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Anzeige einer Geburt

Die Geburt eines Kindes muss beim Standesamt angezeigt werden.

Die Anzeigepflicht trifft bei Geburten in Krankenhäusern und sonstigen Einrichtungen der Geburtshilfen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige einer Geburt in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:

  • jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist,
  • jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist.

Zur letzten Fallgruppe gehören insbesondere Hebammen und Ärzte.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht von der Stadt Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Vorgeburtliche Anmeldung

Sie erwarten ein Kind, das in Flensburg oder Glücksburg geboren werden soll? Melden Sie Ihr Kind gerne über unser Formular bereits vor der Geburt an:

Vorgeburtliche Anmeldung eines Kindes

Bitte beachten Sie, dass der Vorgang erst dann abgeschlossen ist, wenn Sie am Formularende "Einreichen“ angeklickt und die Ausgabe der Vorgangsnummer erreicht haben.


Broschüre für werdende Eltern

Liebe werdende Eltern, liebe werdende Mutter, lieber werdender Vater,

Sie freuen sich auf Ihr Neugeborenes, das Ihre Familie vergrößern und bereichern wird. Für die gemeinsame Zukunft wünschen wir Ihnen viel Glück und viele freudige Momente!

Die Geburt eines Kindes ist ein besonders schönes Ereignis. Dennoch sind etliche Formalitäten zu erledigen, bei denen Ihnen die Mitarbeiter*innen des Standesamtes mit der Broschüre für werdende Eltern gerne behilflich sein möchten. Hierin ist beschrieben, welche Unterlagen Sie beispielsweise zur Voranmeldung Ihres Kindes benötigen, falls Sie in einer Flensburger Klinik entbinden möchten. Weiterhin erhalten Sie einen Überblick darüber, was Sie bereits vor der Geburt erledigen können und welche weiteren Möglichkeiten nach der Geburt in Zusammenarbeit mit uns bestehen.

Ergreifen Sie die Gelegenheit, Ihren Nachwuchs schon vor der Geburt anzumelden und nutzen unser Onlineformular. Unter folgendem Link können Sie die Broschüre herunterladen:

Neben einem Ablauf, der die Geburt chronologisch verdeutlicht, einer Checkliste, welche Unterlagen in jedem individuellen Fall zur Geburtsbeurkundung benötigt werden, verschiedenen Merkblättern und der Beantwortung häufig gestellter Fragen finden Sie hier einen Flyer der Gesellschaft für deutsche Sprache (GfdS), wenn Fragen zum Vornamen auftauchen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Zur Anzeige der Geburt eines Kindes sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Sind die Eltern des Kindes miteinander verheiratet: ihre Geburtsurkunden und die Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister
  • Sind die Eltern des Kindes nicht miteinander verheiratet: die Geburtsurkunde der Mutter und, falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde, die Erklärungen hierüber und die Geburtsurkunde des Vaters sowie ggf. die Sorgeerklärung,
  • Personalausweis, Reisepass oder ein anderes Passersatzpapier der Eltern.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht von der Stadt Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Geburt eines Kindes muss binnen einer Woche angezeigt werden.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht von der Stadt Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Rechtsgrundlage

  • §§ 18 ff Personenstandsgesetz (PStG)
  • § 34 Personenstandverordnung (PStV)

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht von der Stadt Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.