblatt "Steuerliche Abschreibung" (PDF, 31 kB)

Datenschutzinformationen (DOCX, 52 kB)


Durchführung: IHR Sanierungsträger

Als treuhänderischer Sanierungsträger der Stadt Flensburg betreut die Flensburger Gesellschaft für Stadterneuerung mbH (FGS), auch genannt IHR Sanierungsträger  Sanierungsgebiete der "Städtebauförderung" und ihre Programme wie z.B. „Soziale Stadt“.

Das Tätigkeitsfeld der FGS ist die Entwicklung und Umsetzung von Konzepten zur Revitalisierung von Stadtteilen mit

  • Fehlentwicklungen,
  • städtebaulichen Missständen,
  • sozialen Brennpunkten,
  • Funktionsdefiziten,
  • strukturellen Unzulänglichkeiten und
  • Imageproblemen.
IHR Sanierungstäger


Die Sanierungsgebiete

Folgende rechtskräftige Sanierungsgebiete werden vom Sanierungsträger betreut:



Per Klick auf das Bild eines der Sanierungsgebiete gelangen Sie zu den “gläsernen Akten” auf der Homepage des städtischen Sanierungsträgers.