Betroffenenbeirat: Istanbul Konvention 2026-2028
Ehrenamt zur Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt
Die Stadt Flensburg gründet einen Betroffenenbeirat. Dieser soll sich dafür einsetzen, dass Menschen, die Gewalt erlebt haben, ihre Erfahrungen und Perspektiven in die Arbeit der Stadt einbringen können. Der Beirat ist ein wichtiger Schritt, um Betroffene in Flensburg aktiv an Entscheidungen zum Gewaltschutz zu beteiligen.
Haben Sie selbst Erfahrungen mit geschlechtsspezifischer oder häuslicher Gewalt gemacht? Möchten Sie etwas ändern?
Sie sind herzlich eingeladen, sich als Mitglied des neuen Betroffenenbeirats zu bewerben.
Werden Sie Mitglied des Flensburger Betroffenenbeirats!
Achtung!
Die Arbeit im Betroffenenbeirat kann herausfordernd sein. Manche Themen oder Gespräche können belastend oder triggernd wirken. Im Beirat geht es nicht darum, eigene Erlebnisse aufzuarbeiten - die Gewalterfahrung sollte bereits verarbeitet sein. Wichtig ist, dass Sie gut für sich sorgen können und wissen, wo Sie Unterstützung bekommen, wenn diese benötigt wird.
Weg zur Bewerbung
Bewerben können Sie sich unter diesem Link.
Informationen zum Projekt
Was ist der Betroffenenbeirat?
Der Betroffenenbeirat besteht aus bis zu zwölf Menschen, die Gewalt erlebt haben, und ihre Erfahrungen in die Arbeit der Stadt Flensburg einbringen. Er begleitet die Umsetzung der Istanbul-Konvention – das ist ein Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Das Ziel: Betroffene sollen eine eigene Stimme haben und ihre Sicht in Politik, Verwaltung und Fachpraxis einbringen können.
Was bedeutet geschlechtsspezifische Gewalt?
Gewalt gilt als geschlechtsspezifisch, wenn sie sich z.B. gegen eine Frau richtet, weil sie eine Frau ist, oder wenn Frauen davon besonders häufig betroffen sind. Dazu zählen körperliche, sexualisierte, psychische und wirtschaftliche Gewaltformen. Frauen und LBTIQ*- Personen sind von geschlechtsspezifischer Gewalt überdurchschnittlich häufig betroffen.
Zu geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt zählen:
- Körperliche Gewalt
- Psychische oder emotionale Gewalt
- Sexuelle Belästigung
- Sexualisierte Gewalt
- Digitale Gewalt
- Zwangsverheiratung / Zwangsprostitution
- Weibliche Genitalverstümmelung (FGM/C)
- Queerfeindliche Gewalt
- Miterleben von Gewalt zwischen Elternteilen
Was macht der Flensburger Betroffenenbeirat?
- Mitreden und mitgestalten: Sie können Ihre Sicht einbringen und mitentscheiden, welche Themen in Flensburg wichtig sind, um Gewalt besser zu verhindern und Betroffene zu unterstützen.
- Beraten und Bewerten: Der Beirat berät die Stadtverwaltung und politische Gremien, kommentiert den Stand der Maßnahmen und gibt Rückmeldungen dazu, was gut läuft und wo es Verbesserungsbedarf gibt.
- Eigene Ideen einbringen: Der Beirat kann eigene Projekte, Kampagnen oder Stellungnahmen entwickeln – immer mit dem Ziel, das Thema Gewalt sichtbar zu machen.
- Vernetzen und austauschen: Sie können an Fachtagen teilnehmen, sich mit Fachstellen austauschen und sich mit anderen Betroffenen vernetzen.
Ihre Erfahrung und Perspektive sind dabei das Wichtigste. Sie brauchen kein Fachwissen, sondern die Bereitschaft, Ihre Stimme einzubringen und sich gemeinsam mit anderen starkzumachen.
Was bedeutet das Ehrenamt?
Ein Ehrenamt im Flensburger Betroffenenbeirat ist freiwillig und unabhängig. Mit Ihrer Erfahrung setzen Sie sich für andere Betroffene ein und gestalten mit, wie Flensburg die Istanbul-Konvention umsetzt. Sie bringen Ihre Ideen ein, arbeiten mit Fachstellen und Verwaltung zusammen und machen sichtbar, was Betroffene brauchen.
Der zeitliche Aufwand liegt bei etwa ein bis sechs Stunden pro Monat, meist in Form von rund sechs gemeinsamen Treffen pro Jahr. Für die Teilnahme an den Sitzungen erhalten Sie ein Sitzungsgeld. Alle Mitglieder schließen eine Ehrenamtsvereinbarung mit der Stadt Flensburg ab. Diese wird für zunächst zwei Jahre geschlossen. Eine Verlängerung ist anschließend möglich, wenn Sie weiterhin mitarbeiten möchten.
Sie sind an keine Weisungen gebunden und entscheiden selbst, wie stark Sie sich einbringen möchten.
Wir bemühen uns, Supervision anzubieten, um die Arbeit gut zu begleiten. Trotz des ernsten Themas soll das gemeinsame Engagement auch Freude machen, stärken und verbinden.
Informationen zur Bewerbung
Wer kann mitmachen?
Mitmachen können Sie, wenn Sie
- in Flensburg wohnen,
- mindestens 18 Jahre alt sind,
- eigene Gewalterfahrungen gemacht haben,
- aktuell nicht in einer akuten Belastungssituation sind,
- motiviert sind, Ihre Perspektive einzubringen und gesellschaftlich etwas zu verändern,
- Deutsch so gut verstehen, dass Texte und Diskussionen zu politischen oder fachlichen Themen nachvollzogen werden können.
Die Stadt Flensburg legt großen Wert auf Vielfalt und Chancengleichheit. Wir freuen uns über Bewerbungen von Menschen mit ganz unterschiedlichen Lebenswegen und Perspektiven - unabhängig von Herkunft, Religion, Geschlecht, Identität, Behinderung, Familienform oder finanzieller Situation.
Kann ich mich anonym bewerben?
Ja, Sie können sich auch anonym bewerben und dabei einen Alias-Namen (also einen anderen Namen) verwenden. Damit wir Ihre Bewerbung berücksichtigen können, brauchen wir aber eine Kontaktmöglichkeit, nämlich eine E-Mail-Adresse und Ihre Telefonnummer – sowie die Angaben im Bewerbungsbogen. Diese Informationen helfen uns, den Beirat so zusammenzustellen, dass verschiedene Erfahrungen und Perspektiven vertreten sind. Wenn Sie unsicher sind, welche Angaben Sie machen möchten, sprechen Sie uns gerne vertraulich an.
Kann ich auch anonym mitmachen?
Das Kennenlernen mit dem Auswahlgremium findet persönlich statt. Ihr echter Name ist nur dort bekannt und wird vertraulich behandelt. Sollten Sie in den Beirat berufen werden, benötigen wir den Namen, der in Ihrem Personalausweis steht sowie Ihre Adresse und Ihre Kontoverbindung, um die Ehrenamtsvereinbarung abzuschließen und die Aufwandsentschädigung auszuzahlen. Eine vollständige Anonymität ist daher nicht möglich. Im Beirat können Sie aber auf Wunsch ohne öffentliche Namensnennung mitarbeiten. Sie entscheiden selbst, ob und wann Sie Ihren Namen veröffentlichen möchten. Berichte und Stellungnahmen des Beirats werden ohne einzelne Namen veröffentlicht. Bei öffentlichen Terminen achten wir darauf, dass keine Fotos von anonym mitarbeitenden Personen gemacht oder veröffentlicht werden.
Was passiert nach der Bewerbung?
Nach dem Eingang Ihrer Bewerbung bekommen Sie eine Bestätigung. Sie bekommen per E-Mail einen Fragebogen, mit dem weitere Bewerbungskriterien (z.B. Ihre Motivation zur Teilnahme und Ihre Gewalterfahrungen) erfasst werden. Ein Auswahlgremium im Gleichstellungsbüro prüft alle Bewerbungen sorgfältig. Anschließend laden wir einige Personen zu einem persönlichen Kennenlerngespräch ein. Diese Gespräche finden voraussichtlich im Juni 2026 in Flensburg statt (Änderungen sind möglich).
Mit der Bewerbung entsteht noch kein Anspruch auf Aufnahme in den Betroffenenbeirat.
Kann ich vorab weitere Fragen klären?
Es ist möglich, vorab persönlich, im Rahmen einer digitalen Sprechstunde oder telefonisch Ihre Fragen zu klären. Bitte melden Sie sich hierfür unter gleichstellungsbuero@flensburg.de oder unter der Telefonnummer 0461/85-2806.
Was passiert mit meinen Daten?
Wenn Sie sich bewerben, werden nur die Daten verarbeitet, die für das Auswahlverfahren notwendig sind. Dazu gehören zum Beispiel Ihre Kontaktdaten und die Angaben, die Sie im Bewerbungsbogen machen – etwa zu Ihrer Motivation.
Weil sich der Betroffenenbeirat an Menschen richtet, die selbst Gewalterfahrungen gemacht haben, fragen wir auch nach Informationen, die als besonders schützenswert gelten (nach Artikel 9 Absatz 1 der Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO). Alle Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Ihre Einwilligung (Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe a DSGVO), die Sie mit dem Bewerbungsbogen geben. Sie können diese Einwilligung jederzeit widerrufen – der Widerruf wirkt für die Zukunft, die bisherige Verarbeitung bleibt davon unberührt.
Wenn Sie nicht in den Betroffenenbeirat berufen werden, werden Ihre Daten nach Abschluss des Auswahlverfahrens gelöscht. Die vollständigen Datenschutzinformationen der Stadt Flensburg finden Sie ganz am Ende dieser Seite unter Datenschutzbestimmungen. Sie bekommen die Datenschutzerklärung, die speziell für den Beirat gilt, gesondert mit dem Fragebogen nach der Interessensbekundung zugeschickt.