Regelungen
- Für Flensburg gültige Regelungen ergeben sich grundsätzlich aus der jeweils gültigen Landesverordnung des Landes Schleswig-Holstein.
- Auf den Seiten der Landesregierung finden Sie auch Antworten auf Häufig gestellte Fragen in diesem Zusammenhang.
Aktuelle Verfahren im (möglichen) Infektionsfall
Eine Meldung beim Gesundheitsamt ist nicht erforderlich. Positive Testergebnisse werden bereits von den Laboren, Arztpraxen und Apotheken an die zuständigen Gesundheitsämter gemeldet.