Wer ist zuständig? Welche Ansprechpartner gibt es?
Die Zuständigkeit der jeweiligen Behörde richtet sich danach, welche (Sozial-)Leistungen das jeweils berechtigte Kind bezieht.
Wenn Sie für das Kind Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld erhalten, wenden Sie sich bitte an das:
Jobcenter Flensburg
Team Bildung und Teilhabe
Waldstraße 2
24939 Flensburg
Ansprechpartner:
Zimmer 1073, 1074, 1075
Telefon 0461/819 182
819 184
819 804
Faxnummer: 0461 / 819-401
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag und Freitag: 07.30 Uhr bis 12.30 Uhr Donnerstag: 07.30 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr Mittwoch geschlossen
Wenn Sie für das Kind Wohngeld und Kindergeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder Asylbewerberleistungen erhalten, wenden Sie sich bitte an die:
Stadt Flensburg
Leistungen für Bildung und Teilhabe
Rathausplatz 1
24937 Flensburg
Ansprechpartner (die Zuständigkeit richtet sich nach dem ersten Buchstaben des Nachnamens des Kindes):
A-C, M, Pet:
Herr Gröndahl 85-1012 (Raum 707)
D-G,N:
Frau Kring 85-1092 (Raum 706)
I-J, P-Q(ohne Pet), R:
Frau Gellusch 85-1066 (Raum 706)
S-Z:
Frau Andresen 85-2760 (Raum 707)
H, K-L, O:
Frau Hagen 85-1819 (Raum 705)
Faxnummer: 0461 / 85-2645
Öffnungszeiten:
Montag und Freitag: 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Dienstag und Mittwoch geschlossen
Wenn Sie für das Kind keine der oben genannten (Sozial-)Leistungen erhalten, kann unter Umständen ein Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe bestehen, wenn das Einkommen der Eltern sehr gering ist.
Sofern Sie einen Anspruch prüfen lassen möchten, setzen Sie sich bitte mit dem Jobcenter Flensburg, Zugangsberatung,
Waldstraße 2 (Tel. 0461-819-700) in Verbindung.