Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.

Mehr Informationen zum Datenschutz

Rechtliche Betreuung

Warum eine rechtliche Betreuung?

Erwachsene jeden Alters können durch einen Unfall, durch Krankheit oder Behinderung in die Lage geraten, ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln zu können. Nicht automatisch können sich Ehegatten untereinander gesetzlich vertreten oder Eltern für ihre erwachsenen Kinder oder diese für ihre Eltern einspringen. Dies ist nur möglich, wenn zuvor entsprechende Vollmachten erteilt wurden oder noch erteilt werden können. Ist dies aber nicht der Fall und reichen andere Hilfen nicht aus, so kommt die Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung in Betracht.

Wer kann eine rechtliche Betreuung anregen?

Den Antrag auf Bestellung eines gesetzlichen Betreuers kann der Betroffene selbst, oder jede andere Person aus dem sozialen Umfeld (Angehörige, Ärzte, Nachbarn usw.) stellen.


An wen muss ich mich wenden?

Die Betreuung ist an dem für den Wohnort zuständigen Amtsgericht anzuregen:

Betreuungsgericht

Amtsgericht Flensburg
Südergraben 22 , 24937 Flensburg
Telefon: 0461 - 89 0

Die Betreuungsbehörde informiert Sie gerne.

Herr Zerwas, Raum 702
Verwaltung
Tel. 0461 - 85 24 02

Frau Thiesen, Raum 714
Teamleitung
Tel. 0461 - 85 2943

Frau Siems, Raum 711
H,
Tel. 0461 - 85 24 05

Frau Brandt, Raum 710
C,M, T, X, Y, Z
Tel. 0461 - 85 27 46

Frau Kühn, Raum 711
D, G, W
Tel. 0461 - 85 29 38

Frau Guntermann, Raum 712
F,S
Tel. 0461 - 85 19 74

Herr Maurin, Raum 709
B,L
Tel. 0461 - 85 45 77

Frau Baltuttis, Raum 708
I,K,P,Q,V
Tel. 0461 - 85 27 35

Frau Oelerich, Raum 713
A,J,O,R,U
Tel. 0461- 85 45 78

Frau Bost, Raum 712
E,N
Tel. 0461- 85 16 91

Wer entscheidet über die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung?

Die Entscheidung, ob eine Betreuung eingerichtet wird oder nicht, trifft das zuständige Betreuungsgericht.

Wer wird zum Betreuer bestellt?

Grundsätzlich sind die Wünsche der betroffenen Person bei der Auswahl des Betreuers zu berücksichtigen. In der Regel wird eine ehrenamtliche Betreuungsperson aus dem sozialen Umfeld zum Betreuer bestellt, wenn dies dem Wunsch des Betroffenen entspricht und die Person geeignet ist, die Aufgabe zu übernehmen. Je nach Regelungsbedarf kommen aber Vereinsbetreuer oder selbständige Berufsbetreuer in Frage.

Das könnte Sie auch interessieren:

Vorsorge: Wahrung der Selbstbestimmung