Aufenthaltstitel für Drittstaatsangehörige
Anträge & Beratungen
Stellen Sie Ihren Antrag bestenfalls online.
Das können Sie derzeit für folgende Anträge:
- Aufenthaltstitel für Ausbildung und Studium
- Aufenthaltstitel für Erwerbstätigkeit/Arbeit
- Aufenthaltstitel für den Familiennachzug
- Antrag auf Niederlassungserlaubnis nach § 9 AufenthG (allgemeine Niederlassungserlaubnis)
- Änderung aufenthaltsrechtlicher Nebenbestimmungen (Wohnsitzauflage oder Auflage zur Beschäftigung) bei Personen mit Aufenthaltstitel (nicht Duldung oder Gestattung)
Wenn Sie nur Ihren bereits bestellten Aufenthaltstitel abholen möchten, die Adresse auf Ihrem Aufenthaltstitel ändern oder die Online-Funktion freischalten möchten, können Sie hierfür direkt einen Termin online vereinbaren.
Wichtig: Übersenden Sie uns bitte keine Lichtbilder ohne Aufforderung, sondern bringen Sie diese zum Biometrietermin mit.
Einzureichende Unterlagen
Wenn Sie Ihren Antrag nicht online stellen können oder möchten, erhalten Sie im folgenden Informationen über Unterlagen, die Sie einreichen müssen.
Anträge auf eine Aufenthaltserlaubnis
Folgende Unterlagen sind regelmäßig für einen Antrag auf Erteilung oder Verlängerung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis im Einwanderungsbüro einzureichen:
Beantragung einer Niederlassungserlaubnis
Bitte beachten Sie, dass wir bereits bei Antragstellung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 55,00 € erheben. Lassen Sie sich bereits im Vorfeld beraten, ob eine Antragstellung Aussicht auf Erfolg hat, um Kosten zu vermeiden.
Familiennachzug
Wenn Sie sich als Familienangehöriger eines Drittstaatsangehörigen oder eines Deutschen im Inland aufhalten, benötigen Sie regelmäßig folgende Unterlagen:
Informationen zu besonderen Themen
Studium in Flensburg
Sie sind als Student*in eingereist und wohnen in Flensburg oder möchten Ihren bisherigen Aufenthaltstitel zum Studium verlängern lassen? Ihr Aufenthaltszweck hat sich geändert? Dann finden Sie auf den folgenden Seiten alle wichtigen Informationen für Ihren Antrag und Aufenthalt.
Freiwillige Rückkehr
Sie verfügen über ein Aufenthaltsrecht in Deutschland oder sind abgelehnter Asylbewerber und denken darüber nach, freiwillig dauerhaft in Ihr Heimatland zurückkehren? ...