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Veterinärdienste

Amtstierärztlicher Dienst für Mensch und Tier

Unsere Aufgaben

1) Schutz des Menschen vor Gesundheitsgefährdungen sowie vor Irreführung und Täuschung durch Lebensmittel und Erzeugnisse tierischer Herkunft

2) Erhaltung und Verbesserung der Güte von Lebensmitteln tierischer Herkunft

3) Schutz des Lebens und Wohlbefindens der Tiere sowie Verhütung von Leiden

4) Erhaltung und Entwicklung eines leistungsfähigen und frei handelbaren Tierbestandes

5) Verhütung und Bekämpfung von Tierkrankheiten, die eine Gefahr für die Tierbestände darstellen oder auf Menschen übertragen werden können (z. B. Schweinepest, Maul- und Klauenseuche, Tollwut)

6) Schutz der Umwelt vor schädlichen Einflüssen, die von Tieren sowie tierischen Erzeugnissen und Abfällen ausgehen können

Lebensmittelüberwachung

Zu den Aufgaben unserer 3 Lebensmittelkontrolleure in Flensburg gehören regelmäßige Betriebskontrollen und Probennahmen. Hierzu werden Restaurants, Bäckereien, Imbissbuden usw. unangekündigt aufgesucht und dahingehend überprüft, ob die lebensmittelrechtlichen Vorschriften eingehalten werden. Die Lebensmittelkontrolleure sind natürlich auch in beratender Funktion für den Betreiber da. Wann immer Fragen bezüglich der hygienischen Voraussetzungen zur Eröffnung oder Erweiterung eines Betriebes auftauchen, stehen sie mit Rat und Tat zur Seite.

Wenn Schnellwarnungen vom Ministerium eingehen und über Rückrufaktionen informieren, müssen die Kontrolleure sofort reagieren und überprüfen, ob die beanstandete Ware aus dem Verkauf genommen wurde. Eine gute Ausbildung der Lebensmittelkontrolleure ist wichtig, daher ist ein Meisterbrief oder ein ähnlicher Abschluss eine Einstellungsvoraussetzung.

Im Rahmen der Überwachung werden in allen Betrieben Proben von Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln, Tabakerzeugnissen und Bedarfsgegenständen entnommen und zur weiteren Untersuchung an das Landeslabor Schleswig-Holstein weitergeleitet. Dabei werden Schwerpunkte gebildet wie z. B. die intensivere Untersuchung von Eisproben im Sommer oder von Punschgetränken zu Weihnachten.

Sie haben Gesundheitsbeschwerden nach dem Genuss von Lebensmitteln?

Sie als Bürger haben die Möglichkeit, sich mit Verbraucherbeschwerden oder Fragen direkt an uns zu wenden, z. B. über

  • verdorbene Lebensmittel
  • unsaubere Betriebe
  • mangelhafte oder fehlende Kennzeichnung von Waren
  • schlechte Qualität von Lebensmitteln
  • Ungezieferbefall in Lebensmittelbetrieben

Wenn Sie nach dem Genuss von Lebensmitteln Gesundheitsbeschwerden haben, sollten Sie uns das mitteilen.

Merkblätter für Unternehmen beim Umgang mit Lebensmitteln

Tierseuchenbekämpfung

Zuständig für die Stadt Flensburg:

Kreis Schleswig-Flensburg
Fachdienst Veterinärmedizin und Verbraucherschutz

Bellmannstraße 26
24837 Schleswig
Telefon:
04621-961511

Veterinärdienste

Rathausplatz 1
24937 Flensburg
E-Mail:
veterinaer@flensburg.de
Telefon:
0461 85-2912

Die entsprechenden Informationen hierzu finden Sie im Internet auf den Seiten:
• Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) unter www.bmel.de
• Bundesinstitut für Risikobewertung unter www.bfr.bund.de
• Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit unter www.fli.bund.de
• Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein ( MELUR )

 

Die Aufgabe der Tierseuchenbekämpfung übernimmt für die Stadt Flensburg der Kreis Schleswig-Flensburg.

Bei Fragen, was zu beachten ist zur Zeit aktuell auch wegen der Vogelgrippe oder der afrikanischen Schweinepest wenden Sie sich bitte auch an den Kreis Schleswig-Flensburg. Die Kontaktdaten finden Sie in der rechten Spalte.


Reisen mit Tieren

Nähere Informationen darüber, was bei Reisen mit Tieren zu beachten ist, erhalten Sie im Internet auf der Seite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) unter www.bmel.de.

Wenn Sie eine Veterinärbescheinigung benötigen wenden Sie sich bitte an die Veterinärdienste der Stadt Flensburg.

Tierschutz

Der Amtstierarzt überwacht die Einhaltung der tierschutzrechtlichen Bestimmungen durch folgende Maßnahmen:

  • Schutz des Lebens und Wohlbefindens der Tiere durch regelmäßige Überwachung von Nutztierhaltungen und gewerblichen Tierhaltungen
  • Überprüfung von privaten Tierhaltungen nach Bürgerbeschwerden
  • Kontrollen bei Tiertransporten
  • Beratung über artgerechte Tierhaltungen

Falls Sie den Verdacht haben, dass ein Tier entgegen den oben genannten Prinzipien gehalten wird, informieren Sie uns bitte darüber.

Mitwirkungspflichten der Unternehmen

§ 44a Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)

Mit der Verordnung zu Mitteilungs- und Übermittlungspflichten zu gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen vom 28.12.2011 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil I Nr. 3, vom 10. Januar 2012) hat das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) die Mitteilungspflicht nach § 44a Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) hinsichtlich der Stoffgruppen der Dibenzodioxine und -furane, sowie der polychlorierten Biphenyle konkretisiert sowie Umfang und Ablauf der Meldung geregelt.
Die Verordnung ist am 01. Mai 2012 in Kraft getreten.

Die Meldung der Unternehmer erfolgt an unsere Abteilung als zuständige Behörde für die Stadt Flensburg. Wir leiten die Meldung in anonymisierter Form an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) weiter. Die Meldung muss in elektronischer Form in einem vorgegebenen Format erfolgen.
Das vorgegebene Format (Muster einer Erfassungstabelle für Lebensmittel-Unternehmen) ist auf der Internetseite des BVL abrufbar.
Der Vordruck ist auszufüllen und an die im Bereich Anschrift & Kontakt genannte E-Mailadresse zu übermitteln.