Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.

Mehr Informationen zum Datenschutz

Heilpraktikerzulassung

Wenn Sie Heilkunde ausüben wollen, ohne Arzt oder Ärztin zu sein, benötigen Sie hierfür eine Heilpraktikererlaubnis.

Heilkunde wird dann ausgeübt, wenn Sie berufs- oder gewerbsmäßig Krankheiten und Körperschäden bei Menschen feststellen, heilen oder lindern (§ 1 Abs. 2 Heilpraktikergesetz).

Dies setzt einen schriftlichen Antrag bei den Gesundheitsdiensten voraus.
Bitte wenden Sie sich hierfür zunächst an die Verwaltung der Gesundheitsdienste unter der Telefonnummer 0461-85 2616.