Beteiligungscontrolling
Das Beteiligungsportfolio der Stadt Flensburg umfasst 26 Beteiligungen (davon 15 direkte Beteiligungen > 25%). Hinzu kommen 4 Beteiligungen an Zweckverbänden. Die Beteiligungsstrukturen sind sehr heterogen (Branchen, Rechtsformen und Unternehmensgrößen). Das Gesamtumsatzvolumen (> 1 Mrd. EUR) und die Gesamtstellenanzahl (rd. 1.900 VZÄ) sind deutlich größer als im Haushalt. Diese komplexen Strukturen verlangen ein professionelles Beteiligungsmanagement bei der Stadt.
Das Beteiligungscontrolling wurde im Jahr 2000 bei der Stadt eingerichtet. Die wesentlichen Aufgabenbereiche liegen in der Beteiligungssteuerung, der Beteiligungsverwaltung, der Mandatsbetreuung sowie der Durchführung/Begleitung von Projekten im Konzern Stadt. Heute arbeiten im Beteiligungscontrolling drei Betriebswirte/innen.
Beteiligungen
Gesellschafteranteil 100,0 %
Töchter des Technischen Betriebszentrum AöR
Gesellschafteranteil 100,0 % | Tochter des TBZ
Gesellschafteranteil 100,0 % | Tochter des TBZ
Gesellschafteranteil 100,0 %
Gesellschafteranteil 100,0 %
Gesellschafteranteil 100,0 %
Gesellschafteranteil 100,0 %
Gesellschafteranteil 100,0 %
Töchter der Stadtwerke Flensburg GmbH
Gesellschafteranteil 100,0 % | Tochter der Stadtwerke GmbH
Gesellschafteranteil 100,0 % | Tochter der Stadtwerke GmbH
Gesellschafteranteil 100,0 % | Tochter der Stadtwerke GmbH
Gesellschafteranteil 100,0 % | Tochter der Stadtwerke GmbH
Gesellschafteranteil 100,0 %
Gesellschafteranteil 100,0 %
Gesellschafteranteil 92,6 %
Gesellschafteranteil 50 %
Gesellschafteranteil 48,0 %
Gesellschafteranteil 39,6 %
Gesellschafteranteil 15,0 %
Beteiligungsberichte
Beteiligungsbericht der Stadt Flensburg
Der Beteiligungsbericht hat das Ziel, einen generellen Überblick über die städtischen Unternehmen zu geben. In Form eines Nachschlagewerkes wird jährlich über die Leistungskraft und die wirtschaftliche Situation der kommunalen Unternehmen berichtet. Bis zum Jahr 2014 erfüllte der Beteiligungsbericht als gesonderter Band des Haushaltes auch die Anforderungen des § 1 Abs. 3 Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik – diese werden ab 2015 im Vorbericht des Haushaltes berücksichtigt.
Seit dem Haushaltsjahr 2013 wird der Beteiligungsbericht auf der Internetseite der Stadt Flensburg veröffentlicht und sind unter folgenden Links aufrufbar:
Die Versionen aus den Vorjahren können Sie in der nachstehenden Auswahlliste abrufen.
Flensburger Kodex - Leitlinien guter Unternehmensführung
Public Corporate Governance Kodex der Stadt Flensburg
In Anlehnung an den Deutschen Corporate Governance Kodex wurde parteiübergreifend ein „Flensburger Kodex“ erarbeitet, der Grundsätze und Standards guter Unternehmensführung definiert und sich sowohl an die Stadt Flensburg als Gesellschafterin als auch an die Organe der kommunalen Unternehmen richtet.
Am 21.06.2012 wurde dieser „Flensburger Kodex“ in der Ratsversammlung ohne Gegenstimme beschlossen. Dadurch entfaltet er seine direkte Wirkung gegenüber allen Mehrheitsbeteiligungen der Stadt Flensburg.
Der Kodex gibt einen Orientierungsrahmen bei Interessenkonflikten zwischen den einzelnen Unternehmens- wie auch den politischen Organen. Er führt über den Grad zwischen Wirtschaftlichkeit der Aufgabenerfüllung und den Interessen des Gemeinwohls. Und er zeigt, dass sich wirtschaftliche Eigenständigkeit und öffentliche Transparenz nicht ausschließen.
Über den folgenden Link können Sie den Flensburger Kodex als pdf - Dokument herunterladen.
Aufgrund der Empfehlungen des Flensburger Kodex (vgl. Teil I.2.) und der Beschlussfassung zur RV-140/2013 (inkl. Ergänzungen) sollen die Aufwandsentschädigungen für Flensburger Mitglieder in Gremien von städtischen Beteiligungen veröffentlicht werden.
Aufwandsentschädigungen 2023 (PDF, 382 kB)
Aufwandsentschädigungen 2022 (PDF, 471 kB)
Aufwandsentschädigungen 2021 (PDF, 289 kB)
Aufwandsentschädigungen 2020 (PDF, 324 kB)
Aufwandsentschädigungen 2019 (PDF, 789 kB)
Aufwandsentschädigungen 2018 (PDF, 509 kB)
Aufwandsentschädigungen 2016/2017 (PDF, 467 kB)
Aufwandsentschädigungen 2015 (PDF, 392 kB)
Ab dem Jahr 2016 werden die Aufwandsentschädigungen und Vergütungen von Gremiumsmitgliedern und Mitgliedern der Geschäftsführungen auf der Seite des Finanzministeriums veröffentlicht, soweit die Gesellschaftsverträge und Geschäftsführungsanstellungsverträge dies zulassen. Unter folgendem Link können die Daten eingesehen werden.
Datenbank des Finanzministeriums
Kodex-Handbuch der Stadt Flensburg
Die Beteiligungsrichtlinie wurde am 21.05.2013 durch den Hauptausschuss der Stadt Flensburg einstimmig beschlossen. Durch diese Richtlinie sollen die Leitlinien guter Unternehmensführung, wie sie der Flensburger Kodex definiert, ausführlich erläutert und konkretisiert werden sowie klare Prozessstrukturen geschaffen werden.
Mit Beschlussfassung der 3. Auflage der Beteiligungsrichtlinie wurde diese in Kodex-Handbuch umbenannt.
Fragen zu diesen oder auch anderen Themenbereichen können gern direkt an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zentralabteilung Finanzen gerichtet werden
Zinsmanagement
Die Aufgaben des Zinsmangaments umfassen im Wesentlichen die Refinanzierung und die Geldanlage liquider Mittel für den Kernhaushalt und die Sondervermögen Kommunale Immobilien und Infrastruktur, sowie das Erstellen einer Zinsmeinung für die Stadt Flensburg in Zusammenarbeit mit dem Kämmerer, der Fachbereichsleitung Finanzen sowie der Abteilungsleitung Finanzwirtschaft im Rahmen der Strategiegruppe -Zinsmeinung-.