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Beteiligungs ABC

Grundsätze der EinwohnerInnenbeteiligung

  • EinwohnerInnenbeteiligung ist für alle: Immer-schon FlensburgerInnen, Neu-Flensburger-Innen, Singles, Familien, Junge und Alte, Menschen mit und ohne Handicap, Menschen aus aller Welt, die in Flensburg leben.
  • Beteiligungsverfahren nehmen die Menschen mit: Wir beteiligen die EinwohnerInnen, weil wir an ihre Kompetenzen glauben – und weil wir glauben, dass Flensburg nur gemeinsam gestaltet werden kann.
  • Die Stadt informiert auf einer Vorhabenliste über Vorhaben und Projekte: Frühzeitig, transparent, verständlich und über verschiedene Kanäle, um möglichst viele Menschen zu erreichen.
  • Die EinwohnerInnen können Beteiligungsverfahren anregen: Formlos, ohne Hürden oder formal mit Unterschriftensammlung – jede Anregung wird aufgenommen und Politik und Verwaltung garantieren, dass sie sich damit befassen werden.
  • Viel Mühe wird mit einem direkten Zugang belohnt: Auf die Tagesordnung von Ausschüssen oder Ratsversammlung: wer ausreichend Unterschriften sammelt, findet seine Beteiligungsanregung garantiert in den Gremien wieder.
  • Beteiligung muss ehrlich sein: Wir sagen den EinwohnerInnen vorab, was möglich ist. Informieren wir, treten wir in einen Dialog oder gibt es tatsächlich etwas zu entscheiden? Die EinwohnerInnen werden dafür sensibilisiert, was sie von Beteiligung erwarten können, aber auch, was sie nicht erwarten können.
  • Wir planen Beteiligung gemeinsam: Große Beteiligungsverfahren werden von einem Beirat geplant, besetzt mit Mitgliedern aus der Politik, der Verwaltung der Einwohnerschaft und mit Fachleuten, wenn nötig. Wir planen gemeinsam und auf Augenhöhe.
  • Es gibt eine zentrale Koordinierungsstelle für Beteiligung: Zum Beraten, Koordinieren, Vernetzen. Für alle. Unparteiisch. Offen. Einfach hingehen und ins Gespräch kommen.
  • Die Ergebnisse von Beteiligungsprozessen sind nicht für die Schublade: Politik und Verwaltung machen die Ergebnisse von Beteiligungsverfahren öffentlich, diskutieren sie mit den EinwohnerInnen, berücksichtigen sie im politischen Abwägungsprozess und erklären nach einer politischen Entscheidung, warum sie so und nicht anders entschieden haben.
  • Wir lernen gemeinsam: Beteiligung ist ein Prozess. Wir betreten gemeinsam Neuland. Wir müssen fair zueinander und geduldig miteinander sein und wir müssen bereit sein zu lernen, immer und immer wieder. Dann kann gute Beteiligung gelingen.

 

Hier finden Sie den vollständigen Text der Beteiligungsrichtlinie.

Was versteht man unter Beteiligung?

Nicht immer bedeutet EinwohnerInnenbeteiligung, dass die EinwohnerInnen die Möglichkeit bekommen können, die Dinge tatsächlich zu entscheiden. Manchmal informieren wir nur, weil uns die Gesetzgebung keinen anderen Spielraum gibt. Oft möchten wir Ihre Meinung zu einem Projekt hören oder die Planungen noch verbessern. Vielleicht sammeln wir auch Ideen für ein Projekt, das in Zukunft realisiert werden soll. Fest steht: mit Ihnen gemeinsam können wir es besser. Fest steht aber auch: am Ende entscheidet die Politik. Weil das das Wesen der repräsentativen Demokratie ist.

Hier sehen Sie die verschiedenen Formen der Beteiligung, die im Folgenden näher erläutert werden:

 

 

Informieren – Meinung bilden

Information ist die niedrigste Stufe der Beteiligung. Zwar haben die Teilnehmenden keine Möglichkeit der Mitsprache, aber das in Verwaltung und Politik vorhandene Wissen wird geteilt und allen öffentlich zugänglich gemacht. Es geht vor allem darum, allen Interessierten und Involvierten ein möglichst vollständiges Bild eines Vorganges oder einer Situation zu geben. In begrenztem Umfang können Politik und Verwaltung anhand der Fragen der Teilnehmenden aber natürlich auch erfahren, welche Themen die EinwohnerInnen besonders beschäftigen. Informationsveranstaltungen sind vor allem dann angemessen, wenn es keine Entscheidungsspielräume für die Stadt gibt, in der Zivilgesellschaft aber ein starkes Interesse am Thema besteht.

 

Formelle Beteiligung – innerhalb des rechtlichen Rahmens

Formelle Bürgerbeteiligung (auch: gesetzliche oder obligatorische (verpflichtende) Beteiligung) meint Bürgerbeteiligung, die gesetzlich vorgeschrieben ist (im Unterschied zur informellen oder freiwilligen Beteiligung). Solche Vorschriften gibt es beispielsweise für die Bauleitplanung, Raumordnungsverfahren, Genehmigungsverfahren, Landes- und Regionalplanung sowie Umweltverträglichkeitsprüfungen.

Bei diesen vorgeschriebenen Beteiligungsverfahren sind die Beteiligten (z. B. Behörden, Träger öffentlicher Belange, betroffene Bürger/innen) ebenfalls vorgegeben. Auch der Zeitpunkt innerhalb des gesamten Planungsverfahrens steht zumeist fest.

 

 

Informelle Beteiligung – Erörterung zur Entscheidungsvorbereitung

Der Sinn und Zweck der informellen Bürgerbeteiligung ist, dass die Bürgerinnen und Bürger einer Gemeinde miteinander über ein Thema "ins Gespräch" kommen, Argumente und Ideen austauschen und so gemeinsam Lösungen entwickeln. In solchen Verfahren übernimmt die Verwaltung häufig eine hintergründige, beratende Funktion, in dem sie ihr Fachwissen zur Thematik neutral einbringt, ohne den Dialog inhaltlich zu bestimmen. Die dialogorientierten Ansätze haben im Gegensatz zu formellen Verfahren (wie beispielsweise Bürgerbegehren oder Bürgerversammlungen) den großen Vorteil, dass die Ideen und Gedanken der Beteiligten öffentlich sichtbar gemacht werden und dass sie je nach Fragestellung und Rahmenbedingungen sehr flexibel anwendbar sind.

Alle Verfahren der informellen Bürgerbeteiligung leben von dem Vertrauen auf gegenseitige Wertschätzung und dem Ziel, gemeinsame Lösungen und Ziele zu finden. Es ist daher sinnvoll, im Vorfeld jeglicher Aktivität die Erwartungen und „Spielregeln“ zu klären und sich über die Regeln des Umgangs und der Kommunikation zu verständigen. Bei der informellen Bürgerbeteiligung ist eine Vielzahl an Formen zu beobachten, die von der einfachen Bürgerversammlung über moderierte Veranstaltungen wie die Zukunftswerkstatt bis hin zu aufwändigen Beteiligungsverfahren reicht.

 

Kooperation – gemeinsam entscheiden

In Einzelfällen können sehr offene Beteiligungsprozesse praktiziert werden. Diese Form der Beteiligung ist nur möglich, wenn Entscheidungskompetenz von den politischen Gremien abgegeben wird. Bei kooperativen Formen der Teilhabe können die Beteiligten den größten Einfluss auf Maßnahmen ausüben. Die Ergebnisse werden in weitgehend ergebnisoffenen Beteiligungsprozessen ausgehandelt. Kommune, Bürger, Wirtschaft, Initiativen und weitere Akteure sind gleichberechtigte Partner im Verfahren. Voraussetzung für das Gelingen ist eine von allen Beteiligten getragene Beteiligungs- und Planungskultur mit allgemein akzeptierten Standards und Regeln, die sicherstellt, dass alle Belange angemessen berücksichtigt werden.