Wohn- und Obdachlosenhilfe
Achtung:
Terminvereinbarung unter: wohnhilfen@flensburg.de
Wir helfen Ihnen, wenn Sie...
von Wohnungslosigkeit oder Obdachlosigkeit bedroht sind
- Ihnen also der Verlust Ihrer derzeitigen Wohnung durch eine fristlose Kündigung, Räumungsklage oder Zwangsräumung unmittelbar bevorsteht
- Sie z.B. aus eigenem Heim, einer Einrichtung oder dem Frauenhaus ausziehen müssen
- Ihnen der Wohnungsverlust noch nicht unmittelbar droht, diese Situation jedoch aufgrund hoher Wahrscheinlichkeit eintreten wird
aktuell von Obdachlosigkeit betroffen sind
- Sie ohne Wohnung und nicht in einer stationären Einrichtung untergebracht sind
- Sie aufgrund ihrer Wohnungslosigkeit in einer Unterkunft oder in einer Normalwohnung nach Ordnungsrecht eingewiesen wurden
In unzulänglichen Wohnverhältnissen leben
- in unzumutbaren oder außergewöhnlich beengtem Wohnraum leben
- untragbar hohe Mieten zu zahlen haben
- eskalierende Konflikte im Zusammenhang mit anderen haben