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Pflegekinder aufnehmen

  • Sie möchten wissen, warum Glück sich vermehrt, wenn man es teilt?
  • Sie möchten Kindern aus belasteten Familien ein Zuhause schenken?
  • Sie möchten sich erkundigen, was es bedeutet Pflegeeltern zu sein und wie wir Sie unterstützen können?

Wir freuen uns über Ihr Interesse und auf Ihre Kontaktaufnahme!

Pflegeeltern sein - Was bedeutet das eigentlich?

Wenn Sie sich entscheiden, ein Pflegekind aufzunehmen, sollten Sie sich Ihrer Entscheidung ganz sicher sein.

Sie sollten belastbar und bereit sein, auf lange Zeit viel zu geben und dabei zu akzeptieren, dass das Kind Eltern hat, die selbst bei Abwesenheit in seinem Leben ihre Bedeutung haben.

Sind Sie sich darüber im Klaren, kann die Entscheidung für ein Pflegekind eine vielseitige, interessante und schöne Aufgabe sein.

Wie lange sind Sie Pflegeeltern?

Die Aufnahme eines Kindes kann befristet oder auf Dauer sein:

  • Wenn es die Situation erlaubt, bemühen wir uns, das Kind in den elterlichen Haushalt zurückzuführen.
  • Besteht keine Chance mehr, dass das Kind wieder nach Hause zurückkehrt, bemühen wir uns um Klärung der Perspektive für das Kind, möglichst durch Einigung aller Beteiligten oder durch einen Beschluss des Familiengerichtes.

Voraussetzungen

Wer kann Pflegekinder aufnehmen?

  • Familien
  • kinderlose Paare
  • Alleinerziehende
  • Alter: Eine Altersgrenze ist nicht festgelegt. Ein natürliches Verhältnis zwischen dem Alter des Kindes und dem Alter der Pflegeeltern ist wünschenswert.

Was müssen Sie mitbringen?

  • Geordnete, gesicherte Verhältnisse
  • Unterkunft: Wohnung oder Haus müssen groß genug sein.
  • Bereitschaft zur Zusammenarbeit
  • Verständnis und Einfühlungsvermögen für die besonderen Bedürfnisse des Kindes und auch für die besondere Situation der Herkunftsfamilie.
  • Sie können sich umfassend um die Versorgung und Erziehung des Kindes kümmern.

Wichtig ist:

  • Sie haben das Einverständnis aller Familienmitglieder für die Aufnahme eines Pflegekindes.

Was wir Ihnen bieten

  • Wir bieten einen Pflegeeltern-Vorbereitungskurs an.
  • Wir beraten Eltern, Pflegeeltern und Pflegekinder in allen Fragen, die das Pflegeverhältnis betreffen.
  • Wir vermitteln Kinder in geeignete Pflegefamilien.
  • Wir unterstützen Kontakte zwischen Pflegefamilie, Kind und Herkunftsfamilie.
  • Wir kümmern uns um alle Belange bevor, während und nachdem ein Kind in Pflege gegeben wurde.
  • Wir bieten Fortbildung für Pflegeeltern.
  • Wir zahlen Pflegegeld, das nach Alter des Pflegekindes und Erziehungsaufwand gestaffelt ist.
  • Wir treffen uns einmal im Monat zum Pflegeelternabend

Sonderfall: Bereitschaftspflegefamilie

Die Bereitschaftspflege nimmt Kinder in Krisensituationen für einen Zeitraum auf, der von wenigen Tagen bis zu drei Monaten dauern kann. Diese Zeit ist erforderlich zur Einschätzung des Kindes in seiner Entwicklung und seinen Bedürfnissen, um die weitere Perspektive zu klären.

Eine intensive Zusammenarbeit mit den Eltern, dem Pflegekinderdienst und dem Sozialen Dienst ist erforderlich.

Welche Voraussetzungen muss eine Bereitschaftspflegefamilie erfüllen?

  • Erfahrung im Umgang mit Kindern
  • tolerant, flexibel, offen und belastbar
  • in gesicherter wirtschaftlicher und gesundheitlicher Situation leben
  • entsprechende Räumlichkeiten haben
  • mobil sein, um Arzt- und Therapeuten-Besuche, Kindergarten- und Schulbesuche durchführen zu können
  • Bereitschaft für die Zusammenarbeit mit
    • der Herkunftsfamilie des Kindes
    • dem Sozialpädagogischen Dienst
    • dem Pflegekinderdienst und anderen Institutionen
  • Die eigenen Kinder sollten älter als 10 Jahre sein
  • Die Hauptbezugsperson sollte eine pädagogische Ausbildung haben.

Wenn Sie sich diese Aufgabe vorstellen können, bewerben Sie sich bitte schriftlich bei uns.


Einblick in den Alltag einer Flensburger Pflegefamilie

Lesen Sie im  folgenden Artikel des Flensburg Journals, warum Glück sich vermehrt, wenn man es teilt:

Artikel «Kindern ein Zuhause schenken« (Flensburg Journal)
© Flensburg Journal 
(Klick aufs Bild)

Pflegeeltern gesucht

Der Pflegekinderdienst der Stadt Flensburg sucht Menschen, die für Kinder zur Verfügung stehen, wenn deren Eltern die Betreuung vorübergehend oder auch länger nicht wahrnehmen können. Insbesondere möchten wir Paare mit und ohne Kinder im Alter zwischen 30 und 45 Jahren ansprechen. Erfahrungen im Umgang mit eigenen und fremden Kindern sind erwünscht. Die räumlichen Verhältnisse sollten großzügig, ein eigenes Zimmer für das Pflegekind vorhanden sein.

Pflegeeltern müssen sich darüber im Klaren sein, dass Kinder aus belasteten Familien sehr viel Hilfe benötigen. Sie sollten offen für die Zusammenarbeit mit den Angehörigen des Kindes und weiteren unterstützenden Diensten sein. 

Interessierte bewerben sich bitte telefonisch, per Email oder auf dem Postweg beim Pflegekinderdienst.

Es gibt Familien, die mit vielen Problemen belastet sind. Arbeitslosigkeit, Trennung und Krankheit können Krisen verursachen, in denen Kinder nicht mehr zu ihrem Recht kommen. Ist eine Familie in Not geraten, hat das Jugendamt die Aufgabe zu helfen. Eine mögliche Hilfe kann die Unterbringung in einer Pflegefamilie sein.

Sonderfall: Bereitschaftspflegefamilie

Die Bereitschaftspflege nimmt Kinder in Krisensituationen für einen Zeitraum auf, der von wenigen Tagen bis zu drei Monaten dauern kann. Diese Zeit ist erforderlich zur Einschätzung des Kindes in seiner Entwicklung und seinen Bedürfnissen, um die weitere Perspektive zu klären.

Eine intensive Zusammenarbeit mit den Eltern, dem Pflegekinderdienst und dem Sozialen Dienst ist erforderlich.

Welche Voraussetzungen muss eine Bereitschaftspflegefamilie erfüllen?

  • Erfahrung im Umgang mit Kindern
  • tolerant, flexibel, offen und belastbar
  • in gesicherter wirtschaftlicher und gesundheitlicher Situation leben
  • entsprechende Räumlichkeiten haben
  • mobil sein, um Arzt- und Therapeuten-Besuche, Kindergarten- und Schulbesuche durchführen zu können
  • Bereitschaft für die Zusammenarbeit mit
    • der Herkunftsfamilie des Kindes
    • dem Sozialpädagogischen Dienst
    • dem Pflegekinderdienst und anderen Institutionen
  • Die eigenen Kinder sollten älter als 10 Jahre sein
  • Die Hauptbezugsperson sollte eine pädagogische Ausbildung haben.

Wenn Sie sich diese Aufgabe vorstellen können, bewerben Sie sich bitte schriftlich bei uns.