Regelungen
- Für Flensburg gültige Regelungen ergeben sich grundsätzlich aus der jeweils gültigen Landesverordnung des Landes Schleswig-Holstein.
- Auf den Seiten der Landesregierung finden Sie auch Antworten auf Häufig gestellte Fragen in diesem Zusammenhang.
- Ergänzend gelten die speziellen Regelungen der Stadt Flensburg, die sie den geltenden Allgemeinverfügungen entnehmen können.
Allgemeinverfügungen Corona
Aktuelle Verfahren im (möglichen) Infektionsfall
Wen muss ich informieren?
Eine Meldung beim Gesundheitsamt ist nicht erforderlich. Positive Testergebnisse werden bereits von den Laboren und Arztpraxen bzw. den Teststationen an die zuständigen Gesundheitsämter gemeldet.
Informieren Sie bitte alle Personen, zu denen Sie in den letzten 2 Tagen vor Ihrem Symptombeginn (z.B. Erkältungsanzeichen) / vor Ihrer positiven Testung Kontakt hatten.