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Regelungen 

Zum 7. April 2023 ist der rechtliche Rahmen für die Corona-
Schutzmaßnahmen ausgelaufen, die im Infektionsschutzgesetz § 28b
geregelt waren. Damit sind auch die letzten verpflichtenden Maßnahmen
aufgehoben, wie die Maskenpflicht in Arztpraxen, Krankenhäusern und
Pflegeheimen. Auch die Möglichkeit der Länder, weitere Regelungen
anzuordnen, ist weggefallen.
Es ist zu beachten, dass bestimmte Einrichtungen abweichende
Regelungen im Rahmen des Hausrechts umsetzen können (z.B. Tragen
einer Maske).