Erziehungsberatung
Beratungsstellen der Stadt Flensburg
Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern
Wir bieten Ratsuchenden aus Flensburg und dem nördlichen Kreisgebiet Schleswig-Flensburg Beratung zu folgendem Themenspektrum:
- Beratung für Kinder und Jugendliche, die mit sich, mit Eltern, Freunden oder in Schule/ Beruf Fragen oder Probleme haben
- Beratung für Eltern bei Erziehungsfragen und Sorgen um ihre Kinder (bis 21 Jahre)
- Beratung in Familenkonflikten, sowohl zwischen Elternpaaren als auch zwischen Kindern/ Jugendlichen und ihren Eltern
- Trennungs- und Scheidungsberatung sowie Sorge- und Umgangsrechtsberatung
Die Beratung ist freiwillig, kostenlos und unterliegt der Schweigepflicht.
Für Beratungen in anderen Sprachen nutzen wir einen Videodolmetschdienst.
Informationsfilm über die Beratungsstelle
Gruppe für Kinder aus Trennungs-/ Scheidungsfamilien
Gruppenangebote für Trennungskinder (PDF, 125 kB)
Begleiteter Umgang
Begleiteter Umgang ist eine Hilfe für Kinder und ihre Eltern nach einer Trennung. Diese Hilfe wird bei einem drohendem oder eintretendem Kontaktverlust des Kindes zu einem Elternteil geboten.
- Nach der Reform des Kindschaftsrechts vom 1.7.1998 haben Kinder und Eltern bei Umgangsproblemen Rechte und Pflichten. Kinder haben das Recht auf einen Umgang mit jedem Elternteil. Jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet undberechtigt.
- Wenn Eltern sich getrennt haben, gelingtes nicht immer, Besuchskontakte für die Kinder zuorganisieren und umzusetzen. Verletzte Gefühle, Enttäuschungen und Trauer verhindern oftdas Zustandekommen von Vereinbarungen und Durchführungen derBesuchskontakte.
- Der Begleitete Umgangkommt zustande entweder auf eigenen Wunsch der Eltern oder in strittigen Fällen auf familiengerichtliche Anordnung unter der Bedingung, dass der Bezirkssozialdienst dieser Hilfe als wirksames Mittel der Jugendhilfe zugestimmt hat.
- Mit beiden Eltern finden Vorbereitungsgespräche statt, in denen jedem Elternteil Verständnis für seine Sichtweise entgegengebracht wird.
- Der Begleitete Umgang findet in den Räumen der Beratungsstelle statt. In dieser neutralen und geschützten Umgebung wird die Begegnung zwischen Kind und besuchsberechtigtem Elternteil durchgeführt, entweder in Begleitung einer/einespädagogischen Mitarbeiterin/ Mitarbeiter oder aber eigenverantwortlich durch die Eltern.
- Parallel zu den Begegnungen werden Gespräche mit den Eltern geführt, in denen Art, Umgang und die Auswirkungen der Umgangsbegleitung behandelt werden. Sowohl die Kontakte zwischen den Eltern und dem Kind als auch die Gespräche mit den Elternzielen insgesamt auf die Befähigung der Eltern zur selbständigen, eigenverantwortlichen, eindeutigen Gestaltung des Umgangs mit dem Kind. Die Eltern können so lernen, wiedergemeinsame Verantwortung für die Entwicklung ihres Kindes zu tragen.
Das Team der Beratungsstelle
- Sabine Gottschalk - Diplom-Sozialpädagogin, Systemische Therapeutin
- Katrin Marten-Steenstrup - Diplom-Psychologin, Systemische Therapeutin, Leitung
- Irmgard Pünder - Diplom-Psychologin, Systemische Therapeutin
- Peter Morio - Diplom-Sozialpädagoge, Systemischer Therapeut
- Kirsten Groth - Diplom-Sozialpädagogin, Systemische Therapeutin
- Sandra Dahlinger - Teamassistentin, Anmeldung
(Die Reihenfolge der Namen entspricht der Reihenfolge auf dem Foto von links nach rechts.)
Allgemeiner Sozialer Dienst
Der Allgemeine Soziale Dienst der Stadt Flensburg ist ein Fachdienst innerhalb des Fachbereiches Jugend. Als Kontakt- und Anlaufstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern bietet er Beratung und Unterstützung
- in Erziehungs- und Familienfragen
- in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung
- bei der Vermittlung und Koordinierung von Beratungs- und Hilfsangeboten
- bei der Einleitung und Begleitung von Erziehungshilfen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz
Er wirkt mit bei
- familiengerichtlichen Verfahren (Sorgerechts- und Umgangsregelungen)
- jugendgerichtlichen Verfahren
ZKE - Zentrum für kooperative Erziehungshilfen
Über das Zentrum für kooperative Erziehungshilfen
Ein an den Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen und ihren Familien ausgerichtetes Gesamtsystem von Bildung und Erziehung erfordert eine systematische und rechtlich verbindliche partnerschaftliche Zusammenarbeit der unterschiedlichen Systeme Jugendhilfe und Schule.
Jugendhilfe und Schule haben nicht nur die gleiche Zielgruppe, ihre Funktionen und Aufgaben weisen in die gleiche Richtung: Chancengleichheit unabhängig von Herkunft, Geschlecht oder Ethnien, gesellschaftliche Integration und – wie es in der Sprache der Jugendhilfe heißt – Förderung junger Menschen in ihrer Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Vor diesem Hintergrund haben Jugendhilfe und Schule unterschiedliche Schwerpunkte gesetzt und unterschiedliche Handlungsaufträge entwickelt. Jugendhilfe und Schule sind, neben der Familie, die für einen gelingenden Lebensweg von Kindern und Jugendlichen entscheidenden Institutionen. Sie tragen die öffentliche Verantwortung für das Aufwachsen der jungen Generation. Sie sind aufgefordert, institutionelle Grenzen zu überwinden und die Potentiale und das Engagement ihrer pädagogischen Fachkräfte für die Wahrnehmung gemeinsamer Aufgaben zu nutzen und eine Kultur der Anerkennung der unterschiedlichen Professionen zu etablieren.
In der Stadt Flensburg hat sich um das Zusammenspiel von Jugendhilfe und Schule besser zu koordinieren ein aufeinander abgestimmtes Angebot unter der Bezeichnung Zentrum für kooperative Erziehungshilfe (ZKE) entwickelt. Der Begriff Kooperation in dem Namen des Zentrums für kooperative Erziehungshilfe steht für die Zusammenarbeit zweier gleichberechtigter Partner: Sonderschullehrkräfte (Förderbereich Soziale und Emotionale Entwicklung) und sozialpädagogische Fachkräfte des Fachbereichs Jugend der Stadt Flensburg.
Damit verfügt Flensburg über einen festgelegten Ort, an denen die unterschiedlichen Perspektiven und Interessen zusammengeführt werden. Das Spektrum reicht hierbei von der Einrichtung regelmäßig tagender, inter-institutionell zusammengesetzter Beratungsteams an Schulen bis zur Erarbeitung passgenauer und möglichst niederschwelliger Einzelfallhilfen. Das ZkE versteht sich als Clearingstelle – eine Anlaufstelle für Fachkräfte zu unterschiedlichen Fragen bis hin zur Etablierung kommunaler Wirksamkeitsdialoge zwischen städtischen Arbeitsbereichen und schulischen Gremien als Instrumente der Qualitätsentwicklung und der Konstitution gemeinsamer Lenkungs- und Steuerungsgruppen.
Beratung
Beratung, Diagnostik, Aus- und Fortbildung, Präventive Unterstützung
Schulsozialarbeit
Ziele | Kontakte an Schulen
Jugendsozialarbeit an Schule
Unterstützungsangebot für Kinder und Jugendliche (6-17 Jahre) im Rahmen des Zentrums für kooperative Erziehungshilfe
Unterricht für Kranke
Seit Mai 2003 leisten Lehrkräfte des ZkE den Unterricht in der Psychiatrischen Tagesklinik für Kinder und Jugendliche, Villa Paletti, in Flensburg.
Temporäre Beschulung
Das ZkE hält ein differenziertes Bildungs- und Unterstützungsangebot für Kinder und Jugendliche vor, die aufgrund ihrer persönlichen Voraussetzungen und ihrer Lebenssituation sowie der von ihnen ausgebildeten Erlebens- und Verhaltensweisen einer vorübergehend besonderen schulischen Förderung bedürfen.
weitere Beratungsstellen in Flensburg
Beratungszentrum Johanniskirchhof
Sozialdienst katholischer Frauen
Rechtsgrundlage
§ 28 i. V. m. §§ 16 bis 18 Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe.
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht von der Stadt Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
Was sollte ich noch wissen?
Informationen Beratungs- und Hilfsangeboten und zu Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen sowie zu den Jugendämtern in Schleswig-Holstein finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein. und des Landesjugendamtes.
- Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen, Jugendämter
- Stark mit Kindern
- Hilfen zur Erziehung bei Kindern und Jugendlichen mit besonderem Erziehungs- und Betreuungsbedarf
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht von der Stadt Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.