Herstellung einer Gehwegüberfahrt beantragen
Der Bau oder die Änderung/Veränderung einer Grundstückszufahrt im öffentlichen Straßenraum darf nur von einer in die Handwerksrolle eingetragenen Tiefbaufirma durchgeführt werden.
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht von der Stadt Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
An wen muss ich mich wenden?
Tiefbauamt Ihrer Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
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Welche Unterlagen werden benötigt?
- Lageplanskizze
- Angaben über die Tiefbaufirma, die die Arbeiten durchführen wird
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Rechtsgrundlage
- § 21 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG)
- § 24 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG)
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