An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit der jeweiligen Behörde richtet sich danach, welche (Sozial-)Leistungen das jeweils berechtigte Kind bezieht.
Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld | Wohngeld & Kindergeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder Asylbewerberleistungen |
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Jobcenter Flensburg Ansprechpartner:
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Stadt Flensburg
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