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Datenschutz

Fragen zum Datenschutz beantwortet Ihnen gern unsere behördliche Datenschutzbeauftragte. Die Kontaktdaten finden Sie in der rechten Spalte.

Informationen zum Datenschutz

Allgemeines

Zweck des Datenschutzes ist es, das Recht der informationellen Selbstbestimmung des Einzelnen zu wahren. Es geht dabei um die persönlichen und sachlichen Einzeldaten von natürlichen Personen.

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein (LDSG SH) bilden in Zusammenwirkung mit den speziellen Datenschutzvorschriften der jeweiligen Fachgesetze (z. B. Sozialgesetzbuch, Bundesmeldegesetz und andere) die Grundlage für den Schutz personenbezogener Daten in allen öffentlichen Stellen des Landes und der Kreise aber auch der Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein.

Behördliche Datenschutzbeauftragte

Die behördliche Datenschutzbeauftragte der Stadt Flensburg überwacht die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften bei der Stadtverwaltung. Betroffene können sich in allen Angelegenheiten des Datenschutzes direkt an die städtische Datenschutzbeauftragte wenden.

Datenschutz bei anderen öffentlichen und privaten Stellen

Für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen bei anderen öffentlichen und privaten Stellen (z. B: Dienststellen anderer Gemeinden, der Kreise, der Länder, des Bundes oder privatwirtschaftlicher Unternehmen) ist der städtische Datenschutzbeauftragte nicht zuständig.

In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an den zuständigen Datenschutzbeauftragten der jeweiligen Behörde bzw. des privatwirtschaftlichen Unternehmens. Übergeordnete Zuständigkeiten liegen bei den Landesdatenschutzbeauftragten und beim Bundesdatenschutzbeauftragten.