Die Gemeinschafts-Unterkünfte
Wo werde ich wohnen?
In Flensburg gibt es verschiedene Unterkünfte für Geflüchtete. Sie werden zunächst in eine Gemeinschafts-Unterkunft gebracht.
- Es gibt kleinere Zimmer für zwei Personen und auch größere Zimmer für Familien und Wohngemeinschaften.
- Bewohner*innen teilen sich Küche und sanitäre Anlagen.
- In den Unterkünften finden Sie auch Gemeinschafts-Räume: zum besseren Kennenlernen oder um Besuch zu empfangen.
Einige der Unterkünfte haben auch einen Außenbereich mit Rasenflächen und Spielmöglichkeiten für Kinder. Die Stadt Flensburg und die AWO versuchen für alle Menschen eine passende Unterkunft zu finden. Welche Unterkunft möglich ist, hängt von den verfügbaren Plätzen und der Familiensituationen ab.
Wie sind die Unterkünfte ausgestattet?
Die Wohnungen sind mit allem Nötigen ausgestattet. Wenn Sie das erste Mal in der Unterkunft ankommen, erhalten Sie Ihre "Erstausstattung": Dazu gehören Bett mit Matratze und komplettes Bettzeug, Kleiderschrank, Tisch und Stuhl. Außerdem bekommen sie Handtücher, Geschirr und Besteck, einfache Kochutensilien, Putz- und Waschmittel, Reinigungsartikel. Wenn Sie brauchen bekommen Sie auch eine Ausstattung für Kleinkinder.
Mit wem wohne ich zusammen?
Es kommen viele geflüchtete Menschen nach Flensburg. Wir möchten all diese Menschen gut unterbringen. Menschen, die sich nicht kennen, werden gleichgeschlechtlich in Wohngemeinschaften leben. In den Unterkünften gibt es keine Einzelzimmer, weil es nur begrenzten Platz gibt. Die AWO muss Plätze für Menschen, die aufgenommen werden, freihalten. Daher kann es sein, dass Sie auch die Unterkunft wechseln müssen. Sie haben keinen Anspruch auf bestimmte Zimmer oder Wohnungen. Haben Sie einen Streit mit Ihren Mitbewohner*innen, den Sie nicht selbst klären können? Dann sprechen Sie mit der AWO. Sie helfen den Streit zu klären. Sie können aber deswegen kein anderes Zimmer oder eine andere Wohnung bekommen.
Gibt es eine Betreuung?
In den Unterkünften gibt es eine Betreuung durch die AWO. Bei der AWO arbeiten Sprach- und Kulturmittler*innen und Pädagog*innen.
Wie lange bleibe ich in der Unterkunft?
Sie bleiben in der Unterkunft, bis das BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) über Ihren Asylantrag entscheidet. Wird Ihr Antrag bewilligt, dürfen und müssen Sie eine eigene Wohnung suchen. Die Unterkünfte sind keine eigene Wohnung. Sie sind eine vorübergehende Unterkunft, solange das BAMF Ihren Asylantrag prüft. Für Menschen mit §24 AufenthG (oft Personen aus der Ukraine) gelten andere Regeln: Sie können sich direkt eine Unterkunft suchen. Dafür können Sie einen Termin mit der Wohnberatung machen.
Gibt es Internet?
In allen Gemeinschafts-Unterkünften gibt es kostenloses WLAN. Fragen Sie die AWO für die Zugangsdaten.