Aufenthaltstitel für Drittstaatsangehörige
Wenn Sie ein*eine Drittstaatsangehörige*r sind (also nicht Deutscher sind oder Unionsbürger*in) erhalten Sie auf diesen Seiten weitere Informationen zur Antragstellung.
Anträge & Beratungen
Stellen Sie Ihren Antrag bestenfalls online.
Das können Sie derzeit für folgende Anträge:
- Aufenthaltstitel für Ausbildung und Studium
- Aufenthaltstitel für Erwerbstätigkeit/Arbeit
- Aufenthaltstitel für den Familiennachzug
- Antrag auf Niederlassungserlaubnis nach Paragraf 9 Aufenthaltsgesetz (allgemeine Niederlassungserlaubnis)
- Änderung aufenthaltsrechtlicher Nebenbestimmungen (Wohnsitzauflage oder Auflage zur Beschäftigung) bei Personen mit Aufenthaltstitel (nicht Duldung oder Gestattung)
Wenn Sie nur Ihren bereits bestellten Aufenthaltstitel abholen möchten, die Adresse auf Ihrem Aufenthaltstitel ändern oder die Online-Funktion freischalten möchten, können Sie hierfür direkt einen Termin online vereinbaren.
Wichtig: Übersenden Sie uns bitte keine Lichtbilder ohne Aufforderung, sondern bringen Sie diese zum Biometrietermin mit.
Einzureichende Unterlagen
Wenn Sie Ihren Antrag nicht online stellen können oder möchten, erhalten Sie im folgenden Informationen über Unterlagen, die Sie einreichen müssen.