Coronatests und Maßnahmen bei positivem Coronatest
Verhalten bei Krankheitszeichen
Krankheitszeichen wie Husten, Schnupfen oder Halsschmerzen können
auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 hinweisen, treten
aber auch bei anderen Atemwegsinfektionen auf.
Vorgehen bei positiven Antigen-Schnelltest oder Antigen-Selbsttest
Eine Meldung beim Gesundheitsamt ist nicht erforderlich. Positive Testergebnisse werden bereits von den Laboren, Arztpraxen und Apotheken an die zuständigen Gesundheitsämter gemeldet.
Wenn Sie bei einem Antigen-Schnelltest oder Antigen-Selbsttest auf
SARS-CoV-2 ein positives Ergebnis erhalten, sollten Sie Ihre Kontakte
insbesondere zu Risikogruppen einschränken. Um das positive Ergebnis
des Antigen-Tests durch einen PCR-Test bestätigen zu lassen, wenden
Sie sich am besten an Ihre Hausarztpraxis.
Ein genereller Anspruch auf einen kostenlosen PCR-Test nach einem
positiven Schnelltest oder Selbsttest besteht seit dem 1. März 2023 nicht
mehr. Wenn Symptome vorliegen, die auf eine Erkrankung an COVID-19
hinweisen, können Ärztinnen und Ärzte jedoch im Rahmen der
Krankenbehandlung einen PCR-Test veranlassen. Auch bei Personen
ohne Krankheitszeichen kann die Ärztin oder der Arzt entscheiden, dass
ein PCR-Test zur Bestätigung eines vorangegangenen positiven
Antigentests sinnvoll ist.