Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Stadt Flensburg ist bemüht, ihre Website im Einklang mit § 11 Absatz 1 Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) sowie den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß § 13 Absatz 3 LBGG barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.flensburg.de
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist teilweise mit § 13 Absatz 3 LBGG vereinbar vereinbar.
Nicht barrierefreie Bereiche
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:
- Sprünge in der Überschriftenhierarchie
- Leere Absätze
- Unzureichende Beschriftungen von Links
- Mängel in Modulen von Drittanbietern
- PDF-Dokumente
- Videos (z.B. YouTube)
- Kartendienste (z.B. OpenStreetMap)
Über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehende barrierefreie Inhalte
Da wir bemüht sind, ein höheres Maß an digitaler Barrierefreiheit als gesetzlich gefordert zu bieten, haben wir bereits folgende Inhalte realisiert:
- Implementierung des Tools Eye-Able für individuelle Anpassungsoptionen
- Implementierung des Tools SUMM A.I. für Leichte Sprache für alle Inhalte von flensburg.de
- in Vorbereitung: Implementierung eines Gebärdesprachen-Avatars für eine Auswahl der Inhalte von flensburg.de
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 13.01.2026 erstellt.
Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Selbstbewertung.
Feedback und Kontaktangaben
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen?
Nutzen Sie unser Hinweisformular für Barrieren und Fehler.
Beschwerdeverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Beschwerdestelle des Landes Schleswig-Holstein gemäß Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) wenden. Die Beschwerdestelle hat die Aufgabe, Konflikte zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein zu lösen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Beschwerdestelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Beschwerdeverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Auf der Internetseite der Beschwerdestelle finden Sie alle Informationen zum Beschwerdeverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Beschwerdeverfahren abläuft.
Sie erreichen die Beschwerdestelle unter folgender Adresse:
Beschwerdestelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei der oder dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen.
Büroanschrift:
Karolinenweg 1
24105 Kiel
Postanschrift:
Postfach 7121
24171 Kiel
Telefon: +49 431 988 1612
E-Mail: bbit@landtag.ltsh.de