Plan zur Frauenförderung und Gleichstellung 2020
Das in Schleswig-Holstein geltende Gesetz zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst (Gleichstellungsgesetz - GstG) vom 13.12.1994 sieht vor, für jeweils vier Jahre einen Frauenförderplan aufzustellen. Gesetzlich vorgeschriebene Frauenförderpläne ermöglichen Transparenz über die Geschlechterverhältnisse in unserem städtischen Unternehmen. Die daraus gewonnen Erkenntnisse dienen sowohl konkreten Zielvorgaben als auch der Vorhaltung eines umfassenden Maßnahmenkataloges. Mit dem vorliegenden Plan zur Frauenförderung und Gleichstellung möchte die Stadtverwaltung sich über die gesetzliche Verpflichtung hinaus für eine effektive Frauenförderung und geschlechtergerechte Rahmenbedingungen für die gesamte Mitarbeiterschaft engagieren.
Als familienfreundliche Arbeitgeberin räumt die Stadt Flensburg der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben einen sehr hohen Stellenwert ein. Zielsetzung ist der weitere Ausbau von Angeboten zur Arbeitszeitflexibilisierung aber auch ein guter Wiedereinstieg ins Berufsleben für alle Beschäftigten. Elternphasen dürfen nicht zum Karriere-Nachteil werden.
Den aktuellen Plan zur Frauenförderung und Gleichstellung finden Sie hier: Plan zur Förderung und Gleichstellung 2020